ᐅ Treppengeländer mit horizontalen Füllstäben
Erstellt am: 13.11.12 12:53
Hallo,
wir sind gerade dabei unser Treppengeländer zu planen. Laut unserem Architekten entspricht ein Geländer mit horizontalen Füllstäben nicht der DIN Norm. Leider gefallen uns gerade diese Treppen besser als wenn die Füllstäbe senkrecht verlaufen.
Auf Beispielbildern haben wir wiederum sehr oft gesehen das auch Geländer mit horizontalen Stäben verbaut werden wie wir es gerne hätten. Sind dieses dann alles nicht zulässige Geländer?
Des Weiteren konnte ich DIN Vorschriften finden, wo Geländer noch unterteilt sind. Also öffentliche Gebäude oder Mehrfamilienhäuser die im Treppenhaus frei zugänglich sind etc. Unser Treppenhaus befindet sich in einem Einfamilienhaus im Haus selber und der Handlauf soll nach Innen versetzt befestigt werden um ein übersteigen zu erschweren. Hat jemand Erfahrungen darin?
wir sind gerade dabei unser Treppengeländer zu planen. Laut unserem Architekten entspricht ein Geländer mit horizontalen Füllstäben nicht der DIN Norm. Leider gefallen uns gerade diese Treppen besser als wenn die Füllstäbe senkrecht verlaufen.
Auf Beispielbildern haben wir wiederum sehr oft gesehen das auch Geländer mit horizontalen Stäben verbaut werden wie wir es gerne hätten. Sind dieses dann alles nicht zulässige Geländer?
Des Weiteren konnte ich DIN Vorschriften finden, wo Geländer noch unterteilt sind. Also öffentliche Gebäude oder Mehrfamilienhäuser die im Treppenhaus frei zugänglich sind etc. Unser Treppenhaus befindet sich in einem Einfamilienhaus im Haus selber und der Handlauf soll nach Innen versetzt befestigt werden um ein übersteigen zu erschweren. Hat jemand Erfahrungen darin?
B
Bauexperte13.11.12 13:23Hallo
Du kannst dieses "Problem" umgehen, in dem Du eine Glasscheibe vor die horizontalen Streben setzt. Sieht gut aus und ist sicherheitstechnisch unbedenklich.
Freundliche Grüße
Orschel schrieb:Damit hat er auch Recht; horizontale Streben stellen ein Sicherheitsproblem dar. Die DIN habe ich aktuell auch nicht parat; bin kein §§-Reiter
Laut unserem Architekten entspricht ein Geländer mit horizontalen Füllstäben nicht der DIN Norm. Leider gefallen uns gerade diese Treppen besser als wenn die Füllstäbe senkrecht verlaufen.
Du kannst dieses "Problem" umgehen, in dem Du eine Glasscheibe vor die horizontalen Streben setzt. Sieht gut aus und ist sicherheitstechnisch unbedenklich.
Freundliche Grüße
Habe die DIN mittlerweile rausgefunden: 18065
Hier wird geschrieben das man ein übersteigen erschweren sollte, also genau das was wir vorhaben, wobei die DIN wohl nicht zum tragen kommt, wenn es sich um ein Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten ist. Also dürfte es theoretisch erlaubt sein...
alles nicht so einfach...wieder mal...
Glasfüllung wäre eine andere Variante die zu überlegen wäre...
Hier wird geschrieben das man ein übersteigen erschweren sollte, also genau das was wir vorhaben, wobei die DIN wohl nicht zum tragen kommt, wenn es sich um ein Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten ist. Also dürfte es theoretisch erlaubt sein...
alles nicht so einfach...wieder mal...
Glasfüllung wäre eine andere Variante die zu überlegen wäre...
B
Bauexperte13.11.12 13:34Hallo,
Freundliche Grüße
Orschel schrieb:Nein, das hast Du eben nicht vor; auch mit einem innenliegenden Handlauf können Kinder die horizontalen Streben mit etwas Geschick mühelos erklettern !
Habe die DIN mittlerweile rausgefunden: 18065
Hier wird geschrieben das man ein übersteigen erschweren sollte, also genau das was wir vorhaben
Freundliche Grüße
Bauexperte schrieb:
Hallo,
Nein, das hast Du eben nicht vor; auch mit einem innenliegenden Handlauf können Kinder die horizontalen Streben mit etwas Geschick mühelos erklettern !
Freundliche GrüßeDas schon, aber es geht ja nicht ums verhindern sondern um das erschweren... habe noch mal etwas weiter gestöbert. habe mittlerweile noch folgendes gefunden:
Im Klartext heißt dies für den Treppenplaner und -Bauer: Es gibt keine verbindlichen Regeln. Im Schadensfall benötigt er einen guten Anwalt und kompetente Sachverständige. Zudem ist er auf die sachgerechte Beurteilung des Richters angewiesen, denn im Ein- und Zweifamilienhaus stellt die DIN 18065 Zivilrecht und kein öffentliches Recht dar. Nehmen wir z. B. die Regeln für ein Relinggeländer für Treppen.
In den meisten Bundesländern entsprechen Geländer dieser Art der jeweiligen Landesbauordnung. Ausnahmen sind Berlin, Brandenburg, Hessen und Sachsen. Die DIN 18065 beschreibt in Ziffer 6.9.3: In Gebäuden, in denen mit der Anwesenheit von unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist, sind Treppengeländer so zu gestalten, dass ein Überklettern des Treppengeländers durch Kleinkinder erschwert wird. Dabei darf der lichte Abstand von Geländerteilen in einer Richtung nicht mehr als 12 cm betragen. Dies gilt nicht für Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Man kann als Treppenbauer davon ausgehen, dass - mit den oben beschriebenen Ausnahmen - eine Treppe zwar ein Geländer benötigt, jedoch im Bereich der Geländerfüllung für Planer, Kunden und Hersteller weitgehend Gestaltungsfreiheit herrscht.
Naja, mich würde dazu mal interessieren wie es andere Häuslebauer hier gehandhabt haben!
Nach reiflicher Überlegung sind wir jetzt auch davon weggekommen horizontale Füllstäbe zu nutzen. Schade das die Sachen die uns am besten gefallen entweder zu teuer oder unzulässig sind...
Wir sind jetzt am Angebote reinholen was es kostet dies mit Glas zu füllen. Dann halt ohne Füllstäbe, wobei wir schauen müssen was das kostet und welche Art wir nehmen (durchsichtig, milchig etc...)
Wir sind jetzt am Angebote reinholen was es kostet dies mit Glas zu füllen. Dann halt ohne Füllstäbe, wobei wir schauen müssen was das kostet und welche Art wir nehmen (durchsichtig, milchig etc...)