Bodenplattenbauer, Gutachten der Stadt

K

Kira94

Hallo zusammen,
so die Bauplatzsanierung in 7m Tiefe ist nun abgeschlossen.
Kosten übernimmt die Stadt, indem Sie alle Dienstleister für die Maßnahme beauftragt hat.
Leider konnte nicht die komplette Fläche saniert werden, da Böschungswinkel von 45° zu den Nachbarhäusern eingehalten werden mussten.
Ich bin noch nicht zufriedengestellt, denn folgende Sicherheiten liegen noch nicht vor:
>>> Registrierung bei der Behörde Altlast/Bedenklichkeit ja/nein?<<< (wenn ja = Rücktritt, Ergebnis in ca. zwei Wochen)
- wenn nein, Unbedenklichkeitsbescheinigung Boden+Mensch
- wenn nein, In Bezug auf Spätfolgen, eine zeitlich unbefristete Garantie von der Gemeinde
- wenn nein, Wertminderung der nicht sanierten Fläche (7m umlaufend bis zur Grenze)
- wenn nein, Übernahme der Gründungskosten (Pfahlgründung) durch die Gemeinde
Dies sind alles ungeklärte Punkte die uns so einfallen!
Wer von Euch kann uns noch Empfehlungen für das weitere Vorgehen oder uns einen Tipp geben? Haben zwar einen Anwalt aber der ist wie wir nun leider oder auch nicht (keine Ahnung) erfahren haben mit dem Bürgermeister befreundet und arbeitet in anderen Angelegenheiten für die Stadt!
Vielen Dank vorab für ein Statement!
 
T

Thomas463

Also ich kenne mich mit Benzolen nicht wirklich aus.

Aber was ist, wenn bei Regen usw. von anderen Grundstücken (wenn die auch noch Belastet sind) dann diese Schadstoffe wieder auf euer Grundstück spült? Denn gewisse Bereiche unter den Häusern können zwar nicht gewechselt werden, aber die Schadstoffe dort verteilen sich ja mit ziemlicher Sicherheit wieder gleichmäßig (wenn zwar auch nur langsam). Was ist dann in 15-30 Jahren wenn ihr das Haus inkl. Grundstück eventuell verkaufen wollt und dort der Boden wieder Schadstoffe aufgenommen hat? Auch wenn es jetzt zwar dann Schadstofffrei sein sollte nach der Sanierung kann das wie gesagt ja später einmal wieder etwas anders aussehen.

Also ich würde mir lieber ein anderes Grundstück suchen anstatt mich da auf Glück zu verlassen. Aber das ist nur meine Sichtweise der Dinge.

Ach ja: wenn du bedenken hast das der Anwalt voreingenommen oder nicht unparteiisch sein könnte, würde ich an deiner Stelle mal einen anderen Anwalt kontaktieren ob das dann nicht einen Interessenkonflikt darstellt und du nicht den Anwalt wechseln sollst. Der Anwalt soll ja schließlich voll und ganz DEINE Interessen vertreten.

Lg Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 19.06.2025
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