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niekohle7831.03.12 10:57Hallo,
wir haben festgestellt, daß unser Keller 11 cm zu hoch gebaut wurde. In den von uns unterschriebenen Plänen war alles ok und in den Ausführungsplänen, die wir erst nach Baubeginn bekommen haben, ist der Keller jetzt 11 cm höher. Wir müssen rundrum eh schon viel Erde auffüllen lassen und jetzt wird es natürlich noch mehr. Können wir hier auf eine "Unterstützung" von unserer Baufirma hoffen?
Danke
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wir haben festgestellt, daß unser Keller 11 cm zu hoch gebaut wurde. In den von uns unterschriebenen Plänen war alles ok und in den Ausführungsplänen, die wir erst nach Baubeginn bekommen haben, ist der Keller jetzt 11 cm höher. Wir müssen rundrum eh schon viel Erde auffüllen lassen und jetzt wird es natürlich noch mehr. Können wir hier auf eine "Unterstützung" von unserer Baufirma hoffen?
Danke
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Bauexperte31.03.12 11:17Hallo,
Du solltest es im persönlichen Gespräch mit Deinem Bauleiter/Architekten/Anbieter klären; irgendwo muß der Fehler in den Plänen, welche als Ausführungspläne dienen, ja entstanden sein. An diese Stelle ist dann auch die Frage zu richten: "wie einigen wir uns?"
Es stehen ja nicht nur die Kosten des zusätzlichen Erdreichs im Raum, sondern auch die Frage, ob mit der Anhebung des Baukörpers um 11 cm, die max. Trauf- und/oder Firsthöhen noch im Bereich des B-Planes/der Baugenehmigung liegen.
Du solltest ergo mit Deinem Gespräch nicht allzu lange warten 😉
Freundliche Grüße
niekohle78 schrieb:
wir haben festgestellt, daß unser Keller 11 cm zu hoch gebaut wurde. In den von uns unterschriebenen Plänen war alles ok und in den Ausführungsplänen, die wir erst nach Baubeginn bekommen haben, ist der Keller jetzt 11 cm höher. Wir müssen rundrum eh schon viel Erde auffüllen lassen und jetzt wird es natürlich noch mehr. Können wir hier auf eine "Unterstützung" von unserer Baufirma hoffen?
Du solltest es im persönlichen Gespräch mit Deinem Bauleiter/Architekten/Anbieter klären; irgendwo muß der Fehler in den Plänen, welche als Ausführungspläne dienen, ja entstanden sein. An diese Stelle ist dann auch die Frage zu richten: "wie einigen wir uns?"
Es stehen ja nicht nur die Kosten des zusätzlichen Erdreichs im Raum, sondern auch die Frage, ob mit der Anhebung des Baukörpers um 11 cm, die max. Trauf- und/oder Firsthöhen noch im Bereich des B-Planes/der Baugenehmigung liegen.
Du solltest ergo mit Deinem Gespräch nicht allzu lange warten 😉
Freundliche Grüße
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