ᐅ verkehrsberuhigter Bereich / Spielstraße
Erstellt am: 30.10.13 09:09
Hallo,
kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Laut Bebauungsplan sind die Straßen als öffentliche Verkehrsfläche definiert. Mein Antrag auf Einrichtung von Spielstraßen wurde abgelehnt, da es eine Bebauungsplan Änderung nach sich ziehen würde.
Hat jemand so einen Prozess schon hinter sich? Kann mir jemand Tipps geben wie ich die Gemeinde überzeuge?
Danke und Grüße
kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Laut Bebauungsplan sind die Straßen als öffentliche Verkehrsfläche definiert. Mein Antrag auf Einrichtung von Spielstraßen wurde abgelehnt, da es eine Bebauungsplan Änderung nach sich ziehen würde.
Hat jemand so einen Prozess schon hinter sich? Kann mir jemand Tipps geben wie ich die Gemeinde überzeuge?
Danke und Grüße
N
nordanney30.10.13 16:18Wir sind gerade dabei, in unserem Baugebiet eine Tempo 50 Straße in eine Tempo 30 Straße umzuwidmen. Das ist zwar etwas anders als vielleicht eine Spielstraße, aber vielleicht hilft es Dir. In NRW können wir einen Bürgerantrag stellen, der in der Gemeinde (nicht vom Bauamt) geprüft werden muss. Hinter dem Antrag stehen rd. 50 Familien, was dem Antrag einen gewissen Nachdruck verleiht.
Ich habe den Antrag bereits im Gemeinderat gestellt - die anderen Mitglieder haben es dort abgelehnt, da sie der Meinung waren es würde eine Bebauungsplan Änderung notwendig werden. Dies will / muss ich nun widerlegen - also eine Gegenargumentation zur Ansicht der Verwaltung. Und dafür suche ich noch Tipps
Ich wünsche Euch viel Erfolg bei eurem Antrag!
Ich wünsche Euch viel Erfolg bei eurem Antrag!
N
nordanney30.10.13 17:37Danke!
Bei unserer "Umwidmung" ist keine Änderung des B-Plans notwendig, da für Geschwindigkeitsregelungen nicht der Bebauungsplan zuständig ist. Vielleicht ist es bei Spielstraßen anders, da diese evtl. baulich anders ausgestaltet sind (da habe ich aber 0 Ahnung!) - da die Kommunen kein Geld haben, könnt Ihr ja vielleicht das Angebot unterbreiten, Euch finanziell zu beteiligen.
Bei unserer "Umwidmung" ist keine Änderung des B-Plans notwendig, da für Geschwindigkeitsregelungen nicht der Bebauungsplan zuständig ist. Vielleicht ist es bei Spielstraßen anders, da diese evtl. baulich anders ausgestaltet sind (da habe ich aber 0 Ahnung!) - da die Kommunen kein Geld haben, könnt Ihr ja vielleicht das Angebot unterbreiten, Euch finanziell zu beteiligen.
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