Kataloghaus oder freie Planung mit Architekten

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11ant

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Ui, hier ist ja bannig ´was los heute - da würde es wohl unübersichtlich, alle beantworteten Punkte zu zitieren. Also zuerst einmal herzlichen Dank @roteweste_2 für Deinen sicherlich für viele Mitleser sehr wertvollen prall gefüllten Sack mit Mißverständnissen, Irrglauben & Co.
Und offenbar hast Du auch einige meiner Beiträge hier und anderswo fehlinterpretiert. Das können wir gerne aufklären, Anruf genügt.

Kataloghäuser sind nach dem Motto "one Size fits all" für Normalfamilien gestrickt. Diese Medaille hat wie üblich zwei Seiten: sie passen wie ein Golf für Meiermüllerschulzes - aber die Rückseite ist eben, daß ein drittes Kind und/oder zweites Home Office ein sofortiges Herausfallen aus diesem Mainstream-Rahmen bewirken. Die Kataloghäuser sind budgetorientiert auf Normalverdiener zugeschnitten: es fehlt also an umschichtbaren Flächenpölsterchen. Entsprechend ist die Frustration regelrecht garantiert, wenn man ein (oder gar zwei !) weitere Zimmer hineinbasteln möchte/müßte. Den Ausweg habe ich bereits hier und in "Einen Grundriss in der Größe ändern" besprochen: nämlich eben nicht ein Kataloghaus passender Gesamtfläche umaufzuteilen versuchen, sondern ein kleineres Modell "im Radstand zu verlängern".

Die Rolle eines freien Architekten ist vollständigst fehlverstanden, wenn man in ihm einen Grundriss-Originalitätsbeauftragten sieht - "vergiß´ den Ring - der Ring ist Tinnef, ..." (Mel Brooks in "Spaceballs"). Sein Können zeigt der Architekt in der LP5. Sie ist (nach der Teigruhephase) die zweite entscheidende Stufe zur Sicherung der tatsächlichen Budgettreue der Hauswunschumsetzung - NICHT die Jagd nach dem bestgeschminktesten Preisversprechen !

Wer meinen Hausbau-Fahrplan (der nicht ohne Grund aktuell die "Reloaded" Bonusfolgen erhält, hierzu nochmals Danke für das bisherige Leserecho) nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hat, wird auf eine gründliche LP5 niemals verzichten, da hier quasi der Keim der vermiedenen Lehrgeldzahlung drinsteckt. Nein, der Mandatsumfang LP 1 bis 3 an den Architekten befähigt noch nicht zur erfolgreichen Kontrahierung eines GU. Und zwar schon deshalb nicht, weil nur Wahnsinnige mit zu viel Geld mit dem Architekten durchgehend die LP 1 bis 3 planen und nur noch Wahnsinnigere mit noch mehr zu viel Geld dann sofort einen GU aussuchen.

Die von mir empfohlene Vorgehensweise lautet anders (und der beste Rat an einen Eigenheimbauherrn ist: "stell´ Dir vor, Du wärest @Gerddieter"). Nämlich, mit dem Architekten erst nur das Modul A abzuarbeiten und dann mit dem Ergebnis (also dem Vorentwurf) in die allerwichtigste Phase zu gehen, nämlich in die aktive Pause aka "Teigruhe und Weichenstellung". Hier hält der Vorentwurf seine Nase in den Wind der jeweiligen aktuellen Marktrealität. Ausschließlich Privatversicherte mit Platinkreditkarte können sich leisten, diese Phase zu überspringen und ohne Pause gleich von der LP2 in die LP3 zu gehen. Gleiches gilt für jegliche Präjudizierung der Bauweise, sowohl "massiv" vs. "fertig" - Danke an @KarstenausNRW für den Hinweis auf die Variante "´Massiv´ und ´Fertig´" - als auch für "auf jeden Fall mit GU", "auf jeden Fall Eigen-Einzelvergabe" oder ähnliche gefährlich teure Dummheiten.

Das Ergebnis (der Rückläufe der Weichenstellung) weist dann den weiteren Weg. Selbst der klügste 11ant hat es nicht in seiner Glaskugel, sondern muß dieses Ergebnis abwarten - daran ändern auch vier Jahrzehnte Planungserfahrung nichts. Nur wenn das Ergebnis nahelegt, mit einem vorfertigenden GU zu bauen (das gilt in Stein wie in Holz) ist die nächste Tranche des Architektenvertrages die HOAI-Leistungsphase 3. Danach übernimmt dann der Vorgefertigt-GU die weitere Planung, wobei man sich anbieterunabhängigen Beistand dazuholt. Dieser kann auch wieder vom bisherigen Architekten kommen, verläßt dann allerdings die eingetretenen Pfade der Phasenfolge nach dem Modell der HOAI. Oder man geht zu den Kollegen Beuler, Freyermuth, Zink oder zu mir oder einer/m meiner garnicht so seltenen KollegInnen. Weist das Ergebnis in die Richtung "Stein auf Stein", dann empfiehlt sich die Mandatierung des Architekten mit dem vollständigen Modul B (also LP 3 bis 5).

Ja, die LP5 ist die honorarintensivste. Und nein, sie ist nicht die teuerste, ganz im Gegenteil: sie ist nämlich die kostenneutralste. Ohne 5 haben die 6 und 7 kein Fundament, und dann "wundert" man sich in der 8 über das Ausdemruderlaufen von Kosten und/oder Qualität, die auch der sachverständigste bauherrenparteiische Bauleiter nicht wieder in die Fahrrinne zurück bekommt. Und der GU-"Bauleiter" ... LOLLL ... da ist wohl kein weiterer Kommentar nötig. Eine LP5 vom Urheber (oder wesentlichen Mitwirkenden an) der LP3 macht den Bau nicht teurer - eher sogar billiger, weil sie Regiestunden minimiert. Außerdem erhöht es den Wife Acceptance Faktor, weil zwischen Detailplanung und Trockenbauwarzen ein antiproportionaler kausaler Zusammenhang besteht.

Die wesentlichsten Vorteile von Kataloghäusern liegen übrigens in der "Reifung durch Serie" (sonst wäre auch mein Rat mit der Radstandsverlängerung Quatsch). Kostenvorteile gibt es - aber anders, als Klein-Fritzchen sie sich denkt. Die Kostenvorteile aus der Typenstatik kommen der Kalkulation für den Kunden bei der Preishöhe zugute, diejenigen aus der "Serienroutine" bei der Preisvorhersagbarkeit. Kostenvorteile aus Stückzahlboni für Wärmepumpen oder dergleichen gibt es ebenfalls, aber die Senken nicht den Preis, sondern erhöhen die Marge. Die Ausgereiftheit reduziert Komplikationen und spart über Zeit auch Geld. Der Hauptvorteil des Serienmodells ist die Qualität des Ergebnisses.

Übrigens ganz wichtiger Kostenblock bei den wirklich großen überregionalen GUs: Rechtsabteilung. Die haben ein gutes Budget dafür, deine Ansprüche abzuwehren.
Das ist wohl ein Argument gegen die Big Names, das man nie zu oft in Erinnerung rufen kann. Aber ein Kostenblock sind die Rechtsabteilungen nicht, sie sind wie die LP5 quasi selbstfinanzierend. Im Gegensatz zum Marketingaufwand, der in der Hauptsache durch Beschummelung dank Gummibegriffen und Bauseits-Positionen hereingeholt wird. Die teure Werbung können Stückzahlboni für Haustechnik nämlich nie und nimmer allein tragen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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