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ᐅ Unterschiedliche Chargen für Zuwegung genutzt - Mangel?


Erstellt am: 02.05.22 09:39

S
SoloBau
02.05.22 09:39
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier jemanden finde, der Erfahrung damit hat, wann ein "Mangel" bei Farbabweichungen aufgrund unterschiedlicher Chargen für die Zuwegung tatsächlich ein Mangel ist.

Ich diskutiere bereits seit einiger Zeit mit dem Außenanlagenbauer, da bei meiner Zuwegung mittendrin eine neue Charge Steine genutzt werden musste. Grundsätzlich ist das natürlich kein Problem, nur haben beide Chargen vollkommen unterschiedliche Zusammensetzungen. Ein ist schon standardmäßig um einiges dunkler als die andere (s. Bild) bei Regen ist es aber besonders krass. Gut, die Nässe ist nicht dauerhaft da, sodass sich das verschmerzen ließe, aber insgesamt sieht es halt nicht gut aus.

Die Außenanlage gehört bei mir zum Hausbau dazu, sodass faktisch nicht ich Kunde bin, sondern die Hausbaufirma, was das ganze natürlich etwas schwieriger macht, etwaige Ansprüche durchsetzen. Der Hausbaufirma ist es schließlich egal, ob es eine oder zwei Chargen Steine sind. Da bei Abnahme des Hauses noch massig Fugensand auf den Steinen lag, war es da nicht ersichtlich, sonst hätte ich es natürlich direkt bemängelt.

Falls es tatsächlich ein Mangel ist, würde ich nochmal mit meinem Baubegleiter sprechen, nachdem ich allein bislang keinen Erfolg hatte - aufgrund der entstehenden Beratungskosten möchte ich das aber nur angehen, wenn es wirklich Aussicht auf Erfolgt hat.

Gepflasterter Gehweg aus grauen Steinen mit Nassflecken; rechter Rand mit Willkommen-Deko.
B
Benutzer 1001
02.05.22 09:44
Das sind doch unterschiedliche Steine. Also das eine sieht nach grau aus, das andere Anthrazit.

Schriftlich den Mangel melden, und natürlich eine Frist setzen.
S
SoloBau
02.05.22 09:48
Es ist schon beides grau, anthrazit sind noch einmal andere Steine. Und schriftliche Meldung etc. habe ich natürlich schon lange gemacht. Leider bringt das bislang nichts. Aber deine Aussage stützt mich zumindest schon mal bei meiner Annahme, dass es tatsächlich ein Mangel ist. Danke.
B
Benutzer200
02.05.22 10:31
SoloBau schrieb:

Da bei Abnahme des Hauses noch massig Fugensand auf den Steinen lag, war es da nicht ersichtlich, sonst hätte ich es natürlich direkt bemängelt.
Ups - Du hast also die Steine schon abgenommen und willst nachträglich einen Mangel anbringen. Ich denke, dass das echt schwierig wird. Denn der Mangel hätte Dir eigentlich bei Abnahme auffallen müssen, er ist ja nicht nachträglich eingetreten.
Als Baunternehmer würde ich Deine Mängelrüge direkt ablehnen.
N
netuser
02.05.22 10:50
Puuh. Würde mich auch wundern, wenn es sich tatsächlich nur um unterschiedliche Chargen und nicht um unterschiedliche Typen handelt!? Ggf. gibt es doch eine Unterscheidung zwischen hell grau - dunkel grau - anthrazit ....?
S
SoloBau
02.05.22 10:50
Der Mangel war am Abnahmetag des Hauses nicht zu sehen aufgrund der Witterungsbedingungen und des Fugensandes. Das kann ich auch anhand von Bildern, die an dem Tag gemacht wurden, nachweisen. Und ich habe ihn gemeldet, sobald er sichtbar war (nach dem Einfegen des Sandes).
mangelsteinezuwegung