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ᐅ Kosten für Kaufvertragsprüfung


Erstellt am: 16.11.12 11:28

T
Teufelchen1985
16.11.12 11:28
Hallo zusammen,

wir haben ein Entwurf eines Grundstückskaufvertrages bekommen. Dieses würden wir, da wir beide nicht fachkundig sind, gerne von einem Anwalt prüfen lassen.

Kann mir einer sagen wie hoch da die Kosten ungefähr sein werden? Ist es sinnvoll sich hierbei an einen Anwalt mich Fachrichtung Bau- und/oder Immobilienrecht zu wenden?

Lieben Dank für eure Auskünfte
Schönes Wochenende
Teufelchen
S
SaschaW
16.11.12 11:58
Hallo Teufelchen,

mein RA hat es als Erstberatung abgerechnet und ich habe knapp unter 200,- € bezahlt. Und m.E. macht es natürlich Sinn einen Anwalt aus den genannten Fachrichtungen zu nehmen, schließlich sollte er dort routinierter vorgehen als z.B. ein Anwalt für Familienrecht, der sich erst einlesen muss.

Gruß

Sascha
N
Naseweis
19.11.12 13:23
Moin zusammen!

ich schließe mich der Frage mal frech an 🙂.
Wird der Kauf des Grundstücks nicht über einen Notar gemacht (den ich als Käufer ja bezahle), damit dieser mich aufklärt und berät? Ist es also nötig sich zusätzlich vom Anwalt beraten zu lassen?

Viele Grüße
Naseweis
Y
ypg
20.01.13 10:31
@Naseweis: nicht nur das, man wählt den Notar seines Vertrauens sogar aus! 🙂
B
Bauexperte
20.01.13 12:58
Hallo,
Teufelchen1985 schrieb:

wir haben ein Entwurf eines Grundstückskaufvertrages bekommen. Dieses würden wir, da wir beide nicht fachkundig sind, gerne von einem Anwalt prüfen lassen.

Kann mir einer sagen wie hoch da die Kosten ungefähr sein werden? Ist es sinnvoll sich hierbei an einen Anwalt mich Fachrichtung Bau- und/oder Immobilienrecht zu wenden?
Die Kosten richten sich immer nach dem Objektwert und damit auch nach der HOAI. Ein RA mit Fachgebiet Vertragsrecht/Baurecht ist hier der richtige Ansprechpartner.

Was der weiter oben genannte Einwand des Notars betrifft: dieser ist sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer gegenüber verpflichtet. Er achtet darauf, daß keine der Parteien übervorteilt wird. Er betreibt aber im Regelfall keine Rechtsberatung dergestalt, wie sich der unbedarfte Laie das vorstellt.

Freundliche Grüße
anwaltnotar