Q
Quissel
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier im Forum und suche Hilfe in meiner (kleinen) Not.
Kurz zu uns:
Wir sind eine kleine Familie und haben 2008/09 ein Einfamilienhaus im Kreis Viersen gebaut. Am Tag unseres Einzugs (Frühjahr 2009) stellten wir fest, dass der Mischwasserkanal zwischen unserer Grundstücksgrenze und dem Hauptkanal eingefallen war (altes Tonrohr) und das Wasser nicht mehr ablief.
Da das Grundstück zuvor als Schrebergarten genutzt und der Anschluss noch nie gebraucht wurde, hat die Stadt die Reparatur bezahlt. Der Kanal wurde auf ca. 3 Metern von Ton auf Kunststoff erneuert. Nun haben wir von unserer Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal Ton/Kunststoff/Ton Rohre liegen.
Ca. 2,5 Jahre später (Nov. 2011) hat sich der Wendehammer über unserem Mischwasserkanal abgesenkt. Die Stadt kam raus und hat eine Firma beauftragt, die den Bereich geöffnet hat. Nun haben mir die Arbeiter damals gesagt, dass sie den Ursprung nicht heraus gefunden haben. Der Bereich wurde wieder geschlossen und ich dachte die Sache hat sich erledigt.
Nun haben wir ca 8 Monate später (Juni 2012) eine Rechnung von der Stadt über die Instandsetzung unseres Kanals unter öffentlicher Fläche erhalten. Mir ist bekannt, dass wir die Kosten bezahlen müssten. Aber mir stellen sich da noch ein paar Fragen, die Fachkundige hier im Forum vielleicht beantworten können:
1.) In der Abrechnung der ausführenden Firma an die Stadt steht "Mischwasserkanal abgesackt und wieder angehoben". Das entspricht theoretisch nicht der Wahrheit. Aber ich kann ja nicht das Gegenteil beweisen. Kann man da was machen oder besser nicht?
2.) Wenn zu Punkt 1 eher abgeraten wird, wie sieht das mit der Gewährleistung der Firma aus? Ich habe von der Stadt die Info erhalten, dass es vermutlich eine 4-jährige Gewährleistung gibt. Nun wurde nach meiner Info genau der gleiche Bereich, wie oben bereits beschrieben, wieder aufgerissen. Kommt das mit der Gewährleistung hin?
3.) Mir wurde seitens der Stadt mitgeteilt, dass die Kosten zuerst an die Stadt zu zahlen sind und wir uns die Erstattung auf dem Zivilweg von der Firma wieder holen müssten. Ist die Stadt nicht Auftraggeber und müsste eine Gewährleistung gegenüber der Firma anmelden?
Da es hier kein Widerspruchsverfahren mehr gibt, müsste man direkt den Klageweg beschreiten. Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob ich die Forderung gegenüber der Stadt nicht bezahle und klagen muss, dass die Stadt sich die Kosten selber bei der Firma zurück holen muss. Oder muss ich tatsächlich bezahlen und an die ausführende Firma heran treten?
Für uns ist solch eine Situation neu und bis jetzt mussten wir noch nie in irgendeiner Form eine Klage einreichen.
Ich bin über jede Info dankbar. Vielen Dank.
Grüße
Christian
ich bin neu hier im Forum und suche Hilfe in meiner (kleinen) Not.
Kurz zu uns:
Wir sind eine kleine Familie und haben 2008/09 ein Einfamilienhaus im Kreis Viersen gebaut. Am Tag unseres Einzugs (Frühjahr 2009) stellten wir fest, dass der Mischwasserkanal zwischen unserer Grundstücksgrenze und dem Hauptkanal eingefallen war (altes Tonrohr) und das Wasser nicht mehr ablief.
Da das Grundstück zuvor als Schrebergarten genutzt und der Anschluss noch nie gebraucht wurde, hat die Stadt die Reparatur bezahlt. Der Kanal wurde auf ca. 3 Metern von Ton auf Kunststoff erneuert. Nun haben wir von unserer Grundstücksgrenze bis zum Hauptkanal Ton/Kunststoff/Ton Rohre liegen.
Ca. 2,5 Jahre später (Nov. 2011) hat sich der Wendehammer über unserem Mischwasserkanal abgesenkt. Die Stadt kam raus und hat eine Firma beauftragt, die den Bereich geöffnet hat. Nun haben mir die Arbeiter damals gesagt, dass sie den Ursprung nicht heraus gefunden haben. Der Bereich wurde wieder geschlossen und ich dachte die Sache hat sich erledigt.
Nun haben wir ca 8 Monate später (Juni 2012) eine Rechnung von der Stadt über die Instandsetzung unseres Kanals unter öffentlicher Fläche erhalten. Mir ist bekannt, dass wir die Kosten bezahlen müssten. Aber mir stellen sich da noch ein paar Fragen, die Fachkundige hier im Forum vielleicht beantworten können:
1.) In der Abrechnung der ausführenden Firma an die Stadt steht "Mischwasserkanal abgesackt und wieder angehoben". Das entspricht theoretisch nicht der Wahrheit. Aber ich kann ja nicht das Gegenteil beweisen. Kann man da was machen oder besser nicht?
2.) Wenn zu Punkt 1 eher abgeraten wird, wie sieht das mit der Gewährleistung der Firma aus? Ich habe von der Stadt die Info erhalten, dass es vermutlich eine 4-jährige Gewährleistung gibt. Nun wurde nach meiner Info genau der gleiche Bereich, wie oben bereits beschrieben, wieder aufgerissen. Kommt das mit der Gewährleistung hin?
3.) Mir wurde seitens der Stadt mitgeteilt, dass die Kosten zuerst an die Stadt zu zahlen sind und wir uns die Erstattung auf dem Zivilweg von der Firma wieder holen müssten. Ist die Stadt nicht Auftraggeber und müsste eine Gewährleistung gegenüber der Firma anmelden?
Da es hier kein Widerspruchsverfahren mehr gibt, müsste man direkt den Klageweg beschreiten. Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob ich die Forderung gegenüber der Stadt nicht bezahle und klagen muss, dass die Stadt sich die Kosten selber bei der Firma zurück holen muss. Oder muss ich tatsächlich bezahlen und an die ausführende Firma heran treten?
Für uns ist solch eine Situation neu und bis jetzt mussten wir noch nie in irgendeiner Form eine Klage einreichen.
Ich bin über jede Info dankbar. Vielen Dank.
Grüße
Christian