Mängel nach Abnahme entdeckt

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A

AO_Ulm

Hallo zusammen,

vorab mal vielen Dank für die Antworten....

Habe vor kurzem ein 4 Zimmer Neubau-Etagenwohnung mit Garten in Ulm gekauft. Bin im September 2011 eingezogen. Abnahme wurde jedoch im März 2012 durchgeführt da noch diverse Bauarbeiten im ganzen Haus zu machen war. Anfang April 2011 wurde mein Rasen im Garten von Facharbeiten eben gemacht und anschließend von Hand Rasensamen gestreut. Nun nach 6 Wochen (Stand: Mitte Mai 2012) is folgendes Bild zu sehen in meinem Garten: 1. Boden ist uneben (gewölbt) 2. Sehr viele Kahlstellen (stellen ohne Rasen) 3. Thuja Bäume ca. 90 von 100 Bäumen zeigen Vertrocknungen auf.

Nun kam der Bauträger mit seinem Architekten zur Begutachtung. Ergebnis und Beschluss: Keine Mängel zu erkennen.

Was sind hier meine Rechte und was kann ich überhaupt bei sowas bewegen? Ich wollte hier zuerst mal nach Erfahrungen und Expertenmeinungen fragen bevor ich unnötig zum Anwalt renne.

Vielen Dank
 
B

Bauexperte

Hallo,

Habe vor kurzem ein 4 Zimmer Neubau-Etagenwohnung mit Garten in Ulm gekauft. Bin im September 2011 eingezogen. Abnahme wurde jedoch im März 2012 durchgeführt da noch diverse Bauarbeiten im ganzen Haus zu machen war.
Die Abnahme wurde im September 2011 faktisch und real durch Einzug vollzogen.

3. Thuja Bäume ca. 90 von 100 Bäumen zeigen Vertrocknungen auf.
Du willst uns jetzt nicht erzählen, dass in Deinem Gartenanteil 90 Thujas gepflanzt wurden?

Nun kam der Bauträger mit seinem Architekten zur Begutachtung. Ergebnis und Beschluss: Keine Mängel zu erkennen. Was sind hier meine Rechte und was kann ich überhaupt bei sowas bewegen? Ich wollte hier zuerst mal nach Erfahrungen und Expertenmeinungen fragen bevor ich unnötig zum Anwalt renne.
Mpmpf ... manchmal ...

Warum gehst Du nicht zunächst den logischen Weg und schaust, was zu der Bepflanzung in Deinem Notarvertrag steht und führst basierend darauf ein Gespräch mit Deinem Bauträger, bevor Du nach Deinen "Rechten" (kann hier Niemand wissen, da Dein Notarvertrag nur Dir bekannt ist) fragst? Ich bin relativ sicher, dass sich auf dem freundlichen - auch Kulanzweg genannt - Einiges lösen läßt. Btw. Rechtsberatung ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten!

Freundliche Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
P

perlenmann

Mängel nach Abnahme ;) haha. Wie Bauexperte schon sagt, was steht im Vertrag?
Ich vermute jetzt mal ganz stark, das da nichts drüber drin steht, das wöchentlich ein Gärtner kommt? Dann könnte man auch sagen, DU/Ihr habt die Pflege eures "Hausbestandteils" nicht ordnungsgemäß ausgeführt?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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