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ᐅ Subunternehmer verlegt Fliesen äußerst dürftig


Erstellt am: 08.06.13 10:43

H
Haeuslebauer12
08.06.13 10:43
Hallo,

aufgrund der vielen Bauvorhaben, hat der vom Bauträger beauftragte Fliesenleger bzw. einen Subunternehmer aus Italien beschäftigt. Die Arbeit ist dürftig, d.h. Ecken und Kanten waren abgeschlagen, überall Silikonschmierereien usw. Die Krönung war zudem die durchwegs (bei einigen Häusern) falsche Berechnung der Fliesen, d.h. abzüglich 10 - 15 % Verschnitt, wurden hier 20 - 35 % zu viel Fliesen berechnet. Ein netter Zuverdienst - ich will hier kein System unterstellen, aber bei ca. 200 - 300 Häusern im Jahr, eine nette Summe. Für die zu viel verlegten Fliesen wurde uns die Differenz gut geschrieben - nun haben wir aber ein weiteres Problemkind. Eine beauftragte Bordüre sieht aus wie sau. nicht entfernbares Silikon, abgeschlagene Ecken (bei einer schwarzen Bordüre sieht das toll aus).

Der Bauleiter reagiert nicht, Mails an die Geschäftsleitung ergeben keinen Konsens. Selbst Mitarbeiter der Mutterfirma waren ob der bescheidenen Arbeitsqualität erschrocken.

So eine Bordüre kostet 700 - 800 €, am Bau vielleicht eine kleine Summe, für uns aber so nicht akzeptabel, da zumindest einige Teilstücke extrem unansehnlich sind.

Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen? Kundenorientiertes Arbeiten wird bei dieser Firma im Übrigen ganz ganz klein geschrieben, somit dürfte ein Appell an die Vernunft kaum möglich sein.
B
Bauexperte
08.06.13 11:06
Hallo,

Rechtsberatung darf ich nicht betreiben, ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten. Darf aber aus meiner täglichen Praxis erzählen, wie ich es machen würde.
Haeuslebauer12 schrieb:

Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen? Kundenorientiertes Arbeiten wird bei dieser Firma im Übrigen ganz ganz klein geschrieben, somit dürfte ein Appell an die Vernunft kaum möglich sein.
Keinesfalls das Gewerk Fliesen bezahlen; Du kannst bis zum 3-fachen des Wertes (Mängel) einbehalten - jedenfalls bei einem Baugesetzbuch-Vertrag.

Mängelrüge mit Fristsetzung 2 Wochen (ist ja keine Gefahr im Verzug). Erfolgt darauf keine Reaktion, nochmals Mängelrüge mit Fristsetzung 1 Woche. Verläuft auch diese Frist fruchtlos, einen externen Fliesenbetrieb mit der Beseitigung der Mängel beauftragen und die Kosten daraus Deinem GU in Rechnung stellen.

Das wird ihm sicher Beine machen :-)

Grüße, Bauexperte
H
Haeuslebauer12
09.06.13 10:32
Dieses Modell hätte auch bei allen Gewerken wunderbar funktioniert. Nachdem allerdings die Bäder usw. geplant, alles soweit erledigt war und die erste Fliesen im Haus lagen, kam (wie seit 2 Jahren bei dieser Firma so üblich) die Rechnung per Vorkasse. Getreu dem Motto Friss oder Stirb, zudem die Bauherren in der ersten Bauphase zufrieden waren (ca. 1,5 Monate Vorlauf), haben wir dummerweise gezahlt. Nur, dass für unsere Häuser ein Subunternehmer zuständig ist, hat zu diesem Zeitpunkt niemand erwähnt. Ja, wir waren leichtgläubig und sind damit quasi auf die "Schnauze" gefallen. Das ist die Krux an der ganzen Geschichte. Hätten wir gewusst. Bei keinem anderen Gewerk sind wir in Vorleistung gegangen, hier hatten wir zu diesem Zeitpunkt keine andere Wahl mehr, da Umplanungen ggf. auf ein mit dem Bauträger nicht verwurzeltes Unternehmen, nicht mehr möglich waren.

Könntest Du ggf. bitte noch den Schreibfehler im Namen des Threads umändern, ist mir heute erst aufgefallen.
fliesenmängelrügebordürebauträgersubunternehmergewerkfristsetzungrechnung