ᐅ Schimmel in Altbau, falsche Fenster, Verordnung 2004 aufklären
Erstellt am: 01.11.12 21:20
Hallo,
ich bin 2005 in eine sanierte Altbauwohnung eingezogen und hatte sehr bald Schimmel- und Feuchtigkeitsprobleme an den Außenwänden. Mittlerweile ist die Sache zum Rechtsstreit eskaliert. Ich bin der Meinung, dass die zu kalten Wände ursächlich sind, weil sie nicht zu den neuen Fenstern passen. Ich habe folgende Frage:
Die Wohnung wurde im Herbst 2004 saniert. Sämtliche Fenster wurden ersetzt durch neue Isolierfenster. Die Wände blieben unverändert
(28 cm Wandstärke - keine Waremedaemmung). Die Wohnung wurde vergrößert um eine ehemalige Garage. Dadurch vergroesserte sich die Wohnfläche von 79 auf 97 qm.
Gab es Ende 2004 Gesetze und Verordnungen, die anscheinend nicht befolgt wurden, und falls ja, welche?
ich bin 2005 in eine sanierte Altbauwohnung eingezogen und hatte sehr bald Schimmel- und Feuchtigkeitsprobleme an den Außenwänden. Mittlerweile ist die Sache zum Rechtsstreit eskaliert. Ich bin der Meinung, dass die zu kalten Wände ursächlich sind, weil sie nicht zu den neuen Fenstern passen. Ich habe folgende Frage:
Die Wohnung wurde im Herbst 2004 saniert. Sämtliche Fenster wurden ersetzt durch neue Isolierfenster. Die Wände blieben unverändert
(28 cm Wandstärke - keine Waremedaemmung). Die Wohnung wurde vergrößert um eine ehemalige Garage. Dadurch vergroesserte sich die Wohnfläche von 79 auf 97 qm.
Gab es Ende 2004 Gesetze und Verordnungen, die anscheinend nicht befolgt wurden, und falls ja, welche?
W
Wegener SV02.11.12 13:37Ja schön und gut, leider sind die Angaben nicht ausreichend für eine Ferndiagnose. Allerdings sind 28 cm Wandstärke recht wenig wenn keine Dämmung vorhanden ist und neue Fenster montiert wurden (auch wenn es schon 2004 war).
Aber wie gesagt das kann man so einfach nicht sagen da müsste man schon vor Ort die Sache begutachten.
Ob Gesetze oder Verordnungen nicht befolgt wurden ist ebenfalls nicht so einfach zu beantworten, weil hier wieder nicht bekannt ist worauf Sie hinaus wollen Wohnflächenverordnung, Energieeinsparverordnung, Baugenehmigung?
Wenn es einen Rechtsstreit gibt wird auf kurz oder lang ein selbstständiges Beweisverfahren angeordnet.
Aber wie gesagt das kann man so einfach nicht sagen da müsste man schon vor Ort die Sache begutachten.
Ob Gesetze oder Verordnungen nicht befolgt wurden ist ebenfalls nicht so einfach zu beantworten, weil hier wieder nicht bekannt ist worauf Sie hinaus wollen Wohnflächenverordnung, Energieeinsparverordnung, Baugenehmigung?
Wenn es einen Rechtsstreit gibt wird auf kurz oder lang ein selbstständiges Beweisverfahren angeordnet.
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