ᐅ Verständnisfrage zu KfW-Förderung "Ersterwerb von Wohngebäuden"
Erstellt am: 25.01.22 23:30
F
Forsberg2125.01.22 23:30Hallo,
was ist damit gemeint.
Bedeutet das, dass die im Bau befindliche Eigentumswohnung gefördert wird, die das erste mal durch einen Bauträger an mich verkauft wird oder bedeutet es, dass man nur die Förderung für den Kauf seiner ersten Wohnung erhält und für weitere Wohnungen nicht mehr?
Ich frage deshalb, weil es beim Baukindergeld so ist (nur die erste gekaufte und selbstgenutzte Wohnung ist förderfähig) und auch beim bayerischen Baugeld war es so.
Grüße
Robert
was ist damit gemeint.
Bedeutet das, dass die im Bau befindliche Eigentumswohnung gefördert wird, die das erste mal durch einen Bauträger an mich verkauft wird oder bedeutet es, dass man nur die Förderung für den Kauf seiner ersten Wohnung erhält und für weitere Wohnungen nicht mehr?
Ich frage deshalb, weil es beim Baukindergeld so ist (nur die erste gekaufte und selbstgenutzte Wohnung ist förderfähig) und auch beim bayerischen Baugeld war es so.
Grüße
Robert
F
Forsberg2126.01.22 17:00Hat keiner eine Ahnung? Es wimmelt hier doch nur so vor Experten....
F
Forsberg2126.01.22 22:31Eine Antwort wäre sehr wichtig für mich.
M
Martial.white26.01.22 23:08Nochmal anders:
Du kannst keine KfW (55/40 etc) Förderung erhalten wenn der Bauträger sich die Förderung schon einmal eingesteckt hat.
Mit der ersten oder 100. Wohnung die du kaufst hat das nichts zu tun.
KfW wurde außerdem eingestellt/ausgesetzt.
Du kannst keine KfW (55/40 etc) Förderung erhalten wenn der Bauträger sich die Förderung schon einmal eingesteckt hat.
Mit der ersten oder 100. Wohnung die du kaufst hat das nichts zu tun.
KfW wurde außerdem eingestellt/ausgesetzt.
B
Benutzer20026.01.22 23:39Forsberg21 schrieb:
Bedeutet das, dass die im Bau befindliche Eigentumswohnung gefördert wird, die das erste mal durch einen Bauträger an mich verkauftJep. Aber die "Förderung" der KfW - 55 oder besser - gibt es nicht mehr...F
Forsberg2126.01.22 23:59Danke.
Es ist so, dass die KfW gerade bei mir prüft, ob die Bestätigung nach Durchführung (vom Energieberater) passt und ich den Tilgungszuschuss ausgezahlt bekomme. Da ich vor 10 Jahren schon mal Wohnungen zur Vermietung gekauft habe, habe ich Angst, dass deshalb der Ersterwerb nicht gegeben wäre. So wie es aber scheint, ist es egal für die KfW 55 Förderung, ob man vorher schon Eigentümer von Wohnimmobilien war.
Es ist so, dass die KfW gerade bei mir prüft, ob die Bestätigung nach Durchführung (vom Energieberater) passt und ich den Tilgungszuschuss ausgezahlt bekomme. Da ich vor 10 Jahren schon mal Wohnungen zur Vermietung gekauft habe, habe ich Angst, dass deshalb der Ersterwerb nicht gegeben wäre. So wie es aber scheint, ist es egal für die KfW 55 Förderung, ob man vorher schon Eigentümer von Wohnimmobilien war.
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