Euer Fensterbrett (Fensterbank) ist i.d.R. nicht betretbar. Hängt aber im Einzelfall vom Material und von der Befestigung ab. Es gib ja Außenfensterbänke im Massivbau aus Granit oder in Klinker als Rollschicht ausgeführt. Aber bei nahezu allen Wänden mit einem WDVS dürfte die Fensterbank in Aluminium ausgeführt werden. Das ist dann die erste wasserführende Ebene und nach meinem Wissen nicht mechanisch hoch belastbar. Die FB liegt üblicherweise auf einer Keildämmung auf, hinter/unter der sich die 2.te wasserführende Ebene befindet.
Im "Volksmund" sind bodentiefe Fenster doch wohl die mit einer wenigen cm hohen Schwelle, im Gegensatz zu nicht bodentiefen Fenstern mit einer Brüstungshöhe von was auch immer 60-80cm?
Aber @rick hat natürlich recht das die Bezeichnung bodentief irreführend ist. Seine schwellenlosen (rahmenlosen?) Fenster sind aber eher in der gehobenen Preisklasse zu finden (schade eigentlich) und nix für jedermanns Budget
Die Schlagregendichtheit wird ja beim Einbau des Fensters hergestellt und gehört mEA nach aktuellem Stand (Anerkannten Regeln der Technik) zur Leistungspflicht beim Einbau. Wie soll denn da die Gewährleistung ausgeschlossen werden?
Selbst wenn er das tun würde und er baut so ein, verliert er vor Gericht jeden Prozess da er als Fachmann gegenüber euch als Laien es nicht hätte einbauen dürfen (Die Haftung lässt sich nicht rechtssicher ausschliessen in so einem Fall)
Vermutlich hat er Angst das stauendes Wasser bei einem Starkregenereignis die neidrige Schwelle überwindet und ins Haus läuft. Er sollte nicht die Gewährleistung ausschliessen sondern eine Entwässerungsrinne (an Drainage o.ä. angeschlossen) als Voraussetzung für die gewünschte Einbauart vorschreiben (der Gartenlandschaftsbauer machts...)
Alles wie immer Laienwissen ohne Gewähr.