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ᐅ Kaufvertrag Fertighaus - Vorgehensweise um Fehler zu vermeiden?


Erstellt am: 13.01.12 18:04

B
Bauexperte
14.01.12 13:13
Hallo,

Gambit schrieb:
Aber mal ehrlich, jeder Mensch müsste doch in der Lage sein, im Beisein eines Vertreters 10 Sätze durchzulesen. Da hat man doch auch gleich die Möglichkeit zu Fragen....Was soll der Vertrag tagelang auf dem Sofatisch liegen. Da Ergebnis ist doch das selbe.

Was bist Du denn für Einer? Entweder bist Du leichte Beute oder Jäger; "gefühlt" würden beide Alternativen Deine Antwort erklären

Gambit schrieb:
An den Vertragsklauseln läßt sich eh nichts ändern.

Das ist in aller Regel richtig. Richtig ist aber auch, dass - wenn ein potenzieller Bauherr auf ein solches Konstrukt wie beschrieben trifft - die Finger lassen sollte!

Gambit schrieb:
Ich finde man sollte seine eigene Reife da nicht so negativ präsentieren, sonst hat der Vertreter auch keine Lust mehr und sucht sich einen neuen Kunden. Anders wie beim Bäcker, suchen die Verkäufer sich ihre Kunden aus. Bauen Sie mal ohne einen Vertrag.

Ein Verkäufer, gerade beim Hausbau, ist meiner bescheidenen Meinung nach, verpflichtet, alles zu unternehmen, einen Vermögensschaden zu vermeiden.

Sicher muß die Chemie zwischen Käufer und Verkäufer stimmen; das geht aber nicht so weit, das das einzige Augenmerk des Verkäufers die zu erwartende Provision darstellen darf. Äußerungen wie Deine hier, tragen nicht gerade dazu bei, potenzielle Bauherren zu sensibilisieren

Freundliche Grüße
B
Bauexperte
14.01.12 13:26
Hallo,

Cyberjack schrieb:
Z.B. hat der Berater von sich aus nie über die Baunebenkosten gesprochen.

Gute TEUR 35 reine Baunebenkosten, will heißen ohne Malerarbeiten, Bodenbeläge, Außenanlagen oder Extra´s wie bspw. eine neue Küche

Cyberjack schrieb:
Ein weiterer Punkt der meiner Meinung nach nicht eindeutig behandelt wurde ist der "Finanzierungsvorbehalt"....Ich habe das letztendlich so interpretiert: Wenn keine der im Vertrag genannten Banken bereit ist das Projekt zu finanzieren, erst dann kann ich den Vertrag kündigen.

Deine Interpretation ist richtig - im Klartext bedeutet dies, dass der Anbieter Dir auch noch die finanzierende Bank vorschreibt. Ein Rücktrittsrecht, sofern es seriös daher kommt, sollte vergleichbar - wie nachfolgend - schriftlich festgehalten werden:

"Vertragsrücktritt bei nicht Zustandekommen der Finanzierung

Der Vertragspartner gesteht Ihnen das kostenlose Rücktrittsrecht zu, unter der Voraussetzung, dass nicht mehr als eine Grundlagenermittlung zur Auftragsbestätigung von Seiten des Vertragspartners gefertigt wurde (Überlassung von Standardzeichnungen und Berechnungen für die Finanzierung). Voraussetzung des kostenlosen Rücktritts ist jedoch, dass der Auftraggeber einen schriftlichen Nachweis über die Ablehnung der Finanzierungsanfragen von mindestens 2 voneinander unabhängigen Banken vorlegt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Finanzierung des Gesamtprojektes nachzuweisen, sofern es sich um marktübliche Konditionen handelt. Hierzu verpflichtet sich der/die Auftraggeber zur Unterstützung und Hergabe der erforderlichen Unterlagen und Daten.

Falls Sie eine Baudurchsprache für die Erstellung einer Bauanzeige oder eines Bauantrages wünschen, entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der ersten Rate gemäß Zahlungsplan. Diese Rate ist dann fällig und kann auch bei einem folgenden Rücktritt nicht vergütet werden.

Wird daraufhin der Bauantrag erstellt, so ist auch die Rate Bauantrag fällig und kann eben- falls nicht zurückgefordert werden.
"

Bei dieser Formulierung des kostenlosen Rücktrittsrechtes begegnen sich beide Partner auf Augenhöhe. Merke: Vertrag kommt von vertragen

Cyberjack schrieb:
Nur wenn ich weiß auf was ich mich einlasse bin ich bereit mit dem Partner so ein Projekt anzugehen.

Bleibe bei dieser Einstellung, sie bewahrt Dich vor Vermögensschäden!

Freundliche Grüße
C
Cyberjack
14.01.12 20:38
Geht doch!
Hab heute einen anderen Verkaufsberater besucht.
Er hat zwar ebenfalls gemeint er könne keinen "blanken" Mustervertrag herausgeben, hat mir aber auf weitere Nachfrage ohne Probleme eine Kopie mitgegeben.
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