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ᐅ Finanzierungsproblem - Mutter verzichtet vorläufig auf ihren Anteil


Erstellt am: 30.08.22 16:09

M
Matzl88
30.08.22 16:09
Hallo,

meine Partnerin und ich möchten gerne das Haus der Oma kaufen, welches sich aktuell im Besitz der Erbengemeinschaft bestehend aus Tante Onkel und Mama befindet.

Ihre Mama benötigt ihren Anteil nicht, aber kann ihn uns auch nicht schenken. Sie ist gut abgesichert, aber man weiß ja nie was in Zukunft passiert. Also würde sie ihn uns erlassen, aber möchte sich über den Kaufvertrag eine Klausel eintragen lassen die dann einen Familienkredit darstellt.

Klar könnte sie meiner Partnerin das Geld schenken, da ja bis 400.000€ frei sind, aber sollte sie doch aus einem Notfall heraus Geld benötigen, können wir ihr anders rum nur 20.000€ schenken, da ansonsten Schenkungssteuer anfällt.

Auch macht sich so ein Familienkredit bei der Bank natürlich gar nicht gut.

Hat jemand Erfahrung in diesem Sektor und kennt vielleicht Tricks und Schlupflöcher oder eine gute Möglichkeit sie so etwas lösbar ist?

liebe Grüße und besten Dank
M
Musketier
30.08.22 17:34
Matzl88 schrieb:

Auch macht sich so ein Familienkredit bei der Bank natürlich gar nicht gut.
Warum sollte der sich nicht gut machen. In der Regel wird die Bank den 1. Rang im Grundbuch belegen und sollte Top Zinsen bieten.
Der Familienkredit bleibt dann z.B. die ersten 5/10 Jahre tilgungsfrei. Ggf. das ganze auch unverzinst.

Braucht die Mutter das Geld nicht, schenkt sie euch irgendwann die Rückzahlung.
Interessanter dürfte es werden, wenn die Mutter dringend das Geld benötigt. Braucht sie das dann auf einmal oder in Raten?
In Raten muß nur das Einkommen entsprechend passen. Braucht sie es dagegen auf einmal, müßtet ihr ja zusätzlich im 2. Rang ein Darlehen aufnehmen.

In Hinblick auf eventuelle Erbauseinandersetzungen sollte man trotzdem vielleicht mal einen entsprechenden Anwalt konsultieren.
Außerdem sollte man berücksichtigen, wer welche Anteile am Haus erwirbt wer das Geld geschenkt bekommt (Stichwort Schenkungssteuer) und wie das Ganze im Falle einer Trennung aussieht.
Aus Schenkungsteuersicht wäre es vermutlich sinnvoller, wenn das Familiendarlehen auf deine Partnerin läuft. Wenn ihr beide aber 50:50 in Grundbuch eingetragen würdet und das Bankdarlehen gemeinschaftlich aufnehmt, hätte sie bei Trennung den Großteil der Schulden.
S
SaniererNRW123
30.08.22 17:44
Musketier schrieb:

Der Familienkredit bleibt dann z.B. die ersten 5/10 Jahre tilgungsfrei. Ggf. das ganze auch unverzinst.
Wenn offiziell, dann hast Du ohne Zinsen das Thema, dass das FA annehmen könnte, es wäre ein Schenkung. Und das könnte vielleicht ein Problem im Todesfall/Erbfall werden.

Insofern RA/Notar hinzuziehen.
H
Hyponex
30.08.22 17:53
Hallo @Matzl88

so wie ich es verstehe sieht es so aus:
Haus, der zu jeweils 1/3 der Tante, dem Onkel, und der Mutter gehört (Erbengemeinschaft)

d.h. ihr würdet 2/3 des Hauses übernehmen (Tante + Onkel auszahlen) da die Mutter es nicht schenken kann, dann würde die sich einen Kredit eintragen lassen über 1/3

angenommen, der Wert ist 450.000€, somit würden 300.000€ an die Tante/Onkel fließen
die 150.000€ für Mutter muss nicht fließen, jedoch wäre es ein Kredit eingetragen, oder eher Schuld

ihr würdet hier dann ohne Eigenkapital 300.000€ finanzieren, und dann würde man die Mutter im Nachrang eingtragen. (entweder mit dem Wert (€) oder halt 1/3 des Hauses)
für die Bank wäre es egal, da es im Rang nach der Bank ist (das wäre Wichtig es so zu gestalten, falls nicht, dann sind 99% der Banken aus der Finanzierung raus!)

die Mutter musste damit einverstanden sein, dass die Bank vorrang hat.

am besten sowas besprechen mit dem Notar, und der kann dann die Vertragliche Situation so gestalten, dass die Mutter die Sicherheit hat, und ihr noch gute Zinsen bekommt.
H
HilfeHilfe
31.08.22 06:41
Man kann den "Kredit" auch zinsfrei stellen. Es sollte der Mutter aber auch klar sein das zb. 40k zinsfreier Kredit in 5 Jahren bei Rückzahlung keine 40k Barwert mehr hat. Die Inflation regelt alles 🙂
I
Izuu32
01.09.22 15:16
Matzl88 schrieb:

Klar könnte sie meiner Partnerin das Geld schenken, da ja bis 400.000€ frei sind, aber sollte sie doch aus einem Notfall heraus Geld benötigen, können wir ihr anders rum nur 20.000€ schenken, da ansonsten Schenkungssteuer anfällt.

Wenn die Mutter im Notfall Geld benötigt, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, dann muss es sich dabei nicht unbedingt um eine Schenkung handeln, die Schenkungssteuerpflichtig ist. Ganz im Gegenteil fällt es womöglich unter Außergewöhnliche Belastung und kann sogar noch von der Steuer abgesetzt werden. Dazu sollte natürlich der zeitliche Abstand zwischen dem Überlassen ihres Hausanteils und eurer Zuwendung groß genug sein...

Recherchiere mal nach "Unterhalt" im Zusammenhang mit "Schenkungssteuer".
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