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ᐅ Verkauf an zwei Käufer, wer übernimmt Vermessungskosten?


Erstellt am: 14.10.22 13:38

N
Niels2201
16.10.22 10:49
Wenn ich das richtig verstanden habe ist die gepunktete Linie auch die die Grundstücksverwertungsgesellschaft Sondern/Zerlegen (vermessen) lässt? Dann bräuchte der Pächter nichts vermessen lassen, weil es schon vermessen ist. Dann müsstet ihr nach der Eintragung in das Liegenschaftskataster "nur noch" zum Notar. Falls es die durchgezogene Linie ist die noch vermessen werden muss ist sein Teil des Grundstücks natürlich noch nicht vermessen. Falls es noch weitere Fragen gibt helfe ich gerne. (Damit verdiene ich mein Geld 😉 .)
W
wobbbel
17.10.22 00:16
Hallo Niels,

jetzt bin ich verwirrt. Deine Antwort ist ja das genaue Gegenteil von ypg.

Also wenn der Verwerter sein neues Grundstück vermessen lässt, dann werden ja dabei auch die Grenzpunkte am Rand des kleinen Pachtgartens aufgenommen. Aber kann der Pächter dann einfach zum Grundbuchamt gehen (braucht man dafür dann irgendwie die genauen Koordinaten oder wie geht das eigentlich?) und das entsprechen eintragen lassen?

Oder muss der Pächter selbst sein neues Gesamtgrundstück vermessen lassen, damit der ehemalige Pachtgarten nun zu seinem Grundstück addiert wird?

Danke nochmals für die großzügige Hilfe bisher! 🙂
Y
ypg
17.10.22 00:46
wobbbel schrieb:

jetzt bin ich verwirrt. Deine Antwort ist ja das genaue Gegenteil von ypg.
Ich bin kein Fachmann! Ich denke nur logisch!
N
Niels2201
17.10.22 18:33
wobbbel schrieb:

Also wenn der Verwerter sein neues Grundstück vermessen lässt, dann werden ja dabei auch die Grenzpunkte am Rand des kleinen Pachtgartens aufgenommen.

Lässt der Verwerter denn auch den Schnitt zwischen der gestrichelten un der durchgehenden Linie vermessen? Es tut mir leid wenn ich auf dem Schlauch stehe. Am besten machst du die Zeichnung nochmal und zeichnest die noch zu vermessenden Grenzen in Rot ein. Noch besser wäre es wenn du hier ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster reinstellst (Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Adresse können geschwärzt werden). Ein Screenshot aus dem Entsprechenden Geoportal deines Bundeslandes würde auch reichen.
wobbbel schrieb:

Aber kann der Pächter dann einfach zum Grundbuchamt gehen

Nein. Das reicht zumindestens in Niedersachsen nicht. Hier kann Eigentumsübergang nur durch einen Entsprechenden Kaufvertrag erfolgen der durch eine/n Notar/in beglaubigt wurde. Ich weiß leider nicht wie das in anderen Bundesländern geregelt ist.
wobbbel schrieb:

(braucht man dafür dann irgendwie die genauen Koordinaten oder wie geht das eigentlich?)

Wenn die Vermessung ins Liegenschaftskataster übernommen worden ist, bekommt/verschickt die Vermessungsstelle die sogenannten Abschreibungsunterlagen. Damit kann der/die Notar/in beim Grundbuchamt die Umschreibung auf den neuen Eigentümer veranlassen.
wobbbel schrieb:

Oder muss der Pächter selbst sein neues Gesamtgrundstück vermessen lassen, damit der ehemalige Pachtgarten nun zu seinem Grundstück addiert wird?

Da stellt sich mir wieder die Frage was noch alles vermessen werden muss, des halb auch die Frage nach den Roten Linien. Wenn das Bestandsgebäude schon auf einem eigenem Flurstück steht, sollte der/die Notar/in aufpassen das das neue Flurstück auf das selbe Grundbuchblatt und die selbe laufende Nummer geschrieben wird. Dann kann die Vermessungsstelle im Nachhinein die 2 Flurstücke zu einem Flurstück (kostenfrei) verschmelzen.
W
wobbbel
18.10.22 22:22
Hallo Niels,

Danke nochmal für die Antwort!
So, ich habe jetzt nochmal die Zeichnung neu gemacht. Auf Basis des Luftbildes.

Die Situation ist also folgende:
Die dünne rosa Linie umgrenzt mein Grundstück.
Der Teil rechts von der blauen Linie soll verkauft werden, den Teil links davon mit der Kleingärtneranlage werde ich behalten.

Der Verwerter kauft alles rechts von der blauen Linie, deren genaue Position aber noch bestimmt werden muss.
Ich nehme also an, dass der Verwerter sein neues Gesamtgrundstück vermessen lässt auch um die tatsächliche Größe fest zu stellen. Um damit dann auch den Preis zu ermitteln.

Nun zu der Stelle mit den gelben und roten Linien.
Das rote ist die Fläche die dem Pächter gehört.
Gelb ist der Pachtgarten, den er aktuell von mir pachtet und nun eventuell kaufen will.
(Ob er ihn kauft hängt davon ob er ihn vermessen lassen muss oder nicht, weil die Vermessung vermutlich deutlich mehr kostet als das Handtuch wert ist).

Wenn jetzt der Verwerter seine Fläche vermessen lässt und an den gelben Linien entlang misst, dann ist da ja im Grunde in kleines Reststück übrig. Also genau der "gelbe" Pachtgarten, der dann eingekeilt zwischen der Fläche des Verwerters und dem Grundstück des Pächters liegt.
Wenn ich den dann an den Pächter verkaufe, muss er das dann vermessen lassen oder kann er es einfach eintragen lassen?

Ich hoffe meine Frage ist jetzt verständlicher geworden??
Danke vielmals für die Hilfe!
Das ist wirklich keine Selbstverständlichkeit und freut mich sehr! 🙂

Satellitenaufnahme eines Wohngebiets mit roten Grundstücksgrenzen und einer blauen Linie.
N
Niels2201
19.10.22 21:05
Ach jetzt habe ich es verstanden! Da kann man direkt verkaufen. (Ob die Messung erst übernommen sein muss kann ich leider gerade nicht sagen, der/die Notar/in oder das Grundbuchamt kann das bestimmt besser beantworten als ich.)
vermessengesamtgrundstückpächternotarflurstückvermessungsstelleliegenschaftskatastergrundbuchamtpachtgartenzeichnung