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ᐅ Wasserschutzzone III - Was gibt es zu beachten?


Erstellt am: 06.07.13 23:22

H
hg6806
06.07.13 23:22
Guten Abend,

heute haben wir uns ein Grundstück angeschaut, was uns von der Lage her sehr gut gefallen haben.
Neubaugebiet. Haben Nachbarn gefragt, die gerade neu gebaut haben und was von Wasserschutzgebiet Zone III erzählt. Auch relativ hohes Grundwasser. Für eine Wärmepumpe stehen die Außeneinheiten auch im Freien und nicht unter der Erde.
Kann jemand was dazu sagen was es zu beachten gibt, ob man einen Keller trotzdem auch Dauer garantiert dichte bekommen, Wärmepumpe und Zisterne? Die haben auch erzählt es dürften keine Erdbohrungen gemacht werden.
Wie ersehe ich das am Bebauungsplan? Den habe ich vorliegen.

Schöne Grüße
Tobias
B
Bauexperte
07.07.13 13:47
Hallo Tobias,
hg6806 schrieb:

Kann jemand was dazu sagen was es zu beachten gibt, ob man einen Keller trotzdem auch Dauer garantiert dichte bekommen, Wärmepumpe und Zisterne? Die haben auch erzählt es dürften keine Erdbohrungen gemacht werden.
Wie ersehe ich das am Bebauungsplan? Den habe ich vorliegen.
Wasserschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz der Trinkwasserversorgung. Deshalb ist bei Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten eine besondere Sorgfalt aller am Bauvorhaben Beteiligten zum Schutze von Boden und Grundwasser erforderlich.

Natürlich bekommst Du einen "trockenen" Keller, wird nur teurer werden, da weitere Maßnahmen getroffen werden müssen. Als Wärmepumpe bietet sich auch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe an, wenn Bohrungen nicht erlaubt sind.

In den textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan solltest Du alle diesbezüglichen Auflagen finden; auch ob eine Zisterne erlaubt ist.

Grüße, Bauexperte
K
klblb
07.07.13 22:09
Hallo,

es gibt diverse Gesetze, z. B. Wasserhaushaltsgesetz und einige lokal unterschiedliche Regelungen, die Du recherchieren musst. Das Umweltamt Deiner Gemeinde wird Dir weiterhelfen (oder deren gut gepflegte Internetseite mit allen nötigen Gesetzestexten, Leitfäden und Anträgen).

Hier in Berlin ist in Zone 3 auch keine Erdwärmebohrung erlaubt, bei jeder Berührung des Grundwassers wegen Keller oder Pfahlgründung muss dies angezeigt werden, es müssen alle verwendeten Baustoffe vorab gemeldet werden etc. Kfz-Stellplätze müssen auf einer dichten Betonplatte sein. Es sind Bohrungen von 15 m tiefe erlaubt, wenn diese angezeigt werden und das Wasser nur zur Gartenbewässerung dient.
Das sind nur einige der vielen hiesigen Gepflogenheiten. Wie gesagt: erkundige Dich bei Deinen Ämtern.
H
hg6806
08.07.13 09:58
OK, danke für die Antworten.
Dass der Keller durch eine weiße Wann um ca. 10.000 - 15.000,- teurer wird rechne ich mit. Das wäre auch kein Punkt an dem ich sparen würde.
Gibt es auf die Dichtigkeit dann auch Garantie? Wie lange wäre die?
Ich habe von einem Fall in der Nachbarschaft gehört, der gerade vor Gericht gelandet ist.
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