Fragen Bebauungsplan: Abstand Carport-Straße, Drempelverbot

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11ant

11ant

Spannenderweise gab es wohl zu Beginn der Existenz des Bebauungsplan irgendeine Gültigkeitslücke (so erzählt man sich), weshalb bei KEINEM Haus in dem Straßenzug mit ca. 20 Häusern IRGENDWAS dem Bebauungsplan entspricht.
"Irgendeine Gültigkeitslücke" halte ich für ein Märchen. Was selten, aber nicht ausgeschlossen ist: ein Bebauungsplan kann nicht rechtskräftig sein, dann bauen trotzdem viele Leute, und am Ende sind nur noch eine Handvoll Grundstücke unbebaut, für die sich der Fackelzug der Heilung der mangelhaften Bestimmungen nicht mehr lohnt.
Da stehen fröhlich gemischt Walmdächer neben Satteldächern mit falscher Firstrichtung, Dachfarben stimmen nicht,
Das klingt nach nie rechtskräftig gewordenem Bebauungsplan. Dann ist das Baugebiet ein "unbeplanter Innenbereich", und folglich gilt §34 - also das Einfügungsgebot und sonst (außer natürlich dem Bundesbaugesetz und der Landesbauordnung) nichts. Das hätte in Deinem Fall die Konsequenzen:
Carport) in RLP meines Wissens kein geringerer Abstand zur Straßenlinie als für eine Garage, mindestens für die Pfosten als sichtbeschränkende Bauteile;
Dach) Gebäudehöhe und Dachneigung im Rahmen der Umgebung, Dachform frei, Kniestock nicht separat reguliert.
Baumasse) Maximale Anzahl der Vollgeschosse siehe Umgebung, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl am Ist-Durchschnitt orientiert, das Ist-Maximum und insbesondere eine Geschossflächenzahl von 0,8 nicht überschreitend.
Viel Glück !
 
Araknis

Araknis

"Irgendeine Gültigkeitslücke" halte ich für ein Märchen. Was selten, aber nicht ausgeschlossen ist: ein Bebauungsplan kann nicht rechtskräftig sein, dann bauen trotzdem viele Leute, und am Ende sind nur noch eine Handvoll Grundstücke unbebaut, für die sich der Fackelzug der Heilung der mangelhaften Bestimmungen nicht mehr lohnt.
Nagel' mich nicht auf den Wortlaut fest... wie es wirklich war, konnte mir bisher keiner sagen, aber das was du sagst klingt plausibel(er).
Danke. Als nächstes werde ich mal den Architekten fragen, ob er das evtl. weiß oder rausfinden kann (er wohnt im Nachbarort). Vielleicht kann aber auch das Bauamt helfen.
 
11ant

11ant

Vielleicht kann aber auch das Bauamt helfen.
... oder Dein eigener Blick auf den Plan: da stehen ja eine Handvoll Felder mit Stempel und Bürgermeisterunterschrift bei einem Datum ("Aufstellung", "Offenlage" etcetera). Wenn da bei "Rechtskraft" nichts steht, ist er nicht rechtskräftig geworden - falls doch, mag er angefochten worden sein, hätte dann aber geändert oder eingezogen werden müssen.
 
11ant

11ant

Stimmt. Aufstellung 1973, Offenlegung 1976, Beschluss 1977, Rechtsverbindlichkeit 1979.
Ja, und - wie viele Bauwerke, die die Bestimmungen augenscheinlich nicht einhalten, sind von 1979 und jünger ?
Von wann ist denn das Bestandsgebäude, welches Du abzureißen gedenkst ? - dessen Bauakte könntest Du ja einsehen ...
 
Araknis

Araknis

Die umstehenden Gebäude dürften teilweise älter sein… unser aktuelles Haus ist aus 1992 und passt auch absolut nicht zum Plan, obwohl es voll im Geltungsbereich des genannten Bebauungsplan steht. Das Abrisshaus stammt aus den 1960er Jahren. Das rechtliche Zusammenspiel aus den ganz alten Häusern, den jüngeren und unpassenden und neu zu bauenden Häusern erschließt sich mir noch nicht ganz.

Ich lege die Tage mal den Plan und Google Maps übereinander, damit man mal das Ausmaß der Unterschiede sieht
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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