Heizungsanlage Luftwärmepumpe in unbeheiztem Keller

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HalloClarissa

HalloClarissa

Nun sind sich mein Statiker (auch für Wärmenachweis zuständig) und Kellerbauer nicht einig.

Der Kellerbauer sagt: "Da die Heizung im Keller ist, muss auch der Keller die Gebäudeenergiegesetz erfüllen" (Keller in Hanglage ist mit 25 cm Betonwand und 10 cm XPS- Dämmung an Außenwand und unter Bodenplatte geplant, allerdings unbeheizt).

Der Statiker sagt: "Es reicht, dass im Gebäudeenergiegesetz-Nachweis ausgewiesen wird, dass Heizung und Warmwasser nicht in der thermischen Hülle des Hauses, sondern im unbeheizten Keller stehen - wichtig wäre der Übergang von der Holztafelwand zur Kellerdecke und Kellerwand, wenn diese konstruktiv gedämmt ist, weil die Wand bzw. Grundschwelle nicht auf der Außendämmung der Kellerwand stehen kann. Dazu gäbe es ein Detail vom Hausbauer."

Hintergrund:
Bungalow in Holzständebauweise mit Holzfassade (gesamt 25,5, cm dick) steht auf Fertigkeller. Der Keller steht in 22 % Hanglage, dadurch ist die eine Seit komplett im Erdreich und die andere Seite komplett überirdisch. Der U-Wert der Kellerwände wird dann so ca. 0,35 betragen. Die Kellerdecke dämmen wir in Eigenleistung. Sollten wir einen Raum später mal als Gästezimmer ausbauen, werden wir diesen zusätzlich von innen dämmen.

WER hat Recht?
Ich hoffe, dass sich hier jemand im Forum mit der Gebäudeenergiegesetz auskennt. Vielen Dank.
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Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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