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ᐅ Auskoffern vor Stützmauer / Stützwinkel


Erstellt am: 18.06.23 23:03

R
Raiweired
18.06.23 23:03
Hallo Zusammen, habe mal eine Frage zur Gartengestaltung. In unserem Baugebiet haben alle Bauplätze Hanglage. Unser Nachbar hat eine Stützmauer mit Stützwinkeln (Höhe ca. 1,50 m) direkt auf die Grenze zu unserem Grundstück gesetzt und hinter der Stützmauer entsprechend aufgefüllt und damit sein Grundstück begradigt. Die Füße der Stützwinkel ragen in das Grundstück des Nachbarn und sind mit Erde bedeckt, damit der Stützwinkel nicht in Richtung unseres Grundstücks kippt. Dies ist so o.k. für uns, da haben wir kein Problem damit. Nun zur Frage. Ich würde gerne auf unserem Grundstück vor der Stützmauer ca. 1 m auskoffern und anböschen oder eine eigene Stützmauer mit Stützwinkeln davorsetzen um unser Grundstück zu begradigen. Mir ist klar, dass dann ein Wall mit ca. aufaddiert 2,50 m entsteht. Können wir mit leben, die Räume vor diesem Wall werden Büroräume. Wer ist den verantwortlich, wenn ich auf meinem Grundstück bis zur Grenze auskoffere und die Stützmauer des Nachbars rutscht. Wäre das dann meine Sache, weil ich ausgekoffert habe oder wäre das dann die Sache vom Nachbarn weil der Untergrund für dessen Stützmauer/-winkel nicht passt? Weiß nicht ob sowas schon mal vorgekommen ist oder nur theoretisch ist.
K
KarstenausNRW
18.06.23 23:25
Raiweired schrieb:

Wäre das dann meine Sache, weil ich ausgekoffert habe oder wäre das dann die Sache vom Nachbarn weil der Untergrund für dessen Stützmauer/-winkel nicht passt?
Der Nachbar hat also auf bestehendem Geländeniveau mit adäquaten Mitteln aufgeschüttet und dafür gesorgt, dass Eurem Grundstück nichts passiert. Alles richtig gemacht.
Wenn Du jetzt abgräbst, musst Du Dich genauso verhalten. Solltest Du beim Auskoffern also das Gelände nicht so sichern, dass seine Stützsteine abrutschen (auf Dein Grundstück) hast Du a) echt tief ins Klo gegriffen, weil der ganze Mist dann bei Dir liegt und b) musst Du dann auch noch die Kosten dafür tragen, das Grundstück des Nachbarn wieder herzustellen.

Kurz gesagt: Jeder, der das ursprüngliche Geländeniveau verändert, ist dafür verantwortlich, dass seinem Nachbarn nichts passiert.
R
Raiweired
18.06.23 23:36
Vielen Dank für die schnelle und schlüssig erklärte Antwort.
H
hanghaus2023
19.06.23 09:43
Du kannst ja Deine Stützmauer etwas von der Grenze weg rücken. Wie weit bist Du mit dem Büro von der Grenze entfernt?
N
Nida35a
19.06.23 10:01
hanghaus2023 schrieb:

Du kannst ja Deine Stützmauer etwas von der Grenze weg rücken.
So 30cm, und mit Blumenerde oder Töpfen gefüllt und Hängegeranien,
Das ist besser als 2,5m Betonwand,
Auch beim arbeiten
R
Raiweired
19.06.23 10:30
Guten Morgen Zusammen, habe mir heute Nacht nochmal Gedanken gemacht. Also ich werde meine Stützwinkel ca. 1 m von der Grenze weg mit einer Höhe von 1 m setzen und auffüllen. Damit hab ich ein Hochbeet für Blumen, Stauden, Sträucher. Werden so 30 cm weg von der Grenze und damit von der Stützmauer des Nachbarn abbaggern lassen. Wenn dann die Stützwinkel stehen und wieder verfüllt sollte dann nichts mehr passieren. Die UK der Stützwinkel vom Nachbarn sind dann ca. 10 cm unter dem Niveau "Hochbeet" nach dem Auffüllen.
grundstückstützmauerstützwinkelauskofferngeländeniveauhochbeet