GU baut ohne finalen Werksplan

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11ant

11ant

Aber aus deinen Antworten schließe ich dass das aufm Bau anders läuft und absolut normal ist.
"Normal" ist am Bau leider, daß es genau andersherum abweicht wie bei Dir - und zwar in einem Maße, das man nicht im mathematischen, sondern im dramatischen Wortsinn als "Problem" bezeichnet. Freue Dich Deines Glückes (auch wenn Stoppok mit seinem "Ärger" sonst natürlich oft Recht hat - gerade beim Bau).
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Wenn deine Änderungen im Bau berücksichtigt werden, scheint dort ja alles angekommen zu sein.

Was nützt dir die 100% Planung, wenn du z. B. im Nachgang auch Dinge änderst.

Wir bauen auch mit GU und einiges wurde nach der finalen Planung geändert, gestrichen oder hinzugefügt und alles wurde umgesetzt, ohne aktualisierte Planung.

Ich denke es kommt auch auf die Kommunikation zwischen euch an, wie verbindlich ist euer Ansprechpartner.

Unser Bauleiter hat bisher jede „zugerufene“ Änderung umgesetzt, ohne dass er oder ich etwas schriftliches vereinbart haben, z. B. eine Wand im OG gekürzt, die Tür von einem Zimmer versetzt, eine Tür gegen eine Schiebetür eingetauscht und noch weitere Kleinigkeiten.

Nächsten Freitag ist bei uns Übergabe und es hat bisher alles so geklappt.
 
S

Sparfuchs77

Alles schön und gut wenn es richtig gebaut wird. Allerdings sollten doch zumindest die Pläne im Bauantrag mit den abgesprochenen übereinstimmen.

Ist hat die Frage wann der TE die letzten Änderungswünsche eingebracht hat. Wenn das NACH Bauantrag war passt alles. War es davor ist es nicht so toll.

Fallstricke für den TE sehe ich da jetzt erst mal keine solange er die Änderungswünsche schriftlich mittgeteilt hat.

Ich kann aber zumindest verstehen das man als Bauherr aktuelle Pläne auf der Baustelle wissen möchte. Das würde aber nichts dran ändern das man als Bauherr trotzdem wie ein Schießhund regelmäßig kontrollieren sollte
 
S

SoL

Meh...
Ausführung gemäß Änderungswünschen überwachen, zu Ende hin auf passende Planungsunterlagen bestehen, glücklich sein.
 
11ant

11ant

zu Ende hin auf passende Planungsunterlagen bestehen,
Ich persönlich (bin als Akkurateur allerdings auch bei Gotthilf Penibel in die Schule gegangen) würde zwar kein Haus ohne Detailplanung bauen und es auch - man kennt ja die Gruselbilder von Trockenbauwarzen - niemandem empfehlen. Aber bauen dürfen tut man durchaus tatsächlich auch rein nach den dem Genehmigungsantrag beizulegenden Plänen, wenn man seinen Arbeitern die entsprechende virtuose Interpretation derselben zutraut. Schinkel oder Palladio haben den Handwerkern bestimmt nicht genau auf- oder angezeichnet, bis wo die Dichtschlämme draufgeschmiert gehört, und gelten heute noch als große Baumeister. Vom GU nachträglich für´s Familienalbum noch eine Zeichnungsdokumentation haben zu wolllen, ist m.E. gewissermaßen schon Leistungsphase 9 und ohne gesonderte Vereinbarung gewiß nicht Bestandteil der Bauleistungsbeschreibung. Es gelten wie immer beide gastronomischen Gesetze ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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