ᐅ Flächennutzungsplan verbindlich?
Erstellt am: 18.06.13 23:40
Hallo,
kann ein Flächennutzungsplan verbindlich den Außen- und Innenbereich eines Dorfes regeln? Ein bebauungsplan gibt es nicht.
Mein Fall: Das Grundstück liegt im Zentrum eines Dorfes neben Kirche und Kindergarten. Für mich eindeutig im Innenbereich. Das Bauamt meint das Grundstück liegt im Außenbereich, da es sich nicht im Bereich des Flächennutzungsplanes befindet.
Danke gerrko
kann ein Flächennutzungsplan verbindlich den Außen- und Innenbereich eines Dorfes regeln? Ein bebauungsplan gibt es nicht.
Mein Fall: Das Grundstück liegt im Zentrum eines Dorfes neben Kirche und Kindergarten. Für mich eindeutig im Innenbereich. Das Bauamt meint das Grundstück liegt im Außenbereich, da es sich nicht im Bereich des Flächennutzungsplanes befindet.
Danke gerrko
Rein formell gibt es Außenbereiche im Innenbereich - ausgewiesen in Flächennutzungsplan. Du kannst eine Änderung beantragen, bzw. deinen Bauantrag trotzdem stellen, dieser wird dann behandelt wie im normalen Außenbereich, wo Wohnbebauung eigentlich nicht zugelassen ist, außer sie ist privilegiert oder sinnvoll.
H
Häuslebauerer21.06.13 09:37Guten Morgen gerrko,
also meiner Meinung nach ist das Grundstück auf jeden Fall im Innenbereich, allerdings befürchte ich, dass das der Flächennutzungsplan verbindlich ist. Hast du schon mit dem Bauamt darüber gesprochen? Lassen wahrscheinlich nicht mit sich reden oder? Dann hilft wohl nur noch die Hilfe von einem Anwalt! Leider!
Viele Grüße!
also meiner Meinung nach ist das Grundstück auf jeden Fall im Innenbereich, allerdings befürchte ich, dass das der Flächennutzungsplan verbindlich ist. Hast du schon mit dem Bauamt darüber gesprochen? Lassen wahrscheinlich nicht mit sich reden oder? Dann hilft wohl nur noch die Hilfe von einem Anwalt! Leider!
Viele Grüße!
Vor der gleichen Tatsache stehe ich in etwa auch. Unser Flächennutzungsplan weist mein Grundstück als vorwiegend grünland aus. Ich habe jetzt eine bauvoranfrage gestellt, mit unterlagen von Wasserwerk und stromversorger, das das Grundstück bebaut werden kann. Mal sehen wie sich das Bauamt äußerst.
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