Grundsteuer bei Eigentümerwechsel?

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J

jaki01

Mich würde interessieren, wer die Grundsteuer für ein Grundstück bezahlen muss, nachdem das Grundstück Mitte des Jahres verkauft worden ist?

Mir ist bekannt, dass die Grundsteuer eine jährlich zu entrichtende Steuer ist, d.h., normalerweise zahlt derjenige die Grundsteuer für das ganze Jahr, der zum 01.01. des Jahres Besitzer des Grundstücks ist.

Ändert sich daran etwas, wenn der Verkäufer mit dem Finanzamt vereinbart hatte, die Grundsteuer in Raten zu zahlen und argumentiert, die letzten beiden Raten des Jahres müsse der Käufer zahlen?

Bezieht sich die Formulierung im Notarvertrag "In Ansehung des Vertragsgegenstands gehen der Besitz ... die Nutzungen, die Lasten ... an dem Tag auf den Erwerber über, an dem der Kaufpreis ... vollständig gezahlt ist" auch auf die Grundsteuer, d.h., muss gemäß des Notarvertrags der Käufer dann nach Erwerb des Grundstücks für den Rest des Jahres Grundsteuer zahlen?

Wie ist, abgesehen von der rechtlichen Lage, das übliche Vorgehen? Übernimmt der Käufer i.d.R. die Grundsteuer für den Rest des Jahres?

Vielen Dank für eure Antworten!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Mich würde interessieren, wer die Grundsteuer für ein Grundstück bezahlen muss, nachdem das Grundstück Mitte des Jahres verkauft worden ist?
Wer ein bebautes Grundstück zu kaufen plant, sollte vor der Beurkundung bei der Gemeinde nachfragen, ob der ehemalige Besitzer die Grundsteuer für das Grundstück bezahlt hat.
Ist das nicht Fall, muss der Käufer für die offenen Steuern einstehen, wie die Notarkammer Berlin berichtet. Sind Rückstände vorhanden, sollte der Käufer darauf bestehen, dass der Besitzer die offenen Steuerschulden begleicht bzw. diese mit dem Kaufpreis verrechnen lassen.

Quelle: Notarkammer Berlin

Freundliche Grüße
 
J

jaki01

Wer ein bebautes Grundstück zu kaufen plant, sollte vor der Beurkundung bei der Gemeinde nachfragen, ob der ehemalige Besitzer die Grundsteuer für das Grundstück bezahlt hat...
Danke für die Antwort, aber wahrscheinlich habe ich mich nicht besonders geschickt ausgedrückt: Ich habe im Juni 2011 ein Baugrundstück gekauft. Der bisherige Besitzer zahlt seine Grundsteuer vierteljährlich und hat schon zwei der vier Raten für 2011 bezahlt. Er meinte jetzt, dass ich die letzten beiden Raten übernehmen solle. Prinzipiell habe ich natürlich nichts dagegen, wenn das so üblich ist, aber soweit ich weiß, hat er kein Recht darauf, dass ich zahle. Mich interessiert einfach, wie das rechtlich betrachtet aussieht, werde die Bezahlung der Grundsteuer aber wohl ohnehin aus "Kulanz" übernehmen.

Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob die im Kaufvertrag stehende Formulierung, dass "Nutzungen" und "Lasten" auf mich übergehen, auch die Grundsteuer betrifft? Dann müsste ich die Grundsteuer ja übernehmen, sobald das Grundstück bezahlt ist und mir gehört.
 
B

Bauexperte

Hallo,

...aber soweit ich weiß, hat er kein Recht darauf, dass ich zahle...Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob die im Kaufvertrag stehende Formulierung, dass "Nutzungen" und "Lasten" auf mich übergehen, auch die Grundsteuer betrifft? Dann müsste ich die Grundsteuer ja übernehmen, sobald das Grundstück bezahlt ist und mir gehört.
Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten
Damit ist der Zeitpunkt gemeint, zu dem das Grundstück wirtschaftlich auf den Käufer übergeht. Der Käufer darf von diesem Zeitpunkt an das Grundstück in Besitz nehmen, alle Erträge des Grundstücks - also z.B. Mieteinnahmen - stehen ihm zu, er muss aber auch alle Kosten - also z.B. die Grundsteuern, die Müll- und Abwassergebühren - tragen.
In der Regel ist in dem Kaufvertrag bestimmt, dass der wirtschaftliche Übergang mit der Kaufpreiszahlung stattfindet.


Quelle: Bundesnotarkammer, Baugesetzbuch u.a.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
J

jaki01

Ok, vielen Dank, dann ist auch rechtlich ganz klar, dass ich die Grundsteuer ab Kaufzeitpunkt übernehmen muss.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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