Energiesparverordnung 2012 Information

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Bauexperte

Verbände halten geplante Energieeinsparverordnung-Verschärfung für unwirtschaftlich: eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung kann den Wohnungsneubau gefährden.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht die geplante Verschärfung der Energieeinsparverordnung 2012 kritisch. Begrüßt wird vom Verband, wie auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft BID, dass Bestandsgebäude verschont bleiben und dass die Anzeigenpflicht bei Wohnungsinseraten praktikabler wird.

Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sieht bei Wohngebäuden eine stufenweise Verschärfung von je 12,5 Prozent in 2014 und 2016 sowie bei Nichtwohngebäuden eine Verschärfung von je 15 Prozent bei der Reduzierung des Jahresprimärenergiebedarfs vor. "Mit der Energieeinsparverordnung 2009 ist die Grenze der Wirtschaftlichkeit bereits erreicht", sagt Matthias Böning, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Nachhaltigkeit, Energie, Umwelt und Vorstandsvorsitzender der mfi Management für Immobilien AG. "Eine weitere Verschärfung ist ein Investitionshemmnis und gerade mit Blick auf den in einigen Ballungszentren notwendigen Wohnungsneubau nicht gerechtfertigt."
Bei laut Bundesregierung zusätzlichen Gesamtbelastungen der Wirtschaft im Neubaubereich von bis zu 900 Millionen Euro in 2014 und 2015 und sogar bis zu 1,8 Milliarden Euro jährlich ab 2016 seien Verschärfungen nur angezeigt, wenn gleichzeitig Anreize geschaffen würden. "Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Wirtschaftlichkeitsgedanke wieder stärker Berücksichtigung findet, als es im vorliegenden Verordnungsentwurf der Fall ist", so Böning weiter. Der ZIA begrüßt jedoch bei dem vorgelegten Entwurf, dass für den Gebäudebestand keine weiteren Verschärfungen vorgesehen sind.

BID: Untragbare Anforderungen für den Neubau

"Wir begrüßen die Entscheidung des Ministeriums, dass der Gebäudebestand nicht weiter in die Pflicht genommen wird. Dennoch muss auch im Neubau ein sozialverträglicher Kurs gefahren werden", kommentierte Walter Rasch, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident des BFW den Entwurf des BMVBS. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sei seit Jahren auf dem Gebiet der energetischen Sanierung engagiert und setzt sich für einen gesellschaftlichen Lösungsansatz zur Bewältigung der Energiewende ein.

„Die Herausforderungen der Energie- und Klimawende sind unabdingbare Faktoren, müssen aber im moderaten Verhältnis zur immobilienwirtschaftlichen Realität stehen und im sozialverträglichen Maße für Vermieter und Mieter umgesetzt werden. Die BID bewertet die geplante Verschärfung der energetischen Vorgaben für Neubauten daher sehr kritisch", so Rasch weiter. Höhere Neubauanforderungen bedeuteten für alle Beteiligten immense Kostensteigerungen. Außerdem sei davon auszugehen, dass besonders in den Ballungsgebieten zu wenig in den unteren Preissegmenten gebaut werden wird.

Die BID begrüßt hingegen, dass bei Wohnungsinseraten die Kennzahlen aus dem Energieausweis nicht – wie ursprünglich angedacht – als Label angezeigt werden sollen. Stattdessen sieht die Anzeigepflicht eine klare textliche Darstellung mit den Angaben zur Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), den Wert der Endenergie sowie die Ausweisung der wesentlichen Energieträger, gemessen auf den Quadratmeter Wohnfläche vor. "Diese Lösung ist wesentlich praktikabler und aussagekräftiger", so Rasch.

Die Neuerungen des aktuellen Energieeinsparverordnung-Entwurfs auf einen Blick


  • Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom von bisher 2,6 auf 2,0 in 2014. Nach zwei Jahren ist eine weitere Absenkung auf 1,8 geplant.

  • Absenkung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs für Neubauten um 12,5 Prozent und 2016 nochmals um 12,5 Prozent.

  • Die Anforderungen an den Gebäudebestand bleiben bestehen, auch die Außerbetriebnahme-Regelung für Nachtspeicherheizungen.

  • Die Aushangpflicht von Energieausweisen für öffentliche Gebäude wird von 500 auf 250 Quadratmeter gesenkt. Private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr, etwa Kinos, werden in die Pflicht einbezogen. Allerdings gilt sie dann nur, sofern ein Energieausweis vorhanden ist.

  • Es wird ein neues Kontrollsystem für Energieausweise eingeführt, das sowohl Stichprobenkontrollen als auch Vor-Ort-Kontrollen enthalten soll. Die Ausführung obliegt den Bundesländern.

  • Die bisher freiwillige Übergabe des Energieausweises an Mieter oder Käufer soll verpflichtend werden.

  • Verkaufs- und Vermietungsanzeigen müssen einen Indikator für die Gesamteffizienz enthalten, also Kennwerte aus dem Energieausweis.

  • Weiterhin sind Änderungen beim sommerlichen Wärmeschutz geplant, dort sollen die Anforderungen präziser werden.

Dieses Mal muss die Energieeinsparverordnung nicht nur das nationale Verfahren, es ist auch die Notifizierung in Brüssel erforderlich. Parallel muss das Energieeinsparungsgesetz das Gesetzgebungsverfahren (Bundestag) durchlaufen, weshalb mit einem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung inklusive Vorbereitungszeit der Betroffenen (üblich sind sechs Monate) erst ab Januar 2014 zu rechnen ist. Gibt es weitere Verzögerungen, könnte sich dieser Termin durch der Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst 2013 weiter nach hinten schieben.

Freundliche Grüße
 
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Zuletzt aktualisiert 21.06.2025
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