Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ KfW Förderung trotz derzeitig nicht geplanter Eigennutzung möglich?


Erstellt am: 21.02.22 17:32

L
leonkmml
21.02.22 17:32
Hallo zusammen,

ich würde gerne das Einfamilienhaus kaufen und sanieren, welches unsere Familie seit mittlerweile 20 Jahren mietet. Derzeit wohnen dort noch mein Bruder und meine Mutter, für welchen Zweck wir das Haus in zwei Wohneinheiten aufteilen möchten und die beiden mir jeweils Miete u. a. zum Abtrag der geplanten Bau/Sanierungsfinanzierung bezahlen. Nun zu meiner Frage: Ich kann/möchte aus Steuergründen zum aktuellen Zeitpunkt meinen Wohnsitz nicht in das Einfamilienhaus verlegen (arbeite in der Schweiz, drohende Doppelbesteuerung meines Einkommens), werde aber definitiv in Zukunft irgendwann einmal dort wieder wohnen. Ich habe jetzt oftmals von expliziten KfW-Förderausschlüssen gelesen, wenn "keine Eigennutzung" vorliegt, ich verstehe es aber leider immer noch nicht so recht. Ist mit oben beschriebenem Szenario bspw. die KfW-Förderung 261 zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden oder BEG-Sanierungsförderungen wie z. B. die Umrüstung von Öl- auf Pelletheizung nicht möglich, da ich faktisch nicht im Haus gemeldet bin?

Freundliche Grüße
Leon
B
Benutzer200
21.02.22 18:40
Bei der energetischen Sanierung (oder auch Neubau) ist der Eigentümer egal, denn es wird die Sanierung gefördert und nicht die Schaffung Deines Wohneigentums.

Was meinst Du, wie die ganzen Wohnungsgesellschaften/-genossenschaften finanzieren?
L
leonkmml
21.02.22 20:57
Danke für die Antwort! Auf den Seiten der KfW habe ich leider nichts zu diesem Thema gefunden, bin aber ehrlich gesagt auch nicht fachkundig und mit der Frage hierher gekommen. In den Formularen zu den KfW Förderungen steht unter den Gründen für "Förderausschlüssen" u. a. folgendes, was mich verunsichert hat.
Förderausschlüsse
insbesondere
• Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen, zwischen nahestehenden Personen im Sinne von § 138 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Insolvenzordnung


Ich bin kein Jurist, aber unter einer "entgeltliche Vermögensübertragung" könnten auch Mietzahlungen zählen?
Zudem las ich bisher immer nur von der Formulierung "Eigenheim" in Verbindung mit KfW Förderungen, insbesondere der Förderung 261, 262, die für mich relevant sein wird. Faktisch wäre es ja nicht mein Eigenheim, sondern eher eine Kapitalanlage, ich wäre zur Zeit nur der Vermieter.
B
Benutzer200
22.02.22 07:32
leonkmml schrieb:

Danke für die Antwort! Auf den Seiten der KfW habe ich leider nichts zu diesem Thema gefunden, bin aber ehrlich gesagt auch nicht fachkundig und mit der Frage hierher gekommen. In den Formularen zu den KfW Förderungen steht unter den Gründen für "Förderausschlüssen" u. a. folgendes, was mich verunsichert hat.
Bei welchem Programm suchst Du denn gerade, dass Du Dir so wilde Gedanken machst?
Noch einmal. Energetisch werden Wohnimmobilien gefördert - unabhängig ob Eigennutzung oder Fremdnutzung; selbst als Mieter bekommst Du die Förderung, obwohl Dir die Immobilie nicht gehört.
261/262 ist DEFINITIV unabhängig davon. Wie gesagt, so finanzieren sich auch Wohnungsunternehmen.

Lesen im Programm hilft (ist z.B. von der KfW aus dem Merkblatt für 261/262):

Rechtlicher Textblock zur Antragsberechtigung für Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks.
L
leonkmml
22.02.22 12:56
Benutzer200 schrieb:

Bei welchem Programm suchst Du denn gerade, dass Du Dir so wilde Gedanken machst?
Noch einmal. Energetisch werden Wohnimmobilien gefördert - unabhängig ob Eigennutzung oder Fremdnutzung; selbst als Mieter bekommst Du die Förderung, obwohl Dir die Immobilie nicht gehört.
261/262 ist DEFINITIV unabhängig davon. Wie gesagt, so finanzieren sich auch Wohnungsunternehmen.

Lesen im Programm hilft (ist z.B. von der KfW aus dem Merkblatt für 261/262):
1645511360553.png

Danke, das erleichtert mich schon einmal! Ich mache mir die Gedanken, da ich eine Ablehnung der Anträge unbedingt vermeiden möchte und es Förderprogramme gibt, die sich explizit auf Selbstnutzung beschränken. Genau, es geht in diesem Fall um die KfW Förderung 261, aus der ich auch das Zitat genommen habe. Das bedeutet, dass sich ein Mieter potentiell (bei Einwilligung des Vermieters) über den KfW 261 verschulden kann, um Sanierungsmaßnahmen in seiner Wohneinheit zu bewerkstelligen?
Freundliche Grüße
Leon
B
Benutzer200
22.02.22 13:21
leonkmml schrieb:

Das bedeutet, dass sich ein Mieter potentiell (bei Einwilligung des Vermieters) über den KfW 261 verschulden kann, um Sanierungsmaßnahmen in seiner Wohneinheit zu bewerkstelligen?
Genau das. Kommt wahrscheinlich nicht oft vor, ist aber tatsächlich möglich. Gutes Beispiel ist das Wohnrecht, wo der "Mieter" nicht rausgeworfen werden kann.
förderungensanierungmietereinfamilienhauseigennutzungfinanziereneigenheim