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ᐅ Gartenhaus an Hang - Erlaubte Höhe Bundesland Bayern


Erstellt am: 24.05.24 23:15

C
Christian_p
24.05.24 23:15
Hallo zusammen,
ich habe schon ein paar Posts zum Thema "Mittlere Höhe am Hang" gelesen, leider nur nichts zu meinem spezifischen Fall gefunden.

Unser Grundstück fällt auf der West-& Südseite etwa 1,1m ab. Durch die relativ flache Böschung und den Abstand dieser zum Nachbarn (Süden 1m, Westen 1,5m), hat man sich wohl die Stützmauer gespart. In Richtung Süden ist das Nachbargrundstück nochmal etwa 1m tiefer, mit Stützmauer vom Nachbarn.

Insgesamt haben wir vom Ende Gartenniveau zur Grundstücksgrenze etwa 3m im Süden bzw. 2,5m im Westen, wodurch eine Menge Platz verloren geht.
Man könnte es aufschütten und abfangen, das ist jedoch aktuell zu kostspielig.

An der Ostgrenze steht bereits ein 7m Carport, somit ist fast keine Grenzbebauung mehr möglich (max. 9m je Grenze).
Wenn ich richtig recherchiert habe, bleiben uns noch 8m für die Grenzbebauung, welche wir auf West & Süd aufteilen können (Max 15m).

Es kam also die Idee, in die Ecke ein Gartenhaus zu bauen, welches größtenteils auf Stelzen steht, so dass es vom Garten ebenerdig begangen werden kann.
Wenn ich es hier richtig gelesen habe, gilt als mittlere Höhe lediglich die Wandhöhe bis Traufe. Oder ist das nur für Garagen?
Wenn die Dachhöhe mit 1/3 angerechnet wird, ginge es bestimmt auch, wenn dies 600mm, müsste die Traufhöhe unter 2.800mm sein.
Oder bezieht man in die mittlere Dachhöhe in diesem Fall auch die Höhe über dem Gartenniveau ein?

Man könnte in die Ecke ein Gartenhaus stellen, welches bei 1,1m beginnt und im Süden und Westen eine Wandhöhe von etwa 1,8m aufweist, somit ab Bodenniveau bei 2,9m liegt.
In Richtung Nord-Osten verläuft ein diagonaler Sparren, damit auf der Gartenseite die Traufe nicht zu niedrig wird.

Jetzt die Frage an die Experten: Ist das so grundsätzlich möglich? (abgesehen vom Aufwand und Sinn der Arbeit).
Zur Veranschaulichung hänge ich zwei Ansichten von Osten bzw. von Norden an.
Oder hat jemand sogar noch eine Idee, wie man es einfacher machen kann?
Man könnte das Haus noch in eine der beiden Richtungen Verlängern, dann muss der Eingang nicht vorne auf der Ecke liegen.

Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung.
Holzterrasse auf Stelzen an Hangseite mit Brüstung und Holzboden

Erhöhter Holzbalkon aus Holzrahmen auf Stützen, mit Rampe und grüner Umgebung.
H
hanghaus2023
25.05.24 14:29
Ein Lageplan mit Höhen der Situation inklusive der Nachbarn kann hilfreich sein.
Y
ypg
25.05.24 15:02
Grundsätzlich hast Du das Problem richtig erkannt und auch die Höhenbegrenzung richtig umgesetzt, sodass mit Stelzen die Wandhöhe im Mittel bei 3 Metern ist.
Lese mal, bevor Du Dich auf alte Threads berufst (auch wenn der ehemalige User Escroda als Vermessungstechniker natürlich auch richtig erklärt hat) die bayrische Landesbauordnung Par. 6 durch. Allerdings kann natürlich Euer Bebauungsplan einschränken, was oft bei Hanggrundstücken und den erlaubten Abböschungen, Aufschüttungen und Stützmauern passiert. Das gilt dann aber nur für Deine erwähnten Aufschüttungen bzw Stützmauern. Dein Vorhaben wäre wohl schon Plan B bei Euch?!
Welche Grundstücksgröße habt ihr denn, dass es so kurios sein muss?
C
Christian_p
27.05.24 11:58
Hallo zusammen,

vielen Dank schon mal für eure Unterstützung.

Ich habe eine Skizze als Lageplan angefertigt.
Unser Grundstück ist das oben rechts. Das Haus und ein Großteil des Gartens befinden sich auf Level 0 (Grün)
Teile der Westseite sowie die gesamte Südseite sind Hang bis auf Level -1.100 mm

Der Nachbar im Westen hat zwischen Level 0 und Level -1.100 ein Gefälle auf seinem Grundstück.
Beide Nachbarn im Süden haben -2.100, auf deren Grundstück steht jeweils eine Stützmauer.
Das Gartenhaus ist rot gezeichnet, in der Südwestlichen Ecke.

@ypg: Ich habe es jetzt mehrfach gelesen, hoffentlich auch verstanden.
Wenn es ein Dach mit weniger als 45° wird, zählt das Dach nicht dazu. Somit die Trauf auf 3m von Grundstücksgrenze ja Ok sein.

Im Bebauungplan ist nichts besonderes zu Mauern etc. geregelt.
Interessant wäre jetzt, ob man ohne weitere Begutachtung einschätzen kann, wie es sich mit dem Gartenhaus unter oben genannten Bedingungen verhält. Wenn ich als worst-case den tiefsten Punkt vom Grundstück nehme und 3m nach oben gehe müsste es passen. Nur wie verhält es sich mit der höheren Seite? Gilt da das Niveau des Bodens, au der die Wand steht?
Die Stützmauer sowie ein Aufschütten ist nicht geplant und eher Plan C.
Grundrissplan eines Wohnhauses mit Maßangaben und Raumaufteilung
Y
ypg
27.05.24 18:14
Gab es hier nicht Beiträge zum Holzkeller oder ähnlich?
Es war kein Holzkeller, sondern ein Erdkeller, den @Steffi33 realisiert hat
https://www.hausbau-forum.de/threads/wir-planen-einen-erdkeller-fuer-gemuese-kartoffeln-und-so-weiter.43151/
Christian_p schrieb:

abgesehen vom Aufwand und Sinn der Arbeit).
Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich den Aufwand überhaupt nicht nachvollziehen kann. Letztendlich dreht man statisch Pirouetten, der ganze Hickhack mit dem unsymmetrischen Dach - auch wenn. Ich jetzt nicht unbedingt einen Erdkeller sehe, so finde ich Euer Grundstück nicht so klein, um jede Ecke baulich auszunutzen.
Ich würde die Terrassen anders nutzen, zb für Gemüseanbau, der nicht so adrett daherkommt oder eben viel Wärme und Schutz vor Norden braucht. Ggf sitzt man dort in dem Bereich lauschiger und hat Lust, sich mal vom Haus abzusetzen.
Y
ypg
27.05.24 19:34
ypg schrieb:

Gab es hier nicht Beiträge zum Holzkeller oder ähnlich?
Sorry, da habe ich mich mit dem Thread vertan.
grundstücksgrenzestützmauerndachhöhegartenhauswandhöheerdkellerhanggartenniveauaufschüttengrenzbebauung