Traumhaus AG-Schwabenheim an der Selz /Pfaffenhofen-Heinrich Hildmann

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H

house10

Soweit habe ich so verstanden, dass Sie nichts bezahlt haben, lieber sprechen wir am Sonntag darüber.
Hallo,

Wir haben ein Reihenhaus von Traumhaus in Einhausen gekauft, Grunderwerbsteuer erhalten und möchten die Zahlung verschieben, bis wir mehr Klarheit über unser Projekt haben.
Können Sie uns bitte helfen, indem Sie uns Ihre Erfahrungen mit der Verschiebung der Zahlung mitteilen?

Danke im Voraus.
 
H

house10

Waren die Beiträge #64 und #67 nicht eindeutig genug, daß es für das Finanzamt da nichts zu verschieben gibt ?
Danke, aber ich möchte von anderen hören, was sie beschlossen haben.

Bekommen wir die Grunderwerbsteuer zurück, wenn wir das Finanzamt bezahlt haben und das Projekt abgebrochen wurde?
 
K

KarstenausNRW

Danke, aber ich möchte von anderen hören, was sie beschlossen haben.

Bekommen wir die Grunderwerbsteuer zurück, wenn wir das Finanzamt bezahlt haben und das Projekt abgebrochen wurde?
Klare Antwort: Jein

Es gibt bestimmte Grundlagen bzw. Vorgehen für eine mögliche Rückerstattung.
1. Der Kaufvertrag muss so rückabgewickelt werden, dass eine Verfügung über das Grundstück für Dich als Käufer nicht mehr möglich ist.
2. Bitte möglichst innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung der Steuer deren Rückerstattung anfordern. Das ist rechtlich zwar nicht begründet bzw. durch Gerichte final geklärt, aber verschiedene FA stellen sich auf den Standpunkt, dass nach zwei Jahren der Zug abgefahren ist. Dann wird es nur mit einem rechtlichen Streit gehen.
3. Es muss ein Antrag auf Rückerstattung gestellt werden

Es geht also, aber Ihr müsst dran bleiben, sondern verbaselt Ihr es im schlimmsten Fall.

P.S. Ihr habt zwar ein Bauträgermodell, aber mit verschiedenen Partnern. Nur weil ggf. nicht mehr gebaut wird, weil ein anderes Bauunternehmen gesucht wird, muss nicht zwingend der Kaufvertrag fürs Grundstück direkt wegfallen.
Bitte Rechtsberatung einschalten. Ggf. Sonderkündigungsrecht ziehen, da es Euch nicht mehr zuzumuten ist, mit einem insolventen Unternehmen zu bauen.
 
11ant

11ant

Waren die Beiträge #64 und #67 nicht eindeutig genug, daß es für das Finanzamt da nichts zu verschieben gibt ?
Ich vergaß vorhin, auch auf meine Beiträge #45 und #48 hinzuweisen, wo ich dies ebenfalls bereits ausgeführt hatte.
Danke, aber ich möchte von anderen hören, was sie beschlossen haben.
Eine Grunderwerbsteuer benötigt keinen Beschluss des Familienrates oder einer Hauskäufer-Interessengruppe über das Vertrauen in das Projektschicksal. Die Steuer hat eine gesetzliche Grundlage und fertig. In den vorgenannten Beiträgen habe ich dies ausgeführt und bereits darauf hingewiesen, daß ab Fälligkeit bei Zahlungsverzug Säumnisfolgen ausgelöst werden. Das Finanzamt warten zu lassen, nur weil man erst einmal verunsichert ist, kann teuer werden.
Bekommen wir die Grunderwerbsteuer zurück, wenn wir das Finanzamt bezahlt haben und das Projekt abgebrochen wurde?
Daß das Projekt abgebrochen worden wäre, ist eine Interpretation, die ich derzeit nicht teile. Ich sagte bereits, daß ich für Schwabenheim von einer Entschärfung des Angriffes auf den Bebauungsplan durch Abtrennung des Seniorenwohnen-Projektteiles ausgehe. Die Doppelhäuser vermute ich verzögert, aber ansonsten wie geplant entstehen können. Lediglich die Bauverträge sehe ich als wegen des Projektfortschrittes wahrscheinlich als Rückabwicklungskandidaten, aber davon wäre der Grundstückskauf ja unberührt.

Aus meiner Sicht ist hier also (nach fachkundiger Beratung) eine Verständigung mit dem Finanzamt dahingehend sinnvoll, die Grunderwerbsteuer vorläufig nur für das Grundstück zu bezahlen und für den Hauspreis aussetzen zu lassen. Nur wenn tatsächlich der Bebauungsplan kassiert würde und die Grundstücke eine wesentlich verringerte Bebaubarkeit erfahren würde, könnte ich überhaupt einen Grund für die Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages erkennen - und nur dann sähe ich eine Chance, diese Rückabwicklung auch auf die Grunderwerbsteuer wirken zu lassen.

Ein Grundstück mit lediglich möglicherweise von der Fahne gehenden Generalunternehmer bliebe als Grundstück nicht weniger als zuvor.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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