ᐅ Unbedenklichkeitsbescheinigung trotz Kauf von Eltern?
Erstellt am: 04.01.23 19:41
C
chand198604.01.23 19:41Hallo zusammen,
wir (verheiratet) haben meinen Eltern ihr Haus abgekauft. Kaufvertrag aus September, Zahlung Kaufpreis war am 2.1.2023, jetzt will die Mitarbeiterin des Notars unbedingt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt.
Mir sagt das Finanzamt: Gibt es nicht, da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Kauf.
Mir sagt die Mitarbeiterin des Notars: Ohne die Bescheinigung keine Umschreibung beim Grundbuchamt.
Meine Frage: Gibt es vom Finanzamt ein äquivalentes Dokument, dass unsere Befreiung von der Steuer bescheinigt? Konnte man mir beim Finanzamt nicht sagen, die Mitarbeiterin wusste es auch nicht und ich weiß nicht, wieso zwei mit sowas befasste „Profis“ sowas nicht wissen, obwohl das sicher kein ungewöhnlicher Vorgang ist…
Wisst ihr es? Muss ICH aktiv irgendwas irgendwo beantragen?
wir (verheiratet) haben meinen Eltern ihr Haus abgekauft. Kaufvertrag aus September, Zahlung Kaufpreis war am 2.1.2023, jetzt will die Mitarbeiterin des Notars unbedingt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt.
Mir sagt das Finanzamt: Gibt es nicht, da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Kauf.
Mir sagt die Mitarbeiterin des Notars: Ohne die Bescheinigung keine Umschreibung beim Grundbuchamt.
Meine Frage: Gibt es vom Finanzamt ein äquivalentes Dokument, dass unsere Befreiung von der Steuer bescheinigt? Konnte man mir beim Finanzamt nicht sagen, die Mitarbeiterin wusste es auch nicht und ich weiß nicht, wieso zwei mit sowas befasste „Profis“ sowas nicht wissen, obwohl das sicher kein ungewöhnlicher Vorgang ist…
Wisst ihr es? Muss ICH aktiv irgendwas irgendwo beantragen?
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Tolentino04.01.23 19:56Ich würde meinen genau das
Enrich gesagt glaube ich ja, dass der Notar das auch selbst beim Grundbuchamt entsprechend beglaubigen könnte, immerhin ist er Notar, aber wer weiß ob die entsprechende Fachangestellte genau die Konstellation schonmal hatte?
chand1986 schrieb:Sollen sie dir schriftlich geben und damit gehst du zum Notar.
Gibt es nicht, da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Kauf.
Enrich gesagt glaube ich ja, dass der Notar das auch selbst beim Grundbuchamt entsprechend beglaubigen könnte, immerhin ist er Notar, aber wer weiß ob die entsprechende Fachangestellte genau die Konstellation schonmal hatte?
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chand198606.01.23 09:35Apolyxo schrieb:
§ 22 Grunderwerbsteuergesetz Abs. 2
"Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist."
Steuerfreiheit wäre es hier doch?Danke.Hätten sie das beim FA nicht wissen sollen?
chand1986 schrieb:
Hätten sie das beim FA nicht wissen sollen?Auch nur Menschen. Zumindest aber mal sollte erklärt werden, wieso der entsprechende Passus hier denn nicht passen sollte 😀
chand1986 schrieb:
Mir sagt das Finanzamt: Gibt es nicht, da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Kauf.
Mir sagt die Mitarbeiterin des Notars: Ohne die Bescheinigung keine Umschreibung beim Grundbuchamt.Da hätte ich an Deiner Stelle vermutlich in der Frage @saralina87 angesprochen 🙂https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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