Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ GU baut ohne finalen Werksplan


Erstellt am: 30.03.22 09:38

C
casaro
30.03.22 09:38
Hallo,

neu hier, also bitte verzeiht eventuelle Fehler. Wir haben einen Werkvertrag mit einem Generalunternehmer, welcher in etwa folgendes sagt:
Der Auftragnehmer fertigt auf seine Kosten sowohl die für ihn erforderliche Werk- und Detailplanung als auch die für ihn notwendige statische Berechnung an sowie, soweit erforderlich, den Standsicherheits- und Brandschutznachweis.

Vor Baubeginn müssen die Werkpläne (Maßstab 1:50) dem Auftraggeber vorgelegt und zur Baufreigabe von ihm abgezeichnet werden.

Nun hat uns der GU schon vor einigen Monaten einen Vorabzug der Werkpläne zugestellt. Da waren aber noch einige Fehler drin und wir hatten noch Änderungswünsche. Manches wurde dann eingearbeitet. Manches nicht. Das ging dann mehrmals hin und her, und Stand heute haben wir noch keinen Werkplan erhalten welche komplett fehlerfrei ist. Das Haus wird aber schon fleißig gebaut. Der Rohbau ist mittlerweile fast fertig und so weit wir das erkennen können wurde auch "richtig" gebaut. D.h. so wie wir es wollen und nicht wie in den Vorabzügen des Werkplans.

Wir haben den GU mehrmals darauf hingewiesen dass wir noch keinen fehlerfreien Werkplan erhalten haben und deswegen formal auch nichts freigeben können. Ich verstehe irgendwie nicht warum das vom GU ignoriert wird. Ich sehe das eher nachteilig für den GU weil er ja irgendwie auf eigenes Risiko baut. Aber vielleicht liege ich auch falsch. Folgende Fragen:
  • Gibt es hier eine "Falle" in die wir tappen könnten wenn fleißig gebaut wird obwohl der Werkplan nicht final freigegeben wurde?
  • Könnten wir eventuell die Abschlagszahlungen verweigern (fällig z.B. wenn ein Stockwerk im Rohbau fertig wird) unter dem Hinweis dass die Werkpläne vor Baubeginn freigeben werden müssen? (vielleicht eher was für den Anwalt, der den kompletten Werkvertrag liest, aber vielleicht hat ja jemand konkrete Erfahrungen).
S
Sparfuchs77
30.03.22 09:41
casaro schrieb:

Könnten wir eventuell die Abschlagszahlungen verweigern (fällig z.B. wenn ein Stockwerk im Rohbau fertig wird) unter dem Hinweis dass die Werkpläne vor Baubeginn freigeben werden müssen? (vielleicht eher was für den Anwalt, der den kompletten Werkvertrag liest, aber vielleicht hat ja jemand konkrete Erfahrungen).

Gegenfrage: Warum solltet ihr das tun wenn doch richtig gebaut wird? Damit (und mit dem Anwalt) gehst du den besten Weg um die Geschäftsbeziehung zum GU nachhaltig zu vergiften.

Wie habt ihr drauf hingewiesen?
Warum nicht persönlich beim GU vorstellig geworden als der Bau begonnen wurde (oder schon vorher wenn du merkst das die Kommunikation schwerfällig ist)? Email ist halbgar.
Stimmen die Pläne im Bauantrag mit den gewünschten Plänen überein?
Du bist Bauherr, warum hast du die Jungs ohne Pläne mit dem Bau beginnen lassen?
Haben die Arbeiter auf der Baustelle die richtigen Pläne da liegen?
C
casaro
30.03.22 09:46
Gut Gegenfrage 🙂 Das wäre nur für den Fall dass bei Frage 1 irgendwas raus kommt dass dieses Setup extrem nachteilig für uns ist.
C
casaro
30.03.22 10:00
Antwort auf die übrigen Fragen:
  • Wir haben per Mail und am Telefon darauf hingewiesen
  • Wir wohnen in einem anderen Land deswegen sind persönliche Treffen immer etwas schwer. Aber auch dann hätte ich ja nichts schriftlich.
  • Nein der Bauantrag ist ca. 1 Jahr alt und wurde nicht von uns gestellt. Da wurde abgesehen von den Außenmassen einiges geändert.
  • Ich verstehe nicht ganz wie ich das verhindern soll. Soll Ich ihnen die Ziegel abnehmen? Wenn die bauen, dann bauen die. Dass einzige was ich ja machen kann ist nicht bezahlen (siehe Frage 2)
  • Das letzte mal als wir da waren hatten die zwei verscheiden Pläne da. Einer war 90% richtig, der andere 95%. Also auch eher etwas chaotisch. Aber ich hab keine Ahnung wie viele Pläne die noch rumliegen haben.
S
Sparfuchs77
30.03.22 10:21
casaro schrieb:

Ich verstehe nicht ganz wie ich das verhindern soll. Soll Ich ihnen die Ziegel abnehmen? Wenn die bauen, dann bauen die. Dass einzige was ich ja machen kann ist nicht bezahlen (siehe Frage 2)

Wenn du im Vertrag dein Hausrecht nicht abgegeben hast bist du Bauherr und kannst untersagen das weiter gebaut wird bzw überhaupt gebaut wird bis die Pläne passen.
casaro schrieb:

Das letzte mal als wir da waren hatten die zwei verscheiden Pläne da. Einer war 90% richtig, der andere 95%. Also auch eher etwas chaotisch. Aber ich hab keine Ahnung wie viele Pläne die noch rumliegen haben.

Das wäre der Moment gewesen wo ich alle Hebel in Bewegung gesetzt hätte...
C
casaro
30.03.22 10:35
Wir haben das Hausrecht übertragen, ja.

Alle Hebel in Bewegung setzen klingt gut, würde meiner Meinung nach aber bedeuten, mit einem Baustopp und Aussetzen der Abschlagszahlungen zu drohen. Du hast ja schon geschrieben dass das die Geschäftsbeziehung wohl negativ beeinflussen würde.

Bisher wurde ja alles richtig gebaut. Und wenn was falsch gebaut wurde wurde es auch immer anstandslos korrigiert. Vielleicht ist alles auch nur halb so wild aber deswegen ja Frage 1: Könnte hier irgendwas passieren wodurch uns der GU dann plötzlich "am Sack hat".
werkplänewerkplanwerkvertragrohbauabschlagszahlungenanwaltbauantraghausrecht