ᐅ Nachbargrundstück kaufen? Sanierungskosten, Risiken und Kaufpreis realistisch?
Erstellt am: 10.01.26 09:14
Danke! Mir ist auch klar, dass konsistente Aussagen erst nach Begutachtung getroffen werden können. Eure Infos helfen mir aber schonmal, eine grobe Einschätzung zu bekommen.
Der Bebauungsplan scheint aber relativ "freie Hand" zu geben (was uns eben im Falle eines Fremdverkaufs besorgt). Darin steht:
Gewerbegebiet, offene Bauweise, max. Traufhöhe 9m, Satteldach (was mich wundert, unsere Reihenhäuser haben Pultdächer, der Bungalow ein Flachdach), höchst. eine Garage oder Nebengebäude, Grundflächenzahl 0,8, Geschossflächenzahl 1,6.
Der Bebauungsplan scheint aber relativ "freie Hand" zu geben (was uns eben im Falle eines Fremdverkaufs besorgt). Darin steht:
Gewerbegebiet, offene Bauweise, max. Traufhöhe 9m, Satteldach (was mich wundert, unsere Reihenhäuser haben Pultdächer, der Bungalow ein Flachdach), höchst. eine Garage oder Nebengebäude, Grundflächenzahl 0,8, Geschossflächenzahl 1,6.
Wenn es laut Bebauungsplan bzw. nach der Baunutzungsverordnung ein Gewerbegebiet ist, kann eine Wohnnutzung ggf. stark eingeschränkt und z. B. nur im Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb für einen privilegierten Nutzerkreis erlaubt sein. Eventuell hat der jetzige Besitzer eine Art "Bestandsschutz" oder eine Ausnahmegenehmigung, da der Bebauungsplan erst nach 1960 in Kraft getreten ist. Die bau- und planungsrechtliche Situation sollte also genau geprüft werden.
LorenzK schrieb:
Darin steht: Gewerbegebiet, offene Bauweise, max. Traufhöhe 9m, Satteldach (was mich wundert, unsere Reihenhäuser haben Pultdächer, der Bungalow ein Flachdach), höchst. eine Garage oder Nebengebäude, Grundflächenzahl 0,8, Geschossflächenzahl 1,6.Da würde ich aber mal vorfühlen, ob dann auch die 900 qm nicht so heiß gegessen werden und vielleicht doch möglich ist, den Kaufpreis durch eine Bauplatzabteilung zu refinanzieren. Das ist ja praktisch die vierfache Vorgabe vom zeitgemäß Üblichen (450/500 qm Mindestgröße bei Grundflächenzahl 0.3/0.4 "anderthalbgeschossig" / "Stadtvilla" zu fordern. Im MI verstehe ich das, um Abstand zwischen Wohn- und Gewerbenutzung zu schaffen, aber zwischen den wohnbebauten Grundstücken erscheint mir das unnötig. Die Gemeinde hat schließlich auch einen Vorteil von jedem Bauplatz, für den kein neues Baugebiet erschlossen werden muß.wpic schrieb:
Wenn das Objekt nicht an den Kanal angeschlossen ist, kann es planungsrechtlich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch liegen-auch das sollte geprüft werden.Folgt ibs. wegen der beschriebenen Lage auch diesem wertvollen Hinweis, der einen Teil des Grundstücks als zum Außenbereich zählend wahrscheinlich macht. Im Flächennutzungsplan ist das oft nur ein scheinbar harmloser Wechsel von rosa nach hellgrün, wohlgemerkt mitten durch ein Flurstück. Vielleicht wäre auch die Anregung einer Bebauungsplanänderung interessant, die beispielsweise nur eine Knödellinie einfügt und die Widmung von Teilflächen von MI in MD oder gar WA ändert (und die Mindestgröße anpaßt).https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Hallo zusammen,
es gibt (kleine) Neuigkeiten: Ich habe nochmal das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht, der uns voraussichtlich bis Ende Februar einen gewünschten Verkaufspreis nennen wird. Er hat von sich aus die Summe von 500k in den Raum gestellt.
Die Wohnfläche beträgt doch nur 138 qm (die große Dachfläche täuscht!), das Grundstück hat 1318 qm. Er hat auch bestätigt, dass das Gebäude nicht an den Kanal angeschlossen ist. Vor ca. 10 Jahren wurde die Außenfassade gedämmt (laut eigener Aussage nicht in dem Maße, wie man es heute machen würde), die Fenster sind zumindest doppelt verglast (also nicht mehr die originalen). Insgesamt klingt das für uns nun sehr attraktiv, auch wenn wir hinsichtlich des Sanierungsbedarfs und der Kostenschätzung zunächst eine Fachmeinung einholen werden.
