Veranschlagte Kosten des GU's für Erdarbeiten angebracht?

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O

Orion

Hallo noch mal,

ich glaube, du hast mich falsch verstanden.

1. Es ist nicht so, dass wir diese enormen Kosten hatten, weil unser Boden nicht tragfähig war. Im Gegenteil: Du brauchst Kies weil du Kies brauchst weil du Kies brauchst. Es sei denn, du hast kein Problem damit, dass dein Terrain um dein Haus in den ersten Monaten/Jahren erheblich nachgibt und nach unten geht! Was das für die Außenanlagen (Treppen, Wege, Terrasse...) und das Haus bedeuten kann, kann man sich ausmalen. Vielleicht haben wir etwas viel Kies verfüllt... vielleicht sogar etwas mehr als notwendig... aber da hab ich auf jeden Fall ein besseres Gefühl dabei als an diesem Posten zu sparen!!!

2. Ohne Drainage zu bauen würde ich mir schon gut überlegen. Versicherndes Regenwasser hin oder her. Aber wohin versickert es denn? Wo sammelt es sich unter der Erde? Ich weiß eben gerne, dass es an meinem Haus bzw. der Außenwand des Kellers sauber vorbeifließt. Reden wir überhaupt vom selben? Ich rede von einer unterirdischen Drainage... also einem sauber verlegten Drainageschlauch, der sämtliches Wasser sauber an deiner Kellerwand vorbeileitet.

3. Benötigt ihr später einen Kran? Vermutlich ja. Dann muss eventuell ein aufgekiester Stellplatz vorbereitet werden. Ist das enthalten?

4. Grundsätzlich: Dein GU wird - das unterstelle ich eben mal - seine Arbeiten für 2.400 Euro vermutlich sauber ausführen. Die Frage ist aber in diesem Fall wohl weniger, was er dafür MACHT sondern vielmehr, was er NICHT MACHT. Wenn in eurem Vertrag nicht steht, dass er den Kontrollschacht graben und bauen soll, dann tut er es auch nicht. Dann kannst du nachverhandeln (was vermutlich teuer wird) oder du suchst dir einen weiteren Unternehmer (was deine eine Koordination zwischen den beiden bedeutet, und genau das will man ja eigentlich mit einem GU vermeiden). Wenn da steht, dass er die Graben für die Leitungen zieht, dann tut er das auch. Aber das bedeutet nicht, dass er Leitungen hineinlegt. Und schon gar nicht bedeutet es, dass er sie an die Kanalisation oder an das Wasser anschließt.

Nebenbei mal unsere Erfahrung: Wir erhielten von mehreren GU ein Angebot und deren "Standardbaubeschreibung". Hörte sich für uns wunderbar an und unser Architekt wollte sie lesen. Als wir uns dann zwei Wochen später mit ihm trafen, waren die Baubeschreibungen voll mit Markierungen, Kommentaren und Fragen seinerseits. Und fast immer ging es eben nicht um das, was drin stand, sondern darum, was nicht drin stand. Und das wäre uns nie und nimmer aufgefallen!
 
L

Lilik

2. Ohne Drainage zu bauen würde ich mir schon gut überlegen. Versicherndes Regenwasser hin oder her. Aber wohin versickert es denn? Wo sammelt es sich unter der Erde? Ich weiß eben gerne, dass es an meinem Haus bzw. der Außenwand des Kellers sauber vorbeifließt. Reden wir überhaupt vom selben? Ich rede von einer unterirdischen Drainage... also einem sauber verlegten Drainageschlauch, der sämtliches Wasser sauber an deiner Kellerwand vorbeileitet.
Hallo,

man kann nicht einfach so eine Drainage bauen. Wir haben von der Gemeinde Hinweise zur Abwasserbeseitigung und zur Wasserversorgung bekommen und dort drin steht: " laut DIN 4095 und DIN 1986 Teil 3 darf das Wasser aus Dränungsleitungen nicht in Abwasserkanäle und Regenwasserkanäle eingeleitet werden. Sicherheitsdrainagen sind im Einzelfall dem Wasserwirtschaftsamt zur Genehmigung zu beantragen."

Ich glaube in solche Einzelfälle muss der Bodengutachter bestätigen, dass eine Drainage notwendig ist, sonst bekommt man keine solche Genehmigung.

Gruß
Lilik
 
O

Orion

Hallo Lilik,

ok, da hast du schon Recht. Mir geht es ehrlich gesagt auch inhaltlich gar nicht um die einzelnen Posten... Das kann ich von hier aus gar nicht beurteilen und will es auch nicht. Mir geht es nur darum, dass eben doch tendenziell viele Dinge noch nicht aufgeführt sind. Eine Drainage war da nur ein Beispiel, sicher nicht das wichtigste von allen.
 
W

Wastl

Hallo Lilik,
die DIN's besagen doch nur dass die Drainage nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen, oder? Deswegen braucht ein Normalsterblicher Bauherr auch einen eigenen Versickerungsschacht an welchen die Drainagen bzw die Dachflächen, Pflasterwege usw entwässert werden. Und der Sickerschacht kostet Geld,...
 
D

DerBjoern

Bei mir ist es auch so geregelt das ich Regenwasser nicht in die Kanalisation einführen darf. Das Wasser muss auf dem Grundstück versickern. Und selbst das muss dann sogar beantragt werden (Bearbeitungsgebühren) und bevor die Rigolen wieder mit Sand bedeckt werden muss das wieder von der Gemeinde begutachtet werden (noch höhere Gebühren). Wenn die Gemeinde dann Zweifel hat wird ein Rauchtest durchgeführt (noch viel höhere Gebühren). Also einfach so Regenwasser auf dem Grundstück versickern lassen ist in Deutschland nicht...
 
H

humi

und dann gibt es die, die einfach die Drainage an den Kanal anschließen. das sind übrigens nicht wenige...
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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