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ᐅ Anschlussfinanzierung mit laufendem KfW Kredit


Erstellt am: 26.08.12 20:31

M
moti
26.08.12 20:31
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin neu im Forum und habe eine Frage zu unserer Anschlussfinanzierung, die mir keine Ruhe läßt und für die ich mit meinem Laienwissen keine Lösung habe.

Wir haben einen Kredit zum Kauf unserer Wohnung 2006 abgeschlossen. Laufzeit 15 Jahre. 2011 haben wir die Wohnung verkauft, den Kredit auf ein neu erworbenes Einfamilienhaus übertragen und mit einem KFW Kredit (Laufzeit 10 Jahre, also bis zum regulären Ende des ersten Kredites ) aufgestockt.

Mittlerweile sind die Zinsen deutlich gesunken (fast 2 %). Ich rechne damit, dass das für die nächste Zeit so bleibt. Nach 10 Jahren ( also 2016) haben wir ein Kündigungsrecht für den ersten Kredit. Der KfW Kredit sieht natürlich nach 5 Jahren kein Kündigungsrecht vor.

Wie kann ich dennoch den ersten Kredit 2016 kündigen und durch einen anderen, günstigeren, ersetzen ? (Restschuld ca. 120.000 EUR, KfW Kredit ca. 70.000 EUR, Wert Einfamilienhaus ca. 280- 300TEUR).

Ist der KfW Kredit zu kündigen (Programm 124) ?
Gibt es Banken, die eine Eintragung an zweiter Stelle im Grundbuch akzeptieren ?
Unterbreitet die finanzierende Bank nach 10 Jahren bei Kündigung selber ein neues Angebot ?

Vielen Dank - ich freue mich auf Ihre Antworten! Wenn ich etwas vergessen habe steuere ich natürlich nach...

moti
O
onkel böckes
26.08.12 22:06
Sie können den Kredit bei Ihrer Bank einfach Kündigen, ich würde spätestens 6 Monate vor Ablauf anfragen und auch nach einem Anschlußangebot fragen.
Die KFW wird 1 Rang haben? Die meisten Banken gehen bei KFW 2 Rangig in GB, sollte kein Problem sein!
Ob die Zinsen so lang so gut bleiben ist fraglich, bei Ihrem Beleihungsauslauf kann man auch über ein Forwarddarlehen nachdenken 2 Jahre vor Ablauf wenn die Zinsen so gut bleiben.
Grüße!
Michael
M
moti
27.08.12 07:36
Danke für die schnelle Antwort. Hatte ich nicht genau genug geschrieben:

Der Bank Kredit und der Immobilienkredit sind zu einer Gesamtsumme zusammengefasst und dann im 1. Rang eingetragen. Bei Kündigung des Bank Kredites müsste sich die Summe ja auf den KfW Kredit reduzieren, aber der 1. Rang würde für den KfW Kredit bleiben, oder ?

Viele Grüße

moti

Damit
O
onkel böckes
27.08.12 08:14
Grundsätzlich sind beides Immo Kredite.
Die KFW will immer 1 Rang im Grundbuch, es sollte jetzt schon im Grundbuch so stehen das dass KFW Darlehen den 1 Rang hat und dann die Bank kommt, ist vollkommen normal und stellt auch kein Problem dar.
Weil die KFW immer nur Erst rangige Sicherheit ab Objekt akzeptiert.
In einer Summe kann es eigentlich nicht sein, es werden 2 Darlehen sein, da 1 mal KFW und dan das Bank Darlehen.
Grüße!
Michael
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