Noch eine Frage zu euren genannten Bedenken bzgl. der Außenfläche: Können wir das vorab durch eine Anfrage selbst in Erfahrung bringen, oder würdet ihr das alles über den Architekten, der das Haus begutachtet, regeln? Kann man dies anhand des Geoportals sehen? Hier ist das Flurstück "einfarbig" violett gefärbt, wie auch die angrenzenden Flurstücke mit Wohnbebauung.
Sobald ich handfestere Informationen habe, melde ich mich sicherlich wieder und bedanke mich für eure wertvollen Hinweise!
es gibt (kleine) Neuigkeiten: Ich habe nochmal das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht, der uns voraussichtlich bis Ende Februar einen gewünschten Verkaufspreis nennen wird. Er hat von sich aus die Summe von 500k in den Raum gestellt.
Die Wohnfläche beträgt doch nur 138 qm (die große Dachfläche täuscht!), das Grundstück hat 1318 qm. Er hat auch bestätigt, dass das Gebäude nicht an den Kanal angeschlossen ist. Vor ca. 10 Jahren wurde die Außenfassade gedämmt (laut eigener Aussage nicht in dem Maße, wie man es heute machen würde), die Fenster sind zumindest doppelt verglast (also nicht mehr die originalen). Insgesamt klingt das für uns nun sehr attraktiv, auch wenn wir hinsichtlich des Sanierungsbedarfs und der Kostenschätzung zunächst eine Fachmeinung einholen werden.
Noch eine Frage zu euren genannten Bedenken bzgl. der Außenfläche: Können wir das vorab durch eine Anfrage selbst in Erfahrung bringen, oder würdet ihr das alles über den Architekten, der das Haus begutachtet, regeln? Kann man dies anhand des Geoportals sehen? Hier ist das Flurstück "einfarbig" violett gefärbt, wie auch die angrenzenden Flurstücke mit Wohnbebauung.
Sobald ich handfestere Informationen habe, melde ich mich sicherlich wieder und bedanke mich für eure wertvollen Hinweise!
H
hanghaus202311.02.26 12:10Geoportale sind manchmal nicht so genau. Einsicht in den Flächennutzungsplan ist besser.
Den Eigentümer zu Fragen was Seine Preisvorstellung ist, war eine gute Idee.
Wenn Ihr das Haus umbauen wollt (zum Beispiel Aufstocken), kann es den Bestandsschutz verlieren. Nur mal so ein Gedanke.
Ich hatte auch mal so einen Fall, das war ein riesiges Bestandsgbäde welches nach der Wende abgebrochen wurde. Angenommen bebaubar in mind. gleicher Groesse. Im Flächennutzungsplan war auf einmal 60% der ehemaligen bebauten Fläche Grünfläche. Ein anderer Fall hatte eine Scheune mit 1m Abstand zur Grenze. Nach Abbruch muste der reguläre Grenzabstand eingehalten werden. Beide Angebote hatten zum Glück kein Erfolg. Die Sieger haben aber in beiden Fällen bis heute nicht gebaut.
Den Eigentümer zu Fragen was Seine Preisvorstellung ist, war eine gute Idee.
Wenn Ihr das Haus umbauen wollt (zum Beispiel Aufstocken), kann es den Bestandsschutz verlieren. Nur mal so ein Gedanke.
Ich hatte auch mal so einen Fall, das war ein riesiges Bestandsgbäde welches nach der Wende abgebrochen wurde. Angenommen bebaubar in mind. gleicher Groesse. Im Flächennutzungsplan war auf einmal 60% der ehemaligen bebauten Fläche Grünfläche. Ein anderer Fall hatte eine Scheune mit 1m Abstand zur Grenze. Nach Abbruch muste der reguläre Grenzabstand eingehalten werden. Beide Angebote hatten zum Glück kein Erfolg. Die Sieger haben aber in beiden Fällen bis heute nicht gebaut.
N
nordanney11.02.26 12:35Übers Geoportal Hessen bekommst Du extrem genaue Karten zu allen möglichen Zwecken. Das sollte zunächst ausreichen.