Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Höhenunterschied der Nachbarzufahrt- wer zahlt?


Erstellt am: 15.07.13 14:42

V
vulkanbiene72
15.07.13 14:42
Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage. Wir haben gebaut und ziehen Anfang August ein. Neben uns wurde ein Fertighaus gebaut. Die Grundstücke haben ein leichtes Gefälle, sodass unser Haus tiefer sitzt als das der Nachbarn. Bei unseren Nachbarn wurde eine Unmenge an Bauschuttrecycling für die Zufahrt angeschüttet. Dadurch sind wird wir nun noch tiefer, aber das wäre auch alles kein Problem. Das Problem ist der Erdbauer, der meiner Meinung nach weder Zeit noch Lust hat deren Einfahrt zu machen. Für die Garage wurden L-Steine gesetzt, allerdings nur zur Hälfte, da der Erdbauer erst mal abwarten will wie wir unser Grundstück befestigen. Ich verstehe nicht warum wir unser Grundstück befestigen sollen, wenn doch der Nachbarn höher ist wie wir und es um seine Zufahrt geht. Er braucht schließlich die Begrenzung für seine Zufahrt, wir wollen nur Büsche einpflanzen. Könnte mir vielleicht jemand weiterhelfen und mir sagen wer denn für die Befestigung aufkommen muss? Unsere Gelände sind eigentlich nahtlos aneinander übergegangen, durch die Aufschüttung gibt es eben diesen Versatz, der sich von null, an der Straße bis ca. 50cm hinzieht. Danke für eure Antworten.

Vulkanbiene
D
Der Da
15.07.13 15:11
Wenn Ihr nicht aufschüttet, muss der Nachbar dafür sorgen, dass sein Grund nicht auf Euer Grundstück rutscht.
Das Gleiche gilt, wenn er tiefer gebaut hätte. Da er nach Euch baut, muss er dafür sorgen.

Als Kompromiss, kann man sich eine gemeinsame Lösung ausdenken, wo sich jede Partei beteiligt. Kann gut für die zukünftige Nachbarschaft sein.
W
Wastl
16.07.13 12:25
Normalerweise gibt das Bauamt doch eine Höhe vor? Da kann man ned einfach Aufschütten bzw die Zufahrt mal schnell höher legen. Ich würde mein zuständiges Bauamt fragen was die davon halten. Normalerweise muss der der höher baut nach unten absichert, vor allem wenn er Aufgeschüttet hat und dadurch das Geländeniveau verändert hat. In unserem Bauantrag war ein Freiflächenplan Pflicht - dort sind eigentlich alle Höhen fix definiert. Wenn sich die beiden Freiflächenpläne (die eures Nachbarn und eurer) an der Grenze unterscheiden, hat das Bauamt geschlafen.
Y
ypg
16.07.13 15:02
Wastl schrieb:
Normalerweise gibt das Bauamt doch eine Höhe vor?

Aber doch nicht für Einfahrthöhe... Diese ergibt sich indirekt durch die Gebäude/Garagenhöhe, die vom Bauamt genehmigt wird.

Ansonsten: wer höher baut, muss absichern
W
Wastl
16.07.13 16:59
ypg schrieb:
Aber doch nicht für Einfahrthöhe... Diese ergibt sich indirekt durch die Gebäude/Garagenhöhe, die vom Bauamt genehmigt wird.
Na klar - im Freichflächenplan stehen alle Höhen - auch entlang einer Einfahrt - an allen Grundstückskanten (damit man weiß auf welchem Niveau er plant zu seinem Nachbarn anzuschließen). So ist es bei uns zumindest.
V
vulkanbiene72
21.07.13 23:28
Hallo, danke erst mal für eure Antworten. Unsere Grundstücke waren eine Wiese, die Grenze ging ohne Absatz über. Da das Gelände aber ein Gefälle hat liegen wir tiefer. Und seit der Nachbar seine Zufahrt aufgeschüttet hat gibt es eben einen Versatz. Der Bauschutt liegt noch bis an unser Haus und auch hier machen die Bauherren keine Anstalten diesen entfernen zu lassen, obwohl abgesprochen war dass der bei uns liegende Bauschutt entfernt werden muss. Für ihr Fertighaus haben sie eine gewisse Breite für den Autokran gebraucht.
grundstückezufahrtbauamtfertighausgefälleerdbauereinfahrtbauschutt