ᐅ Stellplatzsatzung und Bebauungsplan nicht einheitlich - was gilt?
Erstellt am: 05.04.24 13:23
Hallo Zusammen,
im Bebauungsplan (von 2015) für unser Grundstück in Bayern steht

2 Stellplätze
In der Stellplatzsatzung unserer Gemeinde von 2020 steht mittlerweile

Dort findet man 3 Stellplätze.
Die Dame im Bauamt wusste grad auch keine definitive Antwort, hakt aber nach.
Weil es uns interessiert die Frage in die Runde: Schlägt Bebauungsplan die Stellplatzsatzung?
Viele Grüße
Patalmtt
im Bebauungsplan (von 2015) für unser Grundstück in Bayern steht
2 Stellplätze
In der Stellplatzsatzung unserer Gemeinde von 2020 steht mittlerweile
Dort findet man 3 Stellplätze.
Die Dame im Bauamt wusste grad auch keine definitive Antwort, hakt aber nach.
Weil es uns interessiert die Frage in die Runde: Schlägt Bebauungsplan die Stellplatzsatzung?
Viele Grüße
Patalmtt
N
nordanney05.04.24 14:47patalmtt schrieb:
Weil es uns interessiert die Frage in die Runde: Schlägt Bebauungsplan die Stellplatzsatzung?Im Normalfall schlägt der Bebauungsplan die Satzung. Aber: Beide Vorschriften stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern wirken nebeneinander, die Stellplatzsatzung als bauordungsrechtliches Instrument nach Landesbauordnung und der Bebauungsplan als städtebauliches Instrument nach Baugesetzbuch. Es kommt im Zweifel auf die ganz genauen Formulierungen an.
nordanney schrieb:
Im Normalfall schlägt der Bebauungsplan die Satzung.
Aber: Beide Vorschriften stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern wirken nebeneinander, die Stellplatzsatzung als bauordungsrechtliches Instrument nach Landesbauordnung und der Bebauungsplan als städtebauliches Instrument nach Baugesetzbuch. Es kommt im Zweifel auf die ganz genauen Formulierungen an.Danke. Ich liebe die schlanke Baugesetzgebung.Warten wir auf die Gemeinde.
patalmtt schrieb:
Die Dame im Bauamt wusste grad auch keine definitive Antwort, hakt aber nach.Und das Ergebnis dieses Nachhakens wird für Dich gelten. Dagegen aufzubegehren, würde wohl teurer als ein Stellplatz (und um ein größeres Delta geht es hier ja nicht). Aus meiner Sicht gibt es hier garkeinen Widerspruch: die Satzung wird wohl keinen Passus "es sei denn, ein Bebauungsplan fordere weniger" enthalten. Ebenso enthält der Bebauungsplan wohl keinen gegenläufigen Passus "von anderslautenden gemeindlichen Regelungen wird hiermit frei gesprochen". Auch ist banal aus Verhältnismäßigkeit zu erklären, den Bebauungsplan aus 2015 nicht bloß zur Streichung dieser Maßgabe einem Änderungsverfahren zugeführt zu haben, nur weil in 2020 eine Regelung mit größerem räumlichem Geltungsbereich getroffen wurde. Gehe also davon aus, daß Du den dritten Stellplatz schaffen mußt. Falls die Stellplatzsatzung nicht ebenfalls fordert, daß dieser unabhängig nutzbar sein muß, dann kann er ja zumindest auch ein gefangener Stellplatz sein. Aber ich vermute, Du fragst das ohnehin nur so zum Spaß, denn das Schicksal des Bauprojektes wird dadurch ja wohl nicht entschieden.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hanghaus202306.04.24 09:32Dann zitiere doch auch die betreffende Anlage.
patalmtt schrieb:
Danke. Ich liebe die schlanke Baugesetzgebung.
Warten wir auf die Gemeinde.Auflösung; Bebauungsplan dominiert über SatzungÄhnliche Themen