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ᐅ Stadthaus“Villa“ als eingeschossig Ohne Anbau Niedersachsen möglich?


Erstellt am: 09.11.23 22:06

B
Baumitfreude
09.11.23 22:06
Hallo zusammen,


gibt es eine Möglichkeit in einem Baugebiet (Niedersachsen) (Firsthöhe 9m) mit eingeschossiger Bauweise ein Stadthaus“Villa“ ohne Anbauten zu errichten?

OG sollten Lichte Höhe mind. 2,4m haben?


oder kann man es nur mit Anbauten sprich Erker , beheizten Wintergarten etc. Im EG realisieren?

vielen dank
Y
ypg
09.11.23 22:50
Baumitfreude schrieb:

gibt es eine Möglichkeit in einem Baugebiet (Niedersachsen) (Firsthöhe 9m) mit eingeschossiger Bauweise ein Stadthaus“Villa“ ohne Anbauten zu errichten?
Ja, mit einem Kniestock von ca. 1,80 bis ca. 2,10 und entsprechender Dachneigung
Baumitfreude schrieb:

OG sollten Lichte Höhe mind. 2,4m haben?
Widerspricht sich mit Eingeschossigkeit.

Einige machen es mit einem Luftraum. Allerdings kostet das und beeinflusst den Grundriss. EG muss dann auch wieder größer und dann kann man eher auf einen Anbau ausweichen.

Ich sage ja immer: falsches Grundstück, weitersuchen… oder einfach mal flexibel sein.
1
11ant
10.11.23 00:30
Baumitfreude schrieb:

gibt es eine Möglichkeit in einem Baugebiet (Niedersachsen) (Firsthöhe 9m) mit eingeschossiger Bauweise ein Stadthaus“Villa“ ohne Anbauten zu errichten? [...] oder kann man es nur mit Anbauten sprich Erker , beheizten Wintergarten etc. Im EG realisieren?
Mit "Anbauten" meinst Du wohl alles, um was das EG größer wäre als das OG (?)
Baumitfreude schrieb:

OG sollten Lichte Höhe mind. 2,4m haben?
Ent oder weder, Zopf oder Kahl: wenn man ein zweites Stockwerk quasi gegen den Willen des Bebauungsplanes haben will, dann gibt es nur drei Möglichkeiten, nämlich
1. das EG als Nochvielvollergeschoß so groß machen, daß man das OG/DG als Relativwenigervollgeschoß nichtzählen kann
(also das EG ausufern lassen) oder
2. OG und DG außen größengleich machen, aber Teilflächen des OG/DG dem EG zurechenbar machen
(also im EG Teilflächen mit Lufträumen versehen, die dann im OG/DG nicht als dessen Bodenflächen zählen) oder
3. im OG/DG tatsächlich weniger anzurechnende Fläche bauen
(also ein OG als Staffelgeschoss mit tatsächlich weniger Fläche oder ein DG mit entsprechend hohen u230-Anteil).
Baumitfreude schrieb:

jetzt würden wir gerne ein „Kubus-Haus „ mit Flachdach bauen
Das war vor zwei Jahren. Zeit genug, um inzwischen mal weniger akademisch ein konkretes Hauskonzept vorzustellen, das es werden soll.

Was wollt Ihr denn überhaupt bzw. worum geht es: findet Ihr "alles was kein Quaderklotz ist" ästhetisch so unrein, daß die Frage "wieviel Räume welcher Größen für wieviele Personen und welche Zwecke" dahinter meilenweit zurücksteht ?
Ein Grundstück (denn ohne solches gäbe es ja keinen dafür gültigen Bebauungsplan) zwei Jahre brachliegen zu lassen, nur weil man noch kein Schlupfloch für einen De-facto-Zweigeschosser-aber-de-iure-Eingeschosser gefunden hat, ist ja schon ein bißchen crazy ...
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B
Baumitfreude
10.11.23 08:07
das ist schade, ja leider bin ich unflexibel oder Geldbeutel und Bebauungsplan passen nicht . Wir haben mal in SchleswigHolstein ein Haus gebaut ,dort war es möglich ein Stadthaus zu bauen mit dem für mich einzigem Nachteil das im OG keine Rollläden möglich waren wegen der Höhe ….. meine wir hatten oben ca 1,80m hohenFenster und dann fing die Dachschräge 20Grad an

war immer der Meinung das es genau so in Niedersachsen möglich wäre sprich dann aber mit mindes. 1,80m hohe Fenster +Rollläden ….
H
haydee
10.11.23 09:15
Bekannte in Niedersachsen haben das EG etwas größer als notwendig geplant, das OG rundum etwas eingerückt und dann noch eine Galerie/Luftraum.
Neja wenn man soviel Geld ohne Funktion übrig hat kann man das machen.

Um den Geldbeutel zu schonen, warum baut man nicht was der B'Plan ohne teure Tricks zuläßt?
1
11ant
10.11.23 11:25
Baumitfreude schrieb:

war immer der Meinung das es genau so in Niedersachsen möglich wäre
Es ist nicht die Landesbauordnung, sondern der Bebauungsplan, der hier einen Eingeschosser vorschreibt. Die Landesbauordnungen unterscheiden sich nur zwischen Dreiviertel- und Zweidrittel-Bundesländern.
Baumitfreude schrieb:

mindes. 1,80m hohe Fenster +Rollläden
Rollläden brauchst Du ja nicht in Ankleide und Bad, und den Teenagern sind zwar die Rollläden wichtig (wiederum nicht die Fensterhöhe). Also kannst Du im Schlafzimmer wegen der hohen Fenster mit Rollläden ein Zwerchhaus machen und die Sache ist geritzt.
haydee schrieb:

Bekannte in Niedersachsen haben das EG etwas größer als notwendig geplant,
Das lese ich aus der Antwort in Beitrag #4 noch nicht heraus, was an den "Anbauten" so schlimm wäre.
Baumitfreude schrieb:

das ist schade, ja leider bin ich unflexibel oder Geldbeutel und Bebauungsplan passen nicht
Wenn Du Dir zwei Jahre Grundstücksfinanzierung ohne Nutzung zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse leisten kannst, kann es über Deinen Geldbeutel nichts zu klagen geben.
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