ᐅ 5% Sicherheitsleistung bei 1. Rechnung einbehalten? Bürgschaft?
Erstellt am: 11.04.23 20:06
Hallo zusammen,
wir bauen mit Fertighaus Weiss und wir haben die erste Rechnung für den Bauantrag erhalten. Abschlagszahlung für den Architekt 8999€. Dazu fragen wir uns:
1. a) Kommt das zum Vertragspreis hinzu oder ist das ein Teil des Vertragspreises?
2. a) Wie funktioniert das mit dem Sicherheitseinbehalt?
b) Dürfen wir einfach die ersten 5% der Vertragssumme bei den Rechnungen nicht bezahlen und einbehalten bis am Ende alles passt?
In unserem Fertighaus-Bauvertrag nach Baugesetzbuch steht: "Vom Bauherrn beanspruchte Herstellungssicherheiten bei Abschlagszahlungen werden durch Bürgschaften in Höhe von 5 Prozent der geschuldeten Gesamtvergütung erbracht."
Was bedeutet das?
Danke für eure Hilfe!
wir bauen mit Fertighaus Weiss und wir haben die erste Rechnung für den Bauantrag erhalten. Abschlagszahlung für den Architekt 8999€. Dazu fragen wir uns:
1. a) Kommt das zum Vertragspreis hinzu oder ist das ein Teil des Vertragspreises?
2. a) Wie funktioniert das mit dem Sicherheitseinbehalt?
b) Dürfen wir einfach die ersten 5% der Vertragssumme bei den Rechnungen nicht bezahlen und einbehalten bis am Ende alles passt?
In unserem Fertighaus-Bauvertrag nach Baugesetzbuch steht: "Vom Bauherrn beanspruchte Herstellungssicherheiten bei Abschlagszahlungen werden durch Bürgschaften in Höhe von 5 Prozent der geschuldeten Gesamtvergütung erbracht."
Was bedeutet das?
Danke für eure Hilfe!
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xMisterDx11.04.23 22:01Woher soll jemand wissen, was in deinem Hauspreis drin ist und was nicht?
Ob du was zurückhalten darfst, kommt auf deinen Vertrag an. Nimmst du Gewerke einzeln ab, kannst du natürlich jedem die vollständige Zahlung verweigern, bis die Mängel behoben sind.
Bei nem Generalunternehmer leistest du allerdings in der Regel Abschläge nach Baufortschritt. Diese Abschläge müssen nicht zwingend was mit dem tatsächlichen Preis des jeweiligen Gewerkes zu tun haben. Grob sollte es aber hinkommen.
Du solltest drauf achten, dass du nach der Bodenplatte nicht schon 80% bezahlt hast. Das wäre deutlich überzahlt 😉
Die Bürgschaft in Höhe von 5% hast du durch eine Bauherrenbürgschaft zu erbringen, so verstehe ich das. Das ist definitiv nicht so zu verstehen, dass du zu Beginn erstmal 5% nicht bezahlst.
Ob du was zurückhalten darfst, kommt auf deinen Vertrag an. Nimmst du Gewerke einzeln ab, kannst du natürlich jedem die vollständige Zahlung verweigern, bis die Mängel behoben sind.
Bei nem Generalunternehmer leistest du allerdings in der Regel Abschläge nach Baufortschritt. Diese Abschläge müssen nicht zwingend was mit dem tatsächlichen Preis des jeweiligen Gewerkes zu tun haben. Grob sollte es aber hinkommen.
Du solltest drauf achten, dass du nach der Bodenplatte nicht schon 80% bezahlt hast. Das wäre deutlich überzahlt 😉
Die Bürgschaft in Höhe von 5% hast du durch eine Bauherrenbürgschaft zu erbringen, so verstehe ich das. Das ist definitiv nicht so zu verstehen, dass du zu Beginn erstmal 5% nicht bezahlst.
xMisterDx schrieb:
Die Bürgschaft in Höhe von 5% hast du durch eine Bauherrenbürgschaft zu erbringen, so verstehe ich das. Das ist definitiv nicht so zu verstehen, dass du zu Beginn erstmal 5% nicht bezahlst.Das ist falsch.
Du forderst die Sicherheit an, wenn das Unternehmen dann keine Bürgschaft schickt kannst du die 5% einbehalten.
H
hanghaus202312.04.23 15:51Catibu74 schrieb:
In unserem Fertighaus-Bauvertrag nach Baugesetzbuch steht: "Vom Bauherrn beanspruchte Herstellungssicherheiten bei Abschlagszahlungen werden durch Bürgschaften in Höhe von 5 Prozent der geschuldeten Gesamtvergütung erbracht."
Was bedeutet das?
Danke für eure Hilfe!Als Herstellungssicherheit schuldet der Unternehmer laut Vertrag eine 5% Sicherheit der geschuldeten Gesamtvergütung mit einer Bürgschaft (normalerweise eine Bankbürgschaft) falls eine Abschlagszahlung vereinbahrt wurde. Zum Beispiel: 300.000 Euro * 5% = 15.000 Euro Bankbürgschaft. Die ist fällig bevor Du die erste Rechnung bezahlst.
H
hanghaus202312.04.23 15:54xMisterDx schrieb:
Die Bürgschaft in Höhe von 5% hast du durch eine Bauherrenbürgschaft zu erbringen, so verstehe ich das. Das ist definitiv nicht so zu verstehen, dass du zu Beginn erstmal 5% nicht bezahlst.Selten so einen Unsinn gelesen. Mag sein, das es so etwas gibt, Aber der Wortlaut des TE ist ein Anderer."Vom Bauherrn beanspruchte Herstellungssicherheiten bei Abschlagszahlungen werden durch Bürgschaften in Höhe von 5 Prozent der geschuldeten Gesamtvergütung erbracht."
Hier geht es um eine Vertragserfüllungsbürgschaft.
H
hanghaus202312.04.23 15:59Catibu74 schrieb:
Dazu fragen wir uns:
1. a) Kommt das zum Vertragspreis hinzu oder ist das ein Teil des Vertragspreises?Das ist von Deinem Vertrag abhängig.Ähnliche Themen