Baufinanzierung / Sollzinsbindung / Bereitstellungszinsen

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italiano83

Also wir zerbrechen uns auch seit 1 Monat den Kopf darüber. Denn auch wir müssen die gleiche Summe aufnehmen. also 400 000 Euro.
50 000 KFW die jetzt bei der kleinsten Tilgung innerhalb von 3 Wochen um sage und schreibe 0,4 erhöht hat.
Da wir uns das mit der Bausparerei zu doof ist ( Abschlussgebühr etc ) haben wir uns entschieden das wir
die Resten, 350 000 Euro, auf 30 J. mit einem Zinssatz von 3,48 % und 1 % Tilgung fest machen.
Zinsen sind heute aktuell.
Da kommen wir mit der KFW auf 1480 Euro. ohne KFW 1300 Euro.
RS ist bei 169 000 Euro. nach weiteren 9 Jahren ist der Kredit abbezahlt.
da sind wir 69 Jahre alt.

Wir sind beide 30 Jahre jung.
Sondertilgungen sind da noch nicht mit eingerechnet.
Verdienen etwas mehr als 4200 Euro netto
also warum nicht mntl. 80 Euro mehr investieren und dafür sich keine Gedanken machen wie in 10, 15,20 Jahr der Zins sein wird.
Ein Vergleichsangebot hatten wir Natürlich auch..mehrere sogar.
 
I

italiano83

vielen vergessen auch die Steuerschuld von der Wohnriester im Rentenalter... nein danke..Mein Steuerberater riet mir auch davon ab.
 
C

chippy79

Das mit der Steuerschuld beim Wohnriester stimmt. Allerdings gibt es die Möglichkeit die Steuerschuld bei Eintritt im Rentenalter auf einmal zu tilgen, mit 30% Nachlass. Zusätzlich darf man nicht vergessen, dass der Steuersatz im Rentenalter geringer ist. Durch die schnellere Tilgung durch die Zulagen ist das Riester-Darlehen im Verhältnis schneller abbezahlt als ein normales Annuitätendarlehen mit gleicher Rate, und dadurch verringert sich die Zinszahlungen. Das müsste man der Steuerschuld gegenrechnen oder nicht?
Gerade wenn man mehrere Kinder hat kann man das Darlehen sehr schnell tilgen wegen Kinderzulagen 300 EUR pro Kind.

Wenn man das Haus verkaufen muss wegen Umzug, Scheidung etc..ist das ein Problem. Aber wenn man ein neues Eigenheim finanziert oder einen neuen Riester-Vertrag abschließt, dann muss man die Zulagen doch nicht zurückzahlen oder?

Das Problem sehe ich halt auch in dem Ungewissen. Noch keiner hat das Ende seines Riester-Darlehens erreicht. Also keiner hat Erfahrungen mit der Steuerschuld etc...
 
B

b0012sm

Das mit der Steuerschuld beim Wohnriester stimmt. Allerdings gibt es die Möglichkeit die Steuerschuld bei Eintritt im Rentenalter auf einmal zu tilgen, mit 30% Nachlass. Zusätzlich darf man nicht vergessen, dass der Steuersatz im Rentenalter geringer ist. Durch die schnellere Tilgung durch die Zulagen ist das Riester-Darlehen im Verhältnis schneller abbezahlt als ein normales Annuitätendarlehen mit gleicher Rate, und dadurch verringert sich die Zinszahlungen. Das müsste man der Steuerschuld gegenrechnen oder nicht?
Gerade wenn man mehrere Kinder hat kann man das Darlehen sehr schnell tilgen wegen Kinderzulagen 300 EUR pro Kind.

Wenn man das Haus verkaufen muss wegen Umzug, Scheidung etc..ist das ein Problem. Aber wenn man ein neues Eigenheim finanziert oder einen neuen Riester-Vertrag abschließt, dann muss man die Zulagen doch nicht zurückzahlen oder?

Das Problem sehe ich halt auch in dem Ungewissen. Noch keiner hat das Ende seines Riester-Darlehens erreicht. Also keiner hat Erfahrungen mit der Steuerschuld etc...
Könntest auch ein Riester-Darlehen beantragen und dann die Zulagen und Steuervorteile nicht beantragen.Dann hast auf keinen Fall die Steuerschuld aber deine gewollten Darlehenszinsen . Oder zwingt dich jemand deine Zulagen auf dem Riester-Darlehen zu beantragen?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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