L
Lennox-6901.10.22 14:22Nein, es besteht überhaupt keine Pflicht dafür!
C
Costruttrice01.10.22 15:00Lennox-69 schrieb:
Nein, es besteht überhaupt keine Pflicht dafür!Es ist wie @hanse987 sagt, laut Gebäudeenergiegesetz besteht die Pflicht, sofern du mehr als 10% deiner Fassade erneuerst bzw. verkleidest.L
Lennox-6901.10.22 15:04Glaubt mir das ist bei mir nicht der Fall! Darum geht es aber auch gar nicht. Ich wollte lediglich wissen ob das Sinn macht oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger. Danke
S
SaniererNRW12301.10.22 15:21Lennox-69 schrieb:
Glaubt mir das ist bei mir nicht der Fall!Jetzt bin ich mal neugierig, wie Du gesetzliche Vorgaben umgehst. Erklär mal, warum das bei Dir nicht der Fall ist. Fassadenverkleidung gilt als Erneuerung mit der Dämmpflicht gem. Gebäudeenergiegesetz.Lennox-69 schrieb:
Ich wollte lediglich wissen ob das Sinn macht oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger.Klare Antwort war jein. Dämmung macht Sinn, 30mm nicht (unabhängig von der Pflicht).L
Lennox-6901.10.22 15:27Ich weiß zwar nicht was das mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat♂️, aber das Haus steht in Vorarlberg….ich glaube es ist besser das hier zu beenden denn hier wird über alles diskutiert nur nicht auf das eigentliche Anliegen. Es war ein Versuch wert. Danke für die sehr Interessante Diskussion
Ähnliche Themen