A
April201321.12.12 14:49Hallo zusammen,
Bei uns im Kaufvertragsentwurf steht folgender Punkt:
Dem Käufer und seinen Rechtsnachfolgern im Eigentum des Vertragsbesitzes ist es untersagt, auf diesem
a) ....
b) ....
c) den zur Ausführung kommenden Hausabputz zu ändern.
Klar fragen wir den Notar was damit gemeint ist aber nicht mal mein Anwalt der den Vertrag geprüft hat, hat jemals was davon gehört.
Auf dem Grundstück steht derzeit noch kein Haus. Wir bauen das erst nächstes Jahr...
Vielen Dank schonmal
Bei uns im Kaufvertragsentwurf steht folgender Punkt:
Dem Käufer und seinen Rechtsnachfolgern im Eigentum des Vertragsbesitzes ist es untersagt, auf diesem
a) ....
b) ....
c) den zur Ausführung kommenden Hausabputz zu ändern.
Klar fragen wir den Notar was damit gemeint ist aber nicht mal mein Anwalt der den Vertrag geprüft hat, hat jemals was davon gehört.
Auf dem Grundstück steht derzeit noch kein Haus. Wir bauen das erst nächstes Jahr...
Vielen Dank schonmal
B
Bauexperte22.12.12 13:02Hallo,
ein fast in Vergessenheit geratener Begriff :-)
Freundliche Grüße
ein fast in Vergessenheit geratener Begriff :-)
April2013 schrieb:Im Bebauungsplan steht vermutlich, daß der Neubau einen weißen, farbigen oder mehrfarbigen Anstrich erhalten muß. Daran mußt Du Dich halten und darfst davon nicht abweichen.
c) den zur Ausführung kommenden Hausabputz zu ändern.
Freundliche Grüße
A
April201322.12.12 13:48Komisch weil im Bebauungsplan gar nichts steht. Aber ich Les nochmal genauer!!! Aber ich darf den dann schon erneuern aber die Farbe muss die selbe sein oder??
B
Bauexperte22.12.12 13:57Hallo,
Vlt. ist der Begriff des "Hausabputzes" aber auch Fragment eines alten Notarentwurfs, welcher vergessen wurde, heraus zu nehmen. Frage Deinen Notar :-)
Freundliche Grüße
April2013 schrieb:Ja.
Komisch weil im Bebauungsplan gar nichts steht. Aber ich Les nochmal genauer!!! Aber ich darf den dann schon erneuern aber die Farbe muss die selbe sein oder??
Vlt. ist der Begriff des "Hausabputzes" aber auch Fragment eines alten Notarentwurfs, welcher vergessen wurde, heraus zu nehmen. Frage Deinen Notar :-)
Freundliche Grüße
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