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ᐅ Betrug durch Generalunternehmer? Fristen gerissen


Erstellt am: 02.01.24 09:31

P
philipp1990
02.01.24 09:31
Guten Morgen, wir haben aktuell drei Probleme mit unserem GU. Wir haben im November 2021 unser Haus übernommen.

Wie würdet ihr vorgehen? Vorab, der GU meldet sich nicht mehr auf unsere E-Mails / reagiert nicht mehr.

1. Wir haben einen Energieausweis erhalten in welchem die Dachfenster mit einem UW Wert von 0,9 ausgewiesen sind. Diesen Wert haben nur 3-fach verglaste Fenster. Verbaut wurden uns 2-fach verglaste Fenster. Nachdem wir diese reklamiert haben, hat der GU uns einfach einen neuen Energieausweis mit einem UW Wert von 1,3 gesendet, dies sind 2-fach verglaste Fenster.

2. Unsere Tapete löst sich von der Wand, uns wurde mitgeteilt, es meldet sich jemand, bis heute nicht passiert, wir haben mehrmals den GU informiert.

3. Die Durchflussröhrchen unserer Fußbodenheizung sind schwarz und wir erkennen keinen Durchfluss, dies haben wir nach Punkt 2 reklamiert. Hier sagte der GU, wir hätten keine Garantie mehr, weil wir unsere Wärmepumpe direkt von Vaillant haben warten lassen und nicht von seinem Subunternehmer. In der Leistungsbeschreibung seiner Wartung ist die Fußbodenheizung nicht erwähnt. Am Telefon teilte er uns mit, die Wartung der Fußbodenheizung wäre kostenlos mit dabei gewesen, wir hätten nur fragen müssen.

Dieses Telefonat war das letzte mal, dass er auf unsere E-Mails / Anrufe reagiert hat. Alle gesetzten Fristen sind gerissen.

Was würdet ihr machen? Was können wir machen? Unsere Rechtsschutz hat den Bau nicht inkludiert.

Vorab vielen Dank für eure Hilfe.
B
BananaJoe86
02.01.24 09:56
Hallo erstmal Glückwunsch zum Hauskauf zu einem guten Zeitpunkt.

1. Habt ihr damals eine Bauleistungsbeschreibung bekommen ? Wenn ja, was war dort angegeben ?
2. Frist setzen (lassen), wenn gerissen Anwalt klagen
3. Beratung einholen durch Verbraucherschutz bzw. Fachanwalt

Generell werden sich einige Unternehmen nur bewegen, wenn das schreiben von einem Anwalt kommt und selbst dann wird es Unternehmen geben, die versuchen es einfach auszusitzen.

Gruß
P
philipp1990
02.01.24 10:02
Danke für die Antwort.

Zu
2. Frist setzen (lassen), wenn gerissen Anwalt klagen gibt es andere Möglichkeiten, der Rechtliche Weg scheint ein teurer zu sein?

3. Beratung einholen durch Verbraucherschutz bzw. Fachanwalt -> Mit dem Verbraucherschutz ist eine gute Idee, vielen Dank.

Zu Punkt Nummer 1, wir haben eine Baubeschreibung erhalten. Im Anhang der Auszug zum Thema Dacheindeckung sowie der erste Energieausweis. Nach Rücksprache mit Velux gibt es GGL Fenster welche diesen UW Wert erfüllen. Dies hatte ich ihm gesendet und folgende Antwort erhalten:

Hiermit weise ich Ihre Mängelanzeige im vollen Umfang zurück. Der Wärmeschutz ist vom Architekten berechnet wurden und er haftet auch in jedem Fall , Sie können ihn auch gern zu diesem Punkt kontaktieren.

Genau diese Dachflächenfenster, die in Ihrem Haus montiert sind ,sind die richtigen.

Sie dürfen die Punkte in der Baubeschreibung nicht vermischen Dachflächenfenster sind in der Pos. Dach benannt da ist auch keine Verglasungsart festgelegt dies wird mit dem Wärmeschutz geregelt

Pos Fenster beschreibt nur die Fenster und Fenstertüren wie auch beschrieben Kunststoff weiß und außen Anthrazit ,als dreh/ kipp macht sich schlecht auf dem Dach.

Dazu hat er uns dann einen neuen Energieausweis gesendet.
Tabelle der verwendeten Bauteile mit Bezeichnungen, Fläche, U-Wert.

Dokumenttext zur Dacheindeckung mit Beton-Dachsteinen und Dachfenstern.
C
Costruttrice
02.01.24 11:25
Sich anwaltlich beraten lassen und den Anwalt einen Brief schreiben lassen kostet nicht die Welt und heißt auch nicht gleich klagen. Bei manchen GU bewirkt ein anwaltliches Schreiben etwas, bei anderen nicht. Aber alleine und ohne Rechtsberatung scheinst du bei ihm nicht weiter zu kommen.
H
hanghaus2023
02.01.24 11:38
Wenn Du mir gleich mal Betrug unterstellst, melde ich mich auch nicht mehr.

Die Fenster sind im Vertrag mit 0,9 beschrieben. Da kann man sich streiten.
1
11ant
02.01.24 13:28
Punkt 8 der Baubeschreibung spricht von Reihenmittelhäusern, was ich als Hinweis auf ein Bauträgerprojekt lese, und daß der GU dementsprechend eventuell gar nicht Euer GU sein könnte, sondern derjenige Eures BT ?
philipp1990 schrieb:

Dies hatte ich ihm gesendet und folgende Antwort erhalten:
Hiermit weise ich Ihre Mängelanzeige im vollen Umfang zurück.
Damit erkennt er Euch zumindest als legitimen Anspruchsteller an ihn an. Seine Zurückweisung hättet Ihr als "Kriegserklärung" lesen müssen - also als dringenden Hinweis, darauf unverzüglich durch einen Volljuristen zu replizieren. Ob dies ein "eigener" Rechtsanwalt oder derjenige eines Verbraucherschutzvereines wäre, ist dabei nachrangig. Der hätte ihm auch gleich eingeschenkt, daß seine Halluzination der humorvollen Garantiebedingung ...
philipp1990 schrieb:

Hier sagte der GU, wir hätten keine Garantie mehr, weil wir unsere Wärmepumpe direkt von Vaillant haben warten lassen und nicht von seinem Subunternehmer.
... ich sachma "vom Baugesetzbuch nicht gedeckt" würde ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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