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ᐅ Bürgschaft des Bauherren


Erstellt am: 26.02.12 18:46

P
Projekt 2012
26.02.12 18:46
Hallo zusammen,

habe mich in den letzten Wochen kreuz und quer durch dieses Forum gelesen und war begeistert von den vielen hilfreichen Tipps und Informationen!! Deshalb habe ich mich heute hier angemeldet, um an den Diskussionen und dem Erfahrungsaustausch teilzunehmen!!

Ich plane ebenfalls den Bau eines Fertighauses und hatte schon einige Kontakte mit den Beratern diverser Firmen...Dabei gab mir ein Berater die Information mit, dass sein Unternehmen grundsätzlich eine Finanzierungsbestätigung mit Bürgschafturkunde der Bank des Bauherren über mindestens 70% der Vertragssumme verlange! Durch die Beiträge hier im Forum war ich zumindest für dieses Thema und mögliche Gefahren sensibilisiert (bspw Zahlungen trotz Mängel oder nicht erbrachter Leistung) und würde gerne in Erfahrung bringen,

a) ob die unten genannten Klauseln eben solche sind, von denen abgeraten wird
b) solche Klauseln mittlerweile (nach dem entsprechenden BGH-Urteil) Standard sind
c) oder ob ich mir "Gedanken" machen sollte, bei der "richtigen Baufirma" gewesen zu sein

So heisst es beispielsweise unter anderem in der Bürgschaftsurkunde:

"Bauherren weisen Bank an, nach folgendem Zahlungsplan an Baufirma zu überweisen (es folgen %-Angaben nach Baufortschritt)"

" Bauherren- Bank übernimmt unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage die selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Zahlungsverpflichtungen, die dem Bauherren obliegen...."

" Bank des Bauherren verzichtet auf Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit, sofern das Anfechtungsrecht /die Gegenforderung des Bauherren nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist..."

Was ist davon zu halten? Sind solche Formulierungen üblich? Handelt es sich dabei um eine Forderungsabtretung??


Danke für Eure Meinungen!!!

Gruß

"der Neue"

Projekt 2012
B
Bauexperte
26.02.12 19:30
Hallo,

Projekt 2012 schrieb:

c) oder ob ich mir "Gedanken" machen sollte, bei der "richtigen Baufirma" gewesen zu sein


(...)

Projekt 2012 schrieb:
Handelt es sich dabei um eine Forderungsabtretung??

Ja, so könnte man das nennen und damit sollte sich der Punkt "c" von selbst beantworten.

Seriöse Firmen erwarten von Dir eine FinanzierungsBestätigung mit dem Vermerk, dass diese so bestätigten Mittel ausschließlich für den Hausbau Verwendung finden dürfen. Die so aufgestellten Firmen bieten Dir in aller Regel im Gegenzug eine FertigstellungsBürgschaft an, welche nach Ende der Bauzeit in eine 5-jährige GewährleistungsBürgschaft übergeht.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang, die Höhe der zu leistenden Abschlagszahlungen bis zum geschlossenen Rohbau in Prozent. Ich bin fast sicher, dass sich die Höhe konkludent zu den von Dir genannten Bedingungen zur Bürgschaftsurkunde entwickelt

Freundliche Grüße
P
Projekt 2012
26.02.12 20:26
Hallo Bauexperte!

Danke für die schnelle Antwort! Hm...ich weiss ja nicht, ob man hier Namen nennen darf oder sollte, aber ich habe diese Firma eigentlich für sehr seriös und im gehobenen Preissegment arbeitend gehalten...bzw. entsprechende positive Dinge gehört und gelesen...

Zu den Zahlungsmodalitäten in der Bürgschaft:

10 % nach produktionstechnischer Prüfung und Rückgabe der Produktionspläne an Architekten

70% nach Baukörper errichtet, Fenster, Rollläden, Schornstein, Haustür eingebaut, Dach gedeckt, Sanitär- und Elektromontagen ausgeführt

15% nach Gipsflächen gespachtelt, Bad komplett/Badewanne eingebaut

5% Restbetrag nach Vorlage des unterschriebenen Abnahmeprotokolls


Gruß und schönen Abend


Projekt 2012
B
Bauexperte
27.02.12 11:59
Hallo,

Projekt 2012 schrieb:
Hm...ich weiss ja nicht, ob man hier Namen nennen darf oder sollte, aber ich habe diese Firma eigentlich für sehr seriös und im gehobenen Preissegment arbeitend gehalten...bzw. entsprechende positive Dinge gehört und gelesen...

Weshalb solltest Du das denn nicht dürfen? Hier erfragen viele User die Erfahrungen anderer User mit den Anbietern "xyz"; Du solltest nur Werbung (also Verlinkung) unterlassen

Projekt 2012 schrieb:
10 % nach produktionstechnischer Prüfung und Rückgabe der Produktionspläne an Architekten

Also nach Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung; das ist o.k.

Projekt 2012 schrieb:
70% nach Baukörper errichtet, Fenster, Rollläden, Schornstein, Haustür eingebaut, Dach gedeckt, Sanitär- und Elektromontagen ausgeführt

In einer Summe oder in wie viel Zahlungsschritten?

Freundliche Grüße
P
Projekt 2012
27.02.12 13:19
Hallo Bauexperte,

die 70% werde als ein "Batzen" nach Fertigstellung der genannten Arbeiten (zeitlich am 4. Aufbautag) verlangt, also keine weiteren Teilzahlungsschritte zwischen den bereits in Schritt 1 gezahlten 10% und dieser Teilrate....


Gruß

Projekt 2012
B
Bauexperte
27.02.12 20:40
Hallo,

Projekt 2012 schrieb:
die 70% werde als ein "Batzen" nach Fertigstellung der genannten Arbeiten (zeitlich am 4. Aufbautag) verlangt, also keine weiteren Teilzahlungsschritte zwischen den bereits in Schritt 1 gezahlten 10% und dieser Teilrate....

Das bedeutet, Dein Fertighaus kommt im wahrsten Sinne des Wortes fertig daher, Elektroinstallation abgeschlossen und Sanitärrohmontage ... Innentüren, Fenster usw.?

Mhm - gibt es denn eine Abnahme, bevor Du die 70% zahlen mußt?

Ich habe selten bis gar nicht mit solchen Konstrukten zu tun und bin entsprechend neugierig; nach wie vor auch, was den Anbieter betrifft

Freundliche Grüße
bürgschaftsurkundefinanzierungsbestätigungklauselnfenster