Sanitärausstattung in Eigenleistung - Gewährleistung?

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B

bw-baublog

Hallo,

wir bauen gerade ein Einfamilienhaus. Da wir andere Sanitärgegenstände wie die Standardausstattung bemustert haben hat uns der Nachtrag hierzu quasi umgehauen. Kurzerhand haben wir dann die Sanitärausstattung und die Endmontage aus dem Vertrag genommen. Die Gegenstände bestellen wir nun alle beim Sanitärhandel im Internet gem. Liste aus dem Vertrag. Soweit eigentlich alles bestens. Dann haben wir feststellen müssen das die Sanitärfirmen aber nicht gerade begeistert sind Gegenstände zu montieren die nicht über sie bestellt werden. Ok verständlich.... jedenfalls haben wir eine Firma gefunden die es machen würde allerdings übernehmen sie keine Gewährleistung da die Gegenstände nicht von ihnen sind. Für uns auch ok. Was ist aber wenn etwas aufgrund der Montage undicht ist? Die Rohinstallation macht übrigens nach wie vor der Bauträger. Die Sanitärfirma muss also wirklich nur noch die Gegenstände montieren.
Vielleicht kann mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen? Den Sanitärfachmann will ich nicht fragen, nicht das er noch abspringt und die Montage dann nicht mehr machen will....

Vielen Dank schon mal im voraus!
 
B

Bauexperte

Hallo,

.... jedenfalls haben wir eine Firma gefunden die es machen würde allerdings übernehmen sie keine Gewährleistung da die Gegenstände nicht von ihnen sind. Für uns auch ok. Was ist aber wenn etwas aufgrund der Montage undicht ist? Die Rohinstallation macht übrigens nach wie vor der Bauträger. Die Sanitärfirma muss also wirklich nur noch die Gegenstände montieren.
Vielleicht kann mir hier jemand Licht ins Dunkel bringen? Den Sanitärfachmann will ich nicht fragen, nicht das er noch abspringt und die Montage dann nicht mehr machen will....
Das kann im worst case eine "lustige" Geschichte werden => Szenario: Bspw. Wasser läuft neben dem Handwaschbecken ´runter, statt über den Abfluss - wer hat jetzt Schuld? Der BU, welcher die Sanitärohmontage vorgenommen hat oder der 2. Sanitärbetrieb, welcher die Endmontage vorgenommen hat ....

Diese unerquickliche Situation zu umgehen ist nur möglich, wenn nach der Sanitärrohmontage eine Abnahme stattfindet. Muß euer BU anschließend noch Leistungen erbringen oder ist eh nach Rohmontage Schluss für seinen Lieferumfang?

Freundliche Grüße
 
B

bw-baublog

Hallo und schon mal danke....

der Bauträger hat noch andere Leistungen, ich weiß nur nicht welche die letzte ist die er erbringt aber ich denke die Sanitärrohinstallation nicht. Danach kommt auf jeden Fall noch der Estrich usw. Und eine Endabnahme gibt es ja auch.

Mir ist nur wichtig das die Firma die die Gegenstände dann montiert und keine Gewä übernehmen will nachher alles undicht montiert und dann sagt dafür garantieren wir ja nicht.

Wenn ja etwas an den Leitungen nicht dicht sein sollte ist ja der Bauträger dafür verantwortlich oder? Nur eben nicht für die Gegenstände oder sehe ich das falsch?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wenn ja etwas an den Leitungen nicht dicht sein sollte ist ja der Bauträger dafür verantwortlich oder? Nur eben nicht für die Gegenstände oder sehe ich das falsch?
Grau ist aller Theorie

Wie willst Du - gesetzt den Fall, es tritt nach der Endmontage wirklich ein Mangel in Erscheinung - beweisen, wer den Mangel verursacht hat? Ich kann es mir schon lebhaft vorstellen: BU "meine Arbeit ist ordentlich, mich trifft keine Schuld" oder 2. Sanitärbetrieb "mich trifft auch keine Schuld, ich habe "nur" endmontiert" ...

Um eben diese Streiterei um Gewährleistung zu vermeiden, sollte zwingend eine Abnahme nach Sanitärrohmontage stattfinden. Dann liegt die Gewährleistung für die Rohinstallation beim BU, die Gewährleistung für die Objekte beim Hersteller und die Gewährleistung für die Endmontage beim 2. externen Sanitärbetrieb.

Freundliche Grüße
 
B

bw-baublog

Ok.... dann ist es wahrscheinlich gut das wir einen Architekten haben der unser Projekt bauherrendvertretend begleitet. Dann müssen wir nur auf eine Abnahme nach Rohbaumontage bestehen.

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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