Glasfaseranschluss wird gelegt - bestehende Mehrsparte nutzen?

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i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

könnte sein das dieses evtl. aus Haftungsgründen abgelehnt wird? Vor Allem wenn das Kabel (oder das orange Röhrchen für DG) nachträglich eingebracht werden soll und vom Standard-Vorgehen des Unternehmens abweicht? Die Auftragslage gibt es zudem ja auch her, Aufträge abzulehnen (zu anderen Zeiten können natürlich Aufträge auch abgeleht werden ...)
 
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xMisterDx

Regel Nummer eins:
"Wer zuletzt dran war ist Schuld"
Regel Nummer zwei:
---

Das liegt doch an dir, denen zu sagen, wo sie reingehen sollen. Bestenfalls buddelst du ihnen den Mehrspartenanschluss schon frei.
Nein. Wenn der Kunde etwas verlangt, was gegen DIN, VDE, TAB oder sonst was verstößt oder den ausführenden Unternehmer/Mitarbeiter in Haftung für sämtliche Folgen bringt... siehe Regel Nummer eins... dann wird er das nicht tun. Selbst wenn es nur auf Erfahrung oder dem Prinzip des Unternehmers beruht.
Mein Elektriker wollte mir keine Steckdose am Fenster neben dem WC machen, weil man mit ner üblichen Weihnachtsbeleuchtung die Badewanne erreichen kann... laut DIN, VDE, usw. wäre so eine Steckdose vollkommen in Ordnung gewesen, alle Abstände eingehalten... aber er macht das nicht, weil er von Fällen weiß, wo Kinder die Beleuchtung dann mit in die Wanne genommen haben... Peng.
 
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motorradsilke

Regel Nummer eins:
"Wer zuletzt dran war ist Schuld"
Regel Nummer zwei:
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Nein. Wenn der Kunde etwas verlangt, was gegen DIN, VDE, TAB oder sonst was verstößt oder den ausführenden Unternehmer/Mitarbeiter in Haftung für sämtliche Folgen bringt... siehe Regel Nummer eins... dann wird er das nicht tun. Selbst wenn es nur auf Erfahrung oder dem Prinzip des Unternehmers beruht.
Mein Elektriker wollte mir keine Steckdose am Fenster neben dem WC machen, weil man mit ner üblichen Weihnachtsbeleuchtung die Badewanne erreichen kann... laut DIN, VDE, usw. wäre so eine Steckdose vollkommen in Ordnung gewesen, alle Abstände eingehalten... aber er macht das nicht, weil er von Fällen weiß, wo Kinder die Beleuchtung dann mit in die Wanne genommen haben... Peng.
DIN ist nur Empfehlung.
Ob es bei der Mehrsparteneinführung eine Vorschrift, die dagegen spricht, gibt, haben wir ja noch nicht geklärt.
Traurig, dass man den Handwerkern so ausgeliefert ist. Eigentlich sollte es anders herum sein, ich als Kunde sollte entscheiden, was gemacht wird. Ich übernehme ja auch die Verantwortung, solange es im rechtlichen Bereich liegt. Normalerweise würde man sagen, dann nehm ich eben einen Handwerker, der es so macht wie ich will, aber das funktioniert ja derzeit nicht.
 
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xMisterDx

Wenn du als Kunde die volle Verantwortung für etwaige Schäden übernimmst, wird dir jeder Handwerker mit Kusshand das Zeug in die Mehrsparte schmeißen.
Machst du aber nicht, spätestens vor Gericht kommt die "Ich bin Laie, ER ist der Fachmann"-Karte...

Und da sind wir dann auch bei DIN als Empfehlung. Das gilt nur, solange du den Nachweis führen kannst, dass deine Lösung DIN oder besser erfüllt.
Viel Spaß, wenn du ein Kabel einfach in eine DIN-Durchführung stopfst, die schon belegt ist. Kein Sachverständiger auf diesem Planeten wird das als "DIN oder besser" beurteilen.
 
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motorradsilke

Wenn du als Kunde die volle Verantwortung für etwaige Schäden übernimmst, wird dir jeder Handwerker mit Kusshand das Zeug in die Mehrsparte schmeißen.
Machst du aber nicht, spätestens vor Gericht kommt die "Ich bin Laie, ER ist der Fachmann"-Karte...

Und da sind wir dann auch bei DIN als Empfehlung. Das gilt nur, solange du den Nachweis führen kannst, dass deine Lösung DIN oder besser erfüllt.
Viel Spaß, wenn du ein Kabel einfach in eine DIN-Durchführung stopfst, die schon belegt ist. Kein Sachverständiger auf diesem Planeten wird das als "DIN oder besser" beurteilen.
Hier ging es um eine freie Durchführung, nicht um eine belegte.
 
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xMisterDx

Hier ging es um eine freie Durchführung, nicht um eine belegte.
Same.
Die Durchführung muss korrekt abgedichtet werden, sonst gehen sämtliche Schäden/Folgeschäden auf die Kappe des Handwerkers, der zuletzt dran war.
Denn auch vor Gericht gilt, in Abweichung zu vorhin:
Regel eins:
Wer zuletzt dran war, ist schuld
Regel zwei
Wer zuletzt dran war und nicht schuld sein will, muss das zweifelsfrei (mit teuren Gutachten) nachweisen...
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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