Architektenkosten

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I

ich123

Hallo, wir bauen derzeit ein Einfamilienhaus in NRW über eine Hausbaufirma.
gottlob, der Rohbau steht bereits.
das ganze Projekt entwickelt sich dennoch miserabel, neben Planungsfehlern schon zu Beginn des Rohbaus kommen nun weitere Handlungsfehler dazu, z.B. wurde wie vertraglich vereinbart kein Baugrundgutachten erstellt..

es gibt eine Bauleistungsbeschreibung in dem alle Bauelemente aufgeführt sind und auch manche Baufirmen genannt werden welche sich im Nachgang bzw, jetzt in der Bauphase auch ändert...
dazu einen Zahlungsplan der allerdings mit der Bauleistungsbeschreibung nicht stimmig ist noch alle einzelnen Zahlungsbeträge einhält..
so kann auch der Festpreis nicht eingehalten werden und wir werden wohl ordentlich draufzahlen..
die Baufirma stellt zudem nur die Rechnungen und nimmt keines der Gewerke ab, wie auch..kein Fachmann vorhanden und es ist auch nix zu holen.

nun überlegen wir, ob wir das ganze Vorhaben mit der Baufirma kündigen und auf einem Architekten zurückgreifen sollen der hier im Baugebiet schon gut vertreten ist..

dieser würde unser Vorhaben übernehmen und vertraglich geregelt alles zu Ende bringen..
mit etwas Geschick bekommen wir eine Übersicht aller Firmen und könnte uns so die Angebote/ Gewerke einholen um eine Übersicht der Kosten bzw der Differenz zu erlangen
der Architekt könnte die bauleitung übernehmen, könnte also die Angebote /Ausschreibungen der Handwerker prüfen und die Ausführungen abnehmen, das wären dann wohl insgesamt 38 % der Gebührentabelle ??
Frage an die Fachleute: " was dürfte uns der Architekt kosten bei einen geplanten Hauspreis von 153.100,00Euro oder gilt dann der verteuerte Preis?

wir würden uns über eine kleine Info freuen und könnten dann sicher gehen das evtl. unsere jetzige Notlage nicht noch weiter ausgenützt würde...
vorweg schon mal DANKE

Gruss Marion​
 
B

Bauexperte

Hallo Marion,

... dazu einen Zahlungsplan der allerdings mit der Bauleistungsbeschreibung nicht stimmig ist noch alle einzelnen Zahlungsbeträge einhält..
so kann auch der Festpreis nicht eingehalten werden und wir werden wohl ordentlich draufzahlen..​

Was hat denn der Zahlungsplan mit der BB zu tun? Üblicherweise ist er im Werkvertrag aufgelistet oder als separater Anhang ausgewiesen.

die Baufirma stellt zudem nur die Rechnungen und nimmt keines der Gewerke ab, wie auch..kein Fachmann vorhanden und es ist auch nix zu holen. nun überlegen wir, ob wir das ganze Vorhaben mit der Baufirma kündigen und auf einem Architekten zurückgreifen sollen der hier im Baugebiet schon gut vertreten ist..
Bevor Du den Vertrag kündigst, solltest Du ganz sicher einen RA aufsuchen und ebenfalls ganz sicher ein Beweissicherungsverfahren in Gang setzen! Tust Du das nicht, kann es sein, dass es - u.a. - in der Folge Gewährleistungstreitigkeiten mit dem dann beauftragten Architekten gibt. Außerdem muß ein "sauberer" Übergang vom einen Auftragnehmer zum nächsten gewährleistet sein; woher willst Du sonst wissen - für den Fall des worste case - wem Du den Schaden in Rechnung stellst?

der Architekt könnte die bauleitung übernehmen, könnte also die Angebote /Ausschreibungen der Handwerker prüfen und die Ausführungen abnehmen, das wären dann wohl insgesamt 38 % der Gebührentabelle ?? Frage an die Fachleute: " was dürfte uns der Architekt kosten bei einen geplanten Hauspreis von 153.100,00Euro oder gilt dann der verteuerte Preis?
Wenn der Architekt nichts anderes tut, als Bauten bauaufsichtlich zu begleiten, kann er eine gute Wahl sein. Betriebt er daneben noch ein Architekturbüro mit den üblichen Aufgaben eines Architekten, solltest Du Dich genau informieren, ob er überhaupt über das nötige Zeitfenster für Dein BV verfügt. Wenn nicht, wäre externe Bauleitung sicherlich eher angebracht.

Der Architekt berechnet sein Honorar immer nach der Honorartafel und diese errechnet sich an den anrechenbaren Baukosten. Will heißen, was jetzt noch an Geldern für den Bau verwendet werden muß, ist seine Rechengrundlage.

Ab jetzt wären es dann - ausgehend von den errechneten Baukosten des Architekten:

1. Vorbereitung der Vergabe 10%
2. Mitwirkung bei der Vergabe 4%
3. Objektüberwachung 31%
4. Objektbetreuung und Dokumentation 3%



Freundliche Grüße
 
E

E.Curb

Moin,

der Architekt berechnet seine Kosten auf Grundlage der gesamten Baukosten des Objekts. Allerdings wird er nicht die Kosten des jetzigen Hauspreises zugrunde legen, sondern diese selbst berechnen. Die gesamten Kosten sind dann Berechnungsgrundlage für sein Honorar. Welchen Anteil an welchen Planungsphasen er dann noch zu erbringen hat weiß ich nicht, kommt auf den Planungs- und Bautenstand an.

Gruß
 
I

ich123

Hallo zusammen,
danke für eure Ratschläge und Tipps.
Zum Thema Bauleistungsbeschreibung/Zahlungsplan erkläre ich mal folgendes:Das BV ist Schlüsselfertig geplant und dementsprechend ist die Bauleistungsbeschreibung formuliert. Dafür sind im Zahlungsplan Gewerke/ Ausstattungen nicht aufgeführt bzw, nicht enthalten, Vertraglich würde die Baufirma zudem entsprechend dem Bautenstand die Fertigstellung der Gewerke abnehmen (Gewährleistung) was aber nicht passiert sondern es wird nur die Zahlung gefordert. wohin das führt dürfte wohl klar sein..dieses Risiko im Innenausbau / Technik ist viel zu gross und der Gutachter könnte
auch dann nur no feststellen, also erscheint mir der Wechsel unausweislich?
Aber was wird der Architekt kosten, wenn die Baukosten sowieso schon steigen,
es soll doch für uns bezahlbar bleiben...

liebe Grüße
 
E

E.Curb

Moin,
also abgerechnet wird, wie bereits erwähnt, nach HOAI ( Honorartafel für Architekten und Ingenieure). Grundlage sind, wie bereits erwähnt, die Baukosten. Die kennt aber niemand. Und dann kommt es darauf an, welche LP der Architekt noch zu erbringen hat. Weiß hier auch keiner.

Unterstellen wir mal, dass die Baukosten tatsächlich bei 150.000 €uro bleiben und die LP 6 -8 zu erbringen sind, dann solltest Du schon mit ,10.000.- € rechnen.

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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