ᐅ Grundstück mit öffentlicher Leitung
Erstellt am: 04.02.13 08:49
R
Ralfnator04.02.13 08:49Guten Morgen, ich habe folgendes Problem:
Mir wurde von meinem ausgewählten Bauträger ein Grundstück angeboten, durch welches unterirdisch ein öffentlicher Regenwasserkanal quer verläuft. Die bebaubaren Flächen des Grundstückes (1000qm) sind daher auf ca. 40% eingegrenzt. Welche Konsequenzen hätte der Kauf dieses Grundstück in Bezug auf Entschädigung des Versorgers, Nutzungsrechte etc. ? Welche Nachteile würde ich sonst noch in Kauf nehmen müssen. Der offerierte Grundstückspreis ist attraktiv und die bebaubaren Flächen immer noch groß genug, um die Baupläne umzusetzen. Danke im Voraus für eure Infos.
Viel Glück
Ralf
Mir wurde von meinem ausgewählten Bauträger ein Grundstück angeboten, durch welches unterirdisch ein öffentlicher Regenwasserkanal quer verläuft. Die bebaubaren Flächen des Grundstückes (1000qm) sind daher auf ca. 40% eingegrenzt. Welche Konsequenzen hätte der Kauf dieses Grundstück in Bezug auf Entschädigung des Versorgers, Nutzungsrechte etc. ? Welche Nachteile würde ich sonst noch in Kauf nehmen müssen. Der offerierte Grundstückspreis ist attraktiv und die bebaubaren Flächen immer noch groß genug, um die Baupläne umzusetzen. Danke im Voraus für eure Infos.
Viel Glück
Ralf
B
Bauexperte04.02.13 11:25Hallo Ralf,
Freundliche Grüße
Ralfnator schrieb:Welche Entschädigung ?
Welche Konsequenzen hätte der Kauf dieses Grundstück in Bezug auf Entschädigung des Versorgers, Nutzungsrechte etc. ?
Freundliche Grüße
B
Bauexperte04.02.13 12:23Hallo Ralf,
Wir leben in einer freien Marktwirtschaft; das, was die Verkäuferin "als Wiedergutmachung" - "attraktiver Grundstückspreis" - anbieten möchte, spiegelt sich im Preis/qm/Bauland. Willst Du dieses Grundstück haben, mußt Du die "Nachteile" durch die erforderliche Dienstbarkeit/Wegerecht/Baulast in Kauf nehmen. Da gibt es keine wie auch immer geartete zusätzliche Entschädigung.
Ich lese nur von Nachteilen, dabei liegt der Vorteil für Dich auf der Hand. Du kannst ein Grundstück zu einem ausgesprochen günstigen Verkaufspreis erwerben mit dem einzigen Haken, daß das Wasserwerk sich offen hält, bei notwendigen Kontrollen/Reparaturen Dein Grundstück betreten zu dürfen. Ich bin mir relativ sicher, dass Instandsetzungen dieses Grundstückes auch vom Wasserwerk getragen werden (sollte im Notarvertrag auftauchen).
Muß ich Alles nicht verstehen ...
Freundliche Grüße
Ralfnator schrieb:Oh ja, sie hilft "Dir" weiter auf dem Weg der Selbstreflektion ! Ich räume allerdings ein, daß ich meine Frage als Ironie hätte kennzeichnen sollen.
Eine Gegenfrage, die jetzt nicht wirklich weiterhilft.
Ralfnator schrieb:Du hast nicht gekauft - siehst einzig Deinen Vorteil und denkst, typisch Deutsch, an einen zusätzlichen Nachlass
Eine Entschädigung dahingehend, dass der Wert bzw. die Wertentwicklung des Grundstückes reduziert ist, weil ein beträchtlicher Teil nicht überbaut werden darf. Oder weil immer das Risiko besteht, weil der Kanal instandgesetzt werden muss, dass das Grundstück aufgebuddelt werden muss. Oder weil der Kanal schlichtweg quer durch ein Privatgrundstück dann geht und nicht durch öffentlichen Raum. Frage beantwortet?
Wir leben in einer freien Marktwirtschaft; das, was die Verkäuferin "als Wiedergutmachung" - "attraktiver Grundstückspreis" - anbieten möchte, spiegelt sich im Preis/qm/Bauland. Willst Du dieses Grundstück haben, mußt Du die "Nachteile" durch die erforderliche Dienstbarkeit/Wegerecht/Baulast in Kauf nehmen. Da gibt es keine wie auch immer geartete zusätzliche Entschädigung.
Ich lese nur von Nachteilen, dabei liegt der Vorteil für Dich auf der Hand. Du kannst ein Grundstück zu einem ausgesprochen günstigen Verkaufspreis erwerben mit dem einzigen Haken, daß das Wasserwerk sich offen hält, bei notwendigen Kontrollen/Reparaturen Dein Grundstück betreten zu dürfen. Ich bin mir relativ sicher, dass Instandsetzungen dieses Grundstückes auch vom Wasserwerk getragen werden (sollte im Notarvertrag auftauchen).
Muß ich Alles nicht verstehen ...
Freundliche Grüße
R
Ralfnator04.02.13 12:39Nimm es mir nicht übel, ich will hier keine ethische Diskussion führen, sondern eine die auf Fakten basiert. Diese leiten sich i. d. R. aus Gesetzen und Vorschriften ab, und genau deshalb finde ich deinen Beitrag wiederum wenig hilfreich. Zumal ein Grundstücksverkauf ein Geschäft zwischen alten und neuem Eigentümer ist und hierbei eine örtliches Versorgungsunternehmen vertraglich erst mal keine Rolle spielt. Diese möglichen Ansprüche müssten meiner Einschätzung nach gesondert geregelt werden. Nur wie, das war die Frage.
