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ᐅ Ablösung Erschließungsbeitrages normal bei Gemeindegrundstück?


Erstellt am: 20.12.11 18:04

W
wadi1982
20.12.11 18:04
Nabend zusammen.

Ich schon wieder. ;-)
Wir haben heute die Unterlagen der Gemeinde bekommen
um unser Grundstück zu kaufen.

Dort ist jetzt eine Art Vertrag dabei, in dem es um eine
"Ablösung eines Erschließungsbeitrages" geht.

Wenn ich das richtig verstehe, ist das eine Pauschale die wir für die
Erschließung bezahlen.
-> Zahlbar 4 Wochen nach Beurkundung.

Ist das normal bei Gemeindegrundstücken ?
B
Bauexperte
20.12.11 20:17
Hallo,

wadi1982 schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, ist das eine Pauschale die wir für die Erschließung bezahlen. -> Zahlbar 4 Wochen nach Beurkundung. Ist das normal bei Gemeindegrundstücken ?


Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch städtische Investitionen Vorteile erhalten. Sie entstehen durch den Ausbau von Erschließungsanlagen, z.B. einer Straße. Erst dadurch wird ein Grundstück bebaubar. Dafür verlangt die Stadt eine finanzielle Gegenleistung. Sie besteht in der Zahlung eines Erschließungsbeitrages.

Leistung und Gegenleistung stehen sich gleichwertig gegenüber. Unerheblich sind dabei die teilweise jahrzehntelange Dauer des Straßenausbaus und der Zeitpunkt, in dem das Grundstück bebaut wird.

Quelle: Bauverwaltungsamt Landeshauptstadt Düsseldorf

Freundliche Grüße
W
wadi1982
21.12.11 08:01
Hallo Bauexperte.

Danke für die Antwort.

Was die Erschließungskosten sind, und das diese Anfallen war uns klar.

Mich hatte jetzt nur irritiert das es dazu eine extra Vereinbarung (Vertrag) gibt.
Dachte das würde alles zusammen einfach beim Notar gemacht, sprich "sie erwerben x m² zu y € / m² incl. Erschließung".
Wusste nicht das es da nochmal soviel "beamtendeutsch" gibt.
Aber das scheint dann ja ok zu sein
grundstückvertragerschließung