ᐅ Recht auf Grundstückserschliessung?
Erstellt am: 25.02.24 11:08
Hallo zusammen,
in meinem Heimatort steht ein Grundstück zum Verkauf, welches ich sehr attraktiv finde.
Das Grundstück ist unerschlossen und wird durch eine ca. drei Meter breite Böschung von einem öffentlichen Verkehrsweg (Hauptstraße) abgetrennt. Es ist kein anderer Zugang zum Grundstück als über die Böschung möglich.
Die Böschung gehört der Gemeinde, weshalb ich diese von der Gemeinde kaufen müsste um meine Zufahrt auf da Grundstück zu gewährleisten.
Nun stelle ich mir die Frage, ob man als Privatperson einen Anspruch darauf hat, dass die Gemeinde die Böschung an mich verkauft, damit ich mein (zukünftiges) Grundstück erschließen kann? Oder hat man sogar das Recht von der Gemeinde zu verlangen, dass das Baugrundstück von der Gemeinde erschlossen wird?
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Gruß
in meinem Heimatort steht ein Grundstück zum Verkauf, welches ich sehr attraktiv finde.
Das Grundstück ist unerschlossen und wird durch eine ca. drei Meter breite Böschung von einem öffentlichen Verkehrsweg (Hauptstraße) abgetrennt. Es ist kein anderer Zugang zum Grundstück als über die Böschung möglich.
Die Böschung gehört der Gemeinde, weshalb ich diese von der Gemeinde kaufen müsste um meine Zufahrt auf da Grundstück zu gewährleisten.
Nun stelle ich mir die Frage, ob man als Privatperson einen Anspruch darauf hat, dass die Gemeinde die Böschung an mich verkauft, damit ich mein (zukünftiges) Grundstück erschließen kann? Oder hat man sogar das Recht von der Gemeinde zu verlangen, dass das Baugrundstück von der Gemeinde erschlossen wird?
Würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Gruß
N
nordanney25.02.24 17:25Du hast das Recht, ein unerschlossenes und damit unbebaubares Grundstück zu kaufen oder es nicht zu tun. Alles andere musst Du mit der Gemeinde klären - Ansprüche hast Du keine.
ypg schrieb:
Ist das Grundstück denn überhaupt Bauland?Liegt es im Innenbereich oder im Außenbereich? Im Innenbereich hast du in der Regel Chancen, im Außenbereich in der Regel keine Chancen.Mach dir einen Termin mit der Gemeinde und besprich mit deinen deinen Wunsch. Ich bin Ende 2020 mit einer ähnlichen Angelegenheit fast 1,5h im Rathaus gesessen.
ypg schrieb:
Zeig doch mal den Flächennutzungs- und Lageplan.Diese Rückfrage ist leider zur Stunde noch unbeantwortet - wie soll so geholfen werden können ?https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Ähnliche Themen