Wenn du irgendwelche für mich neuen Informationen hast, dann her damit. Ansonsten bitte Zurückhaltung wahren.
Vielleicht war es jedoch ein Fehler meinerseits, mir eine sachliche Klärung meiner Frage aus einem Forum heraus zu erhoffen. Vielleicht hätte ich damit gleich einen Juristen beauftragen sollen.
Wenn du irgendwelche für mich neuen Informationen hast, dann her damit. Ansonsten bitte Zurückhaltung wahren.
Vielleicht war es jedoch ein Fehler meinerseits, mir eine sachliche Klärung meiner Frage aus einem Forum heraus zu erhoffen. Vielleicht hätte ich damit gleich einen Juristen beauftragen sollen.
N
nordanney04.02.13 12:52Hallo Ralfnator,
ich muss Bauexperte "leider" Recht geben. Der Kaufpreis berücksichtigt das Nutzungsrecht durch den Kanal. Der Kauf des Grundstücks wird an dem Nutzungsrecht NICHTS ändern, da es mit Sicherheit bereits im Grundbuch eingetragen ist und Du damit leben musst (ob Du möchte oder nicht). Verhandeln wirst Du mit dem Versorgungsunternehmen nicht mehr können da der Kauf nichts ändert.
Es ist übrigens ganz normal, dass Leitungen / Kabel / Kanäle etc. unter Grundstücken verlaufen (wo sollen sie auch sonst hin)
Du musst also nur für Dich entscheiden, ob Du damit leben möchtet, dass das Versorgungsunternehmen mal auf Dein Grundstück kommt. Wenn gebuddelt werden muss, dann macht es das Versorgungsunternehmen und stellt anschließend den Ursprungszustand wieder her.
ich muss Bauexperte "leider" Recht geben. Der Kaufpreis berücksichtigt das Nutzungsrecht durch den Kanal. Der Kauf des Grundstücks wird an dem Nutzungsrecht NICHTS ändern, da es mit Sicherheit bereits im Grundbuch eingetragen ist und Du damit leben musst (ob Du möchte oder nicht). Verhandeln wirst Du mit dem Versorgungsunternehmen nicht mehr können da der Kauf nichts ändert.
Es ist übrigens ganz normal, dass Leitungen / Kabel / Kanäle etc. unter Grundstücken verlaufen (wo sollen sie auch sonst hin)
Du musst also nur für Dich entscheiden, ob Du damit leben möchtet, dass das Versorgungsunternehmen mal auf Dein Grundstück kommt. Wenn gebuddelt werden muss, dann macht es das Versorgungsunternehmen und stellt anschließend den Ursprungszustand wieder her.
B
Bauexperte04.02.13 13:20Hallo Ralf,
Freundliche Grüße
Ralfnator schrieb:Ich nehme Dir nichts übel; weshalb auch ? - Du zeigst lediglich eine ganz normale, menschliche Reaktion.
Nimm es mir nicht übel,
Ralfnator schrieb:Diese Diskussion hast Du durch Deinen Einstiegsbeitrag hier in diesem Thread selbst initiiert; die Moral ist nun mal Gegenstand der Ethik. Und ja, die Moral Deiner Fragestellung habe ich in meiner Antwort kritisiert. Wäre da nicht der eingeschobene Satz "in Bezug auf Entschädigung des Versorgers" aufgeblitzt, hätte ich vielleicht noch einige Fragen gestellt und Dir dann versucht - nach bestem Wissen und Gewissen - Antworten zu geben.
ich will hier keine ethische Diskussion führen, sondern eine die auf Fakten basiert.
Ralfnator schrieb:Das öffentliche Versorgungsunternehmen spielt eine Rolle und auch keine geringe; es wird sogar Teil des notariellen Kaufvertrages werden. Geschuldet der Tatsache, dass Leitungen durch das von Dir favorisierte Grundstück laufen und diese Leitungen dem Versorgungsunternehmen gehören. Die damit verbundenen "Einschränkungen" - wenn Du sie so nennen willst - werden Dir durch den günstigen Kaufpreis versüßt ...
Zumal ein Grundstücksverkauf ein Geschäft zwischen alten und neuem Eigentümer ist und hierbei eine örtliches Versorgungsunternehmen vertraglich erst mal keine Rolle spielt. Diese möglichen Ansprüche müssten meiner Einschätzung nach gesondert geregelt werden. Nur wie, das war die Frage.
Ralfnator schrieb:Ich bin immer zurückhaltend
Ansonsten bitte Zurückhaltung wahren.
Ralfnator schrieb:Zum Einen darf Dir hier Niemand rechtliche Beratung erteilen - das ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten. Zum Anderen solltest Du - so oder so - einen RA hinzuziehen, weil der zu schließende Notarvertrag gerade eben nicht nur auf 2 Parteien - Verkäufer und Käufer - fußt, sondern einem Dritten dauerhaft ein Nutzungsrecht am Grundstück erlaubt. Verfügst Du dabei nicht über ausreichende Kenntnisse - wie auch, Du bist Laie - sollte es Jemanden geben, der Dich bezogen auf die Formulierungen des Notarvertrages berät.
Vielleicht war es jedoch ein Fehler meinerseits, mir eine sachliche Klärung meiner Frage aus einem Forum heraus zu erhoffen. Vielleicht hätte ich damit gleich einen Juristen beauftragen sollen.
Freundliche Grüße
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