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ᐅ Grenzbebauung und Einfriedung bei Höhenversatz zum Nachbarn


Erstellt am: 28.03.23 15:40

S
ShaymiLenny
28.03.23 15:40
Hallo Zusammen,

Das ist ein Thema, welches hier schon häufiger diskutiert wurde. Die Suchfunktion gibt da einiges her und ich glaube ich habe das Thema weitestgehend erfasst. Ich würde es aber gerne zusammenfassen und noch einmal diskutieren um mir sicher zu sein, es gibt ja durchaus Unterschiede zwischen den Bundesländern und zumeist geht es um Grundstücke mit Hanglage.

Wir sind in einem Neubaugebiet die Nachzügler, unsere Nachbarn haben bereits vor einem Jahr gebaut und wir sind gerade im Bauprozess.
Unser Nachbar hat sein Grundstück vollständig planiert und auf eine Höhe gebracht. Da es eine leichte Steigung im Baugebiet gibt, gibt es aktuell eine ca. 0,75m hohen Versatz zwischen unseren Grundstücken. Wir werden da gemeinsam auf die Grenze eine Schalungsmauer setzen, Kosten teilen wir auf.

Für mich ergebt sich dabei eine Frage zum Thema Grenzbebauung:
1. Ich möchte in 1m Abstand zur Grenze ein Carport unter 3m Höhe bauen. Das fällt natürlich unter Grenzbebauung. Jetzt muss ich fragen, von wessen Grundstückshöhe das gemessen wird, von meiner oder von meinem Nachbarn (-0,75m), was uns dann ja nur ein Carport von 2,25m übrig lassen würde ohne Baulasteintragung. Blöd. Jetzt habe ich gelesen, dass es um den natürlichen Grundstücksverlauf geht, oder? Da wir nichts verändert haben, gilt quasi unsere Höhe und wir können die Grenzbebauung machen. Der Bebauungsplan macht keine Angaben zu Planhöhen. Wir befinden uns in Niedersachsen.


Der Nachbar ist ebenfalls für die Einfriedung verantwortlich, das ist laut Bebauungsplan als Zaun oder Hecke vorgeschrieben. Er plant einen 1,80m Zaun. Wäre es üblich, diesen dann auf Basis seines Grundstückes zu bemessen oder auf Basis unseres Grundstücks? Ist vermutlich Geschmackssache. Auf der einen Seite hat man entweder dann, von uns aus gesehen, nur eine effektive Zaunhöhe von 1,80m - 0,75m = 1,05m. Dann können wir in deren Garten schauen, wenn wir nicht noch selbst Hecke pflanzen.
Auf der anderen Seite, wenn man den auf die Schalungsmauer setzt hat man vom Nachbarn aus gesehen eine massive 1,80m + 0,75m = 2,55m Wand. Beides nicht super, ich glaube da sollten wir noch einmal ins Gespräch gehen.

Hier meine künstlerisch wertvolle Skizze:


Grenzzeichnung: Nachbarhaus links, Ich rechts mit Carport; orange Schalungsmauer, grün Einfriedung 1


Eure Meinung würde mich freuen! vor allem ob ich das Thema mit der Grenzbebauung richtig erfasst habe.

Viele Grüße,
Lennart
H
hanghaus2023
28.03.23 18:45
Da solltest schon mal den Lageplan zeigen. Am besten mit den aktuellen Höhen und den geplanten Höhen. Was sagt denn Euer Bauantrag / der Bebauungsplan zu den Grenzbebauungen und Einfriedungen?
1
11ant
31.03.23 20:43
ShaymiLenny schrieb:

Jetzt muss ich fragen, von wessen Grundstückshöhe das gemessen wird, von meiner oder von meinem Nachbarn (-0,75m), was uns dann ja nur ein Carport von 2,25m übrig lassen würde ohne Baulasteintragung. Blöd.
Weder noch, richtig ist hingegen wie Du schon selbst vermutest
ShaymiLenny schrieb:

Jetzt habe ich gelesen, dass es um den natürlichen Grundstücksverlauf geht,
.
Bei der Zaunhöhe würde ich davon ausgehen, daß ein im Bebauungsplan genanntes (?) Maximum (soweit dort nicht anders angegeben) sowohl hinsichtlich des Ursprungs- wie auch des fertigen Geländes einzuhalten ist.
ShaymiLenny schrieb:

Auf der einen Seite hat man entweder dann, von uns aus gesehen, nur eine effektive Zaunhöhe von 1,80m - 0,75m = 1,05m. Dann können wir in deren Garten schauen, wenn wir nicht noch selbst Hecke pflanzen.
Ach was. Das habe ich noch nie gehört, daß sich jemand zum Gaffen an den Zaun stellt, um Nachbars Kalorien beim Kuchenschaufeln zu zählen. So lange kein FKK-Strand an ein Damenstift grenzt, würde ich an diese Konsequenz des Höhenunterschiedes keinen Gedanken verschwenden.
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M
Mojos
01.04.23 14:31
Hallo,
ein bisschen was kann ich dazu sagen, wir sind quasi in der Position deines Nachbarn. Wir haben vor 3 Jahren in einem Neubaugebiet in Niedersachsen gebaut. Unser Garten ist aber auf Ursprungsniveau, während unser einer Nachbar aufgeschüttet hat. Sein Haus samt Gehweg drumrum ist ca 0,75-1 Meter über Ursprungsniveau. Da sein Haus nur 3 Meter von der Grenze entfernt steht, ist auch die Frage, wie er den Höhenversatz noch ausgleicht.

Wir waren für den Zaun zuständig, welchen wir letztes Jahr gesetzt haben. Zu dem Zeitpunkt haben die Nachbarn noch gebaut. Für uns wäre eine Zaunhöhe von 1.80m gemessen von unserem Boden aus zu niedrig gewesen, grade weil beide Häuser an der Grenze bodentiefe Fenster haben. Wir haben also mit den Nachbarn gesprochen und schriftlich festgehalten, dass diese mit einer Zaunhöhe von 2,50m einverstanden sind. Vorab haben wir Skizzen am PC gefertigt, wie der optisch aussehen soll.

Als Einverständnisformular haben wir eines von unserem Bauamt genommen, das ist extra für Nachbarschaftszustimmungen. Einen Bauantrag oder ähnliches haben wir aber nicht eingereicht. Ob das im Zweifelsfall rechtlich so reicht wissen wir auch nicht, aber die Gemeinde hat den Zaun zumindest schon gesehen und nichts beanstandet.

Redet da am besten mit dem Nachbarn, letztlich sind die ja mehr von dem Zaun betroffen und müssen wissen was die wollen.
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