ᐅ Zisterne auf Baugrundstück an Baulinie
Erstellt am: 29.06.24 15:35
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PfinzFreund29.06.24 15:35Hallo zusammen,
wir erwägen den Kauf eines Grundstückes und wägen aktuell die Optionen der Bebauung ab. Nun sind wir aufgrund einer bereits auf dem sonst leeren Grundstück befindlichen Zisterne verunsichert. Die Zisterne liegt in etwa in dem von mir grün markierten Bereich. Somit grenzt sie direkt an die Baulinie an. Wir würden gerne mit Keller brauen. Müssen wir das Gebäude direkt a die Baulinie und damit östliche Grundstücksgrenze setzen oder darf hier auch versetzt im Baufenster gebaut werden? Bei Bau direkt an der roten Linie müssten wir die Zisterne dann ja versetzen.
Hintergrund zur Zisterne: gehört dem Nachbarn vom östlich gelegenen Grundstück (Besitzer des zu verkaufenden) und wird von diesem Haus aus auch gefüllt. Das könnte nach Bau bei Erhalt der Zisterne um geklemmt werden.
Ich hoffe, hier kann uns jemand einen guten Hinweis geben, was wir beachten müssen.
Besten Dank und viele Grüße

wir erwägen den Kauf eines Grundstückes und wägen aktuell die Optionen der Bebauung ab. Nun sind wir aufgrund einer bereits auf dem sonst leeren Grundstück befindlichen Zisterne verunsichert. Die Zisterne liegt in etwa in dem von mir grün markierten Bereich. Somit grenzt sie direkt an die Baulinie an. Wir würden gerne mit Keller brauen. Müssen wir das Gebäude direkt a die Baulinie und damit östliche Grundstücksgrenze setzen oder darf hier auch versetzt im Baufenster gebaut werden? Bei Bau direkt an der roten Linie müssten wir die Zisterne dann ja versetzen.
Hintergrund zur Zisterne: gehört dem Nachbarn vom östlich gelegenen Grundstück (Besitzer des zu verkaufenden) und wird von diesem Haus aus auch gefüllt. Das könnte nach Bau bei Erhalt der Zisterne um geklemmt werden.
Ich hoffe, hier kann uns jemand einen guten Hinweis geben, was wir beachten müssen.
Besten Dank und viele Grüße
PfinzFreund schrieb:
Hintergrund zur Zisterne: gehört dem Nachbarn vom östlich gelegenen GrundstückWenn das Grundstück verkauft ist, wem gehört sie dann?PfinzFreund schrieb:
Müssen wir das Gebäude direkt a die BaulinieAn Baulinien muss zwingend gebaut werden.Ich halte dieses kleine Stück der Baulinie für unsinnig. Das Bauamt soll Euch mal erklären, wie ihr ein schlichtes Einfamilienhaus dort bauen könnt, ohne die Abstandsflächen zu verletzen.
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PfinzFreund29.06.24 23:53ypg schrieb:
Wenn das Grundstück verkauft ist, wem gehört sie dann?Die Zisterne ist im Kaufpreis enthalten und geht mit dem Grundstück a den Käufer über.
ypg schrieb:
An Baulinien muss zwingendgebaut werden.
Ich halte dieses kleine Stück der Baulinie für unsinnig. Das Bauamt soll Euch mal erklären, wie ihr ein schlichtes Einfamilienhaus dort bauen könnt, ohne die Abstandsflächen zu verletzen.Danke, dann werde ich hier mal auf das örtliche Bauamt zugehen. Das kann die Bauminister dann ja entfernen, wenn ich das richtig verstehe.
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