2 Finanzierungs-Varianten

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GeorgPuetz

Die neuen Konditionen haben mit den alten Konditionen nichts zu tun. Das sind zwei rechtlich selbständige Finanzierungen, wo es nichts gegenzurechnen gibt. Wird das alte Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, entsteht bei der Bank auf deren Refinanzierung ein Schaden. Das Ergebnis ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Punkt und Schluss.

Die Vorfälligkeitsentschädigungen werden von den Banken immer wieder zu hoch berechnet, die sollten Sie von unabhängiger Seite überprüfen lassen.

Wenn Sie das Altdarlehen auf die neue Immobilie übertragen, achten Sie darauf, dass die Zinsfestschreibung des zusätzlichen Darlehens auf genau den gleichen Tag endet wie das Altdarlehen. Ansonsten sind Sie bei der Prolongation in x Jahren von Ihrer Bank erpressbar. Ein Wechsel zu einer günstigeren Bank ist dann kaum noch möglich.
 
M

Micha&Dany

Die neuen Konditionen haben mit den alten Konditionen nichts zu tun. Das sind zwei rechtlich selbständige Finanzierungen, wo es nichts gegenzurechnen gibt.
Hallo GeorgPuetz,
doch, natürlich gibt es da was gegen zu rechnen. Wenn ich der Bank 120TEuro zurückzahle (dafür 11TEuro bezahlen muss) und mir dann 120TEuro wieder von der Bank leihe (zu neuen Konditionen) dann macht das nur Sinn, wenn die neuen Konditionen mir mehr als die 11TEuro Gebühren wieder einsparen. Sonst ist dieses Vorgehen Dummfug.

Grüße
Micha :cool:
 
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GeorgPuetz

Hallo Micha,

Ihre Betrachtung ist so nicht vollständig. Es geht doch nicht nur um 120.000, sondern um mehr.

- Die 120.000 haben vermutlich eine kürzere restliche Zinsfestschreibung als die, die Sie bei dem neuen Darlehen vereinbaren würden. In einer Gegenüberstellung müssten Sie also die Konditionen des neuen Darlehens für genau die Restlaufzeit des alten Darlehens vergleichen.

- Durch den Pfandtausch (Immobilienwechsel) benötigen Sie ein höheres Darlehen als die derzeitige Restvaluta Ihres aktuellen Darlehens. Das Mehr an Darlehen sollten Sie unbedingt mit exakt der gleichen Zinsfestschreibung wie das aktuelle Darlehen vereinbaren. Ansonsten kann Sie der Geldgeber zum Ende der ersten Zinsfestschreibung heftig in die Pfanne hauen. Rechtlich kann er bis knapp das Doppelte dessen nehmen, was marktüblich ist (Wuchergreneze). Ich habe unzählige Fälle gesehen, in denen die Geldgeber eine solche Konstellation ausnutzen.

- In die vorgenannten Aspekte spielt noch die Variable "Prolongation" mit hinein. Da der Zins für die Anschlussfinanzierung heute nicht bekannt ist, können wir heute nicht wissen, welche Zinsbindung die wirtschaftlich vorteilhafte sein wird. Für das ganze Konstrukt wäre ein Break-Even-Zins zu ermitteln, bis zu welchem Satz die Konditionen für die Anschlussfinanzierung steigen dürfen, damit sich die kürzere Zinsbindung noch lohnt.

- Ein weiterer Aspekt ist das allgemeine Prolongationsrisiko. Vereinbaren Sie beispielsweise einen Volltilger (Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit des Darlehens bis zur vollständigen Rückzahlung), läuft das Darlehen nach heutigem Stand der Dinge ohne erneute Bonitätsprüfungen durch. Bei einem Darlehen kürzerer Zinsfestschreibung und Notwendigkeit einer Prolongation können eine veränderte Bonität oder veränderte Bonitätsprüfkriterien zu einer Verweigerung der Anschlussfinanzierung führen. In diesem Fall nimmt die heute zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung den Karakter einer Versicherungsprämie an.

Es sind schon ziemlich viele Aspekte, die in Ihrem Fall abzuwägen sind.
 
M

Micha&Dany

Ansonsten kann Sie der Geldgeber zum Ende der ersten Zinsfestschreibung heftig in die Pfanne hauen. Rechtlich kann er bis knapp das Doppelte dessen nehmen, was marktüblich ist (Wuchergreneze). Ich habe unzählige Fälle gesehen, in denen die Geldgeber eine solche Konstellation ausnutzen.
Hallo again,

okay, da fehlt mir einfach die Erfahrung - und ich kann mir (vielleicht bin ich da etwas naiv) nicht so ganz vorstellen, dass man diese Situation so übel ausnutzen kann... Aber wenn das so ist, stellt sich die ganze Sache wirklich deutlich anders dar...

Es sind schon ziemlich viele Aspekte, die in Ihrem Fall abzuwägen sind.
Gut, ich habe mir das vielleicht wirklich zu einfach vorgestellt - aber by the way: ich bin nicht der Eröffner dieser Diskussion - ich habe hier nur meine Meinung geschrieben ;)

Grüße
Micha :cool:
 
F

Fiddy

Hallo nochmal,
Für mich ist, denke ich, das einfachste den bisherigen Darlehensvertrag mit entsprechender VE zurückzuzahlen und mit dem aus dem bereits getilgten Betrag sowie der Sicherheit, des dann auf uns überschriebenen Hauses, in eine neue Verhandlungsrunde zu gehen. So bin ich auch unabhängig von der jetzigen Bank und kann mehrere Angebote prüfen.

Vielen Dank für eure Meinungen